Satzung und Kanon
Unter Satzung und Kanon finden sie im Menü auf der rechten Seite alle Vorschriften und Regeln, die für unsere Kirche wichtig sind und nach denen sie "funktioniert".
Beide sind deswegen hier aufgelistet, als das sie den Verein und die Kirche mit den Gemeindemitgliedern in großem Umfang betreffen. Jede einzelne rein kirchliche Sonderregelung, einzelne Dekrete und Erlässe sowie die Ordens- und Gemeinschaftsregeln sind im Kanon nur in Auszügen und soweit sie allgemeine Dinge betreffen aufgeführt und der Übersichtlichkeit halber auf die allgemeinen Dinge beschränkt. Mitglieder können in den Ordinariaten auf Anforderung hin den vollen Einblick, sowie auch Erläuterungen zu diesen Schriften und Anordnungen erhalten. Wir geben auf ihre Fragen auch gerne Auskunft.
Satzung
Die Satzung auf der rechten Seite legt die Körperschaft der Kirche fest. Jede kleine Kirche (und dazu zählen neben der KKD auch viele andere, kleine christliche Teilkirchen und Kirchen) kann in Deutschland nicht den Anspruch einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes in etwa wie die großen Amtskirchen in Anspruch nehmen. Grund ist die kleinere Mitgliederzahl (<2000 Mitglieder) und meist das jüngere Alter. Stattdessen werden sie aus sinnvollen Erwägungen heraus meist in Vereinen organisiert (wie auch die Organisationen der "größeren" Kirchen). Dennoch sind sie vollwertige und "richtige" Kirchen und eine echte Alternative zu ihren großen Vorgängern.
Kanon
Der CICEC {phocadownload view=file|id=435|target=s}) ist ein kirchliches Gesetzwerk, quasi die Verfassung der Kirche. Seit alters her regelt dieser Dinge, die z.b. das gesetzliche Regelwerk (wie die Satzung) nicht berücksichtigen kann und meistens auch garnicht soll, sozusagen die geistlichen Regeln und Vorschriften für den Aufbau der Kirche. Neben dem Kanon kann es noch weitere Dekrete (Erlässe) oder Regeln für die Ordensgemeinschaften geben.
Dekrete
Dekrete sind Beschlüsse der Kirchenleitung. Diese betreffen entweder die Jurisdiktion (kirchl. Rechtsprechung), die Mitarbeiter oder einzelne Beschlüsse, die noch nicht z.B. im Codex/Canon, der Liturgie oder Gemeinden eingepflegt sind, aber umgesetzt werden sollen. Die Wichtigsten Dekrete werden üblicherweise in den Kanon eingepflegt.
Ernennungen
Ernennungen sind ebenso Beschlüsse der Kirchenleitung. Diese betreffen aber einzelne Personen im Klerus, aber auch im Laienstand.
Konkordate / Interkommunion
Konkordate sind Kirchenverträge zwischen (Teil-)kirchen, darin untergeordnet finden sich evtl auch Konventionen, die auch zwischen Gemeinschaften abgeschlossen werden können. Wichtig sind diese z.B. für die Interkommunion!
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