Willkommen bei der
keltischen Kirche in Deutschland!
Genderspezifisches Vorwort
Hier sehen sie die Seite der Keltischen Kirche in Deutschland (KKD). Seien sie mir nicht böse wenn ich mit "Besucher" hier Gäste jedes Geschlechtes, jeder Weltanschauung, Religion, Präferenz anspreche und ansonsten persönlich bei der seit Jahrhunderten üblichen Anrede verweile und nicht Genderspezifisch diese Information meiner Meinung nach bis zur Unkenntlichkeit verzerre. Wir sind alle ein Leib Christi und niemand möchte einen anderen unterordnen oder gar wichtiger stellen als sich selbst.
Inhalte und Arbeit
Diese Webseite soll sie über die Inhalte der KKD, geschichtlichen Hintergründe, von ihr abgespalteten oder beeinflussten Glaubensgemeinschaften informieren. Der Verein selbst existiert nicht mehr, obgleich die Gemeinschaft weiterbesteht und zur Gründung weiterer Gemeinschaften anregt, diese Informationen der Öffentlichkeit widmet und Jedermann kostenlos zur Verfügung stellt. Beachten sie bitte, das die Arbeit unzähliger Jahre in diesen Arbeiten steckt und sie damit das Andenken an unsere ehemaligen, inaktiven und verstorbenen Mitgliedern und natürlich den verbleibenden Aktiven ehren und sie -sollten sie diese Arbeiten benutzen- diesen Funken Hoffnung und Glauben weitertragen.
Katholisch!
Die Keltische Kirche an sich war stets in kleinen Glaubensgemeinschaften (Klöstern) organisiert und nie ein homogenes Gebilde. Sie sieht und sah sich selbst als ein Teil der heiligen, römischen, katholischen Kirche, war aber nicht immer einer Meinung mit dessen Oberhaupt oder Bischöfen. Von daher steht sie auch den anglikanischen und protestantischen Kirchen wohlwollend gegenüber, sieht sich aber in katholischer Tradition.
(All-)Gemeinschaft
Sie verspricht weder die alleinige Wahrheit zu besitzen, noch alleinig das Heil zu spenden oder gar gänzliche neue Weltsichten oder Inhalte zu vermitteln. Sie ist offen für jeden, nicht restriktiv, verbindet und schliesst nicht aus und ist kein eingetragener Verein, nimmt keine Spenden ein und gehört auch niemanden. Allerdings sei jedermann ermutigt, einen Verein zu gründen, der den Zusatz "der keltischen Kirche Deutschland" tragen darf, solange dieser sich mit den hier offen gelegten Inhalten befasst und im Einklang mit den hier geltenden Gesetzen und dem Grundgesetz steht.
Warum wir uns Kirche nennen dürfen
Die keltische Kirche in Deutschland (ehemals e.V.) darf sich mit Recht als Kirche bezeichnen. Das ergibt sich aus nachfolgenden Rechten und Definitionen, die wir Ihnen gerne erläutern möchten.
Zuerst soll formal die Bezeichnung "Kirche" definiert sein, hierzu folgen einige Erläuterungen woher der Begriff stammt und wie er geschützt ist:
Organisatorisch
"
"Kirche (alemannisch kilche, chile, althochdeutsch chirihha, kirihha, kiricha, mittelniederdeutsch kerke, karke,[1] entlehnt aus spätgriechisch κυρικόν kȳrikón ‚Gotteshaus‘, zu κυριακόν kyriakon ‚zum Herrn gehörend‘[2]) ist der ursprünglichen Bedeutung nach eine Organisationsform von christlichen Konfessionen.
Der Begriff wurde (nach Heinrich Friedrich Jacobson) durch keltische Christen von Britannien aus nach Mitteleuropa gebracht[1] oder während der konstantinischen Epoche im Christentum der römischen Kolonialstädte (Metz, Trier, Köln) aufgenommen. Die Ekklesia, die Glaubensgemeinschaft der Christen, ist in verschiedenen Kirchen organisiert."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kirche_(Organisation) abgerufen 25.6.2026 17:26
Konfessionell
Zur "Kirche" gehörend ist weiterhin eine Gemeinschaft, die "sich zur Predigt des Evangeliums und zur Feier der Sakramente (Taufe und Abendmahl) als Versammlung aller Gläubigen zusammenfinden; die als ihren Herrn und Heiland Jesus Christus bekennen gemäß der Heiligen Schrift, also gemäß der Bibel Alten und Neuen Testaments; die in gemeinsamem Dienst und Zeugnis wirken wollen, also ihren Auftrag zu Diakonie und Verkündigung des Evangeliums in ökumenischer Verbundenheit und nicht gegeneinander erfüllen zur Ehre des dreieinigen Gottes, also in Anerkennung der altkirchlichen, trinitarischen Bekenntnisse",
vgl auch http://www.sekteninformation.de/9.html.
Rechtlich
Das Recht einer Glaubensgemeinschaft ist dem Grundgesetz Art. 140 zu entnehmen, auch bestehend und bezüglich aus den noch gültigen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung (WRV), den Artikeln 136,137,138,139 und 141). Nach der Feststellung in WRV 137,1 "Es besteht keine Staatskirche" ist hierbei durchgängig von "Religionsgesellschaften" die Rede, die sich allerdings auf alle Kirchen, auch auf die sog. Amtskirchen bezieht. "Nach Art. 141 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG werden weitgehende Wirkungsmöglichkeiten allen Religionsgesellschaften eröffnet, unabhängig davon, ob sie sich als Vereine (WRV 137,4) konstituiert haben oder (nach WRV 137,5) Körperschaften des öffentlichen Rechts sind oder wurden." Vgl. hierzu http://www.sekteninformation.de/12.html und https://dejure.org/gesetze/GG/140.html.
Fazit
Letztendlich war und ist unsere Kirche als "Vereinskirche" (momentan nicht eingetragener Verein) aus der Größe heraus organisiert (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_katholische_Kirchen_und_Gemeinden), sie ist nach dem GG Art. 140 berechtigt, ihre Inhalte, Grundlagen und Organisationsform ohne die Erlaubnis anderer selbst zu bestimmen und sie ist konfessionell natürlich -wie alle "großen" Kirchen ebenso ökumenisch und kirchlich tätig. Einen besonderen Bezug bietet die geschichtliche Definition (siehe Einleitung), denn es könnte womöglich sein, das es ohne Bezug zu unserer Tradition keine Kirche im Wortsinn gäbe.
Auslöser dieser Webseite
Auslöser dieser Seite ist bedauernswerterweise der Umstand, das der eigentlich als Nachfolger vorgesehene Glaubenskreis weder den Verein, noch die Kirchenbezeichnung. noch dessen Verpflichtungen wie Eintragungen seitens des Vorstandes nach Übergabe übernahm, wohl aber das, was die KKD rein materiell als Spenden erhielt. Die KKD heute ist also eine offene Gemeinschaft einzelner Glaubenskreise. Der eingetragene Verein wurde daher in Ermangelung einer ordnungsgemäßen Übernahme des neuen Vorstandes am 17.01.2023 vom Vereinregister Hamm vaw. aufgelöst. Er lebt ungeachtet dessen aber immer noch als nicht eingetragener Verein wieder auf.
Allgemeingut
Die hier aufgeführten Texte, Dokumente, Bilder sind entweder gemeinfrei (Public Domain) oder wurden vom Verfasser dieser Seiten selbst erstellt und gemäss der ursprünglichen Idee und Erschaffung daher der Kirche, Gemeinschaft aller Gläubigen und der Allgemeinheit zum Gebrauch überlassen.
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Denn nur wenn man sich daran erinnert woher man kam, weiß man auch wohin man einst möchte und ehrt damit jene, die dir halfen..
In Arbeit!
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