Gleichberechtigung
Mitgliedschaft
Wem stehen Mitgliedschaft und Laiendiensten offen?
Grundsätzlich jedem, der hierzu geeignet und Mitglied der keltischen Kirche ist, d.h. Männern und Frauen, gemäß Gal 3,28: "Hier ist weder Jude noch Grieche, hier ist weder Sklave noch Freier, hier ist weder Mann noch Frau; denn ihr seid gemeinsam einer in Christus Jesus"
Die Eignung zum MItglied oder für die Laiendienste hängt bei uns weder vom Beruf, noch der Schulbildung ab, noch von der Stellung in der Gesellschaft ab. Auch die Abstammung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe oder Landeszugehörigkeit, Geschlecht oder Hautfarbe spielt keine Rolle.
Benötigte Vorbildung
Wem stehen die geistlichen Ämter (niedere und höhere Ämter) in der Keltischen Kirche offen?
Die keltische Kirche bildet in der hauseigenen, privaten Bibelschule geeignete Geistliche auch selbst aus, erkennt aber auch Abschlüsse an geeigneten fremden Bibelschulen oder theol. Hochschulen an: Ein Theologiestudium an einer Universität setzen wir daher für unseren pastoralen Dienst nicht unbedingt voraus, dafür aber Ansprüche an die Aus-/Vorbildung wie sie bei uns unter dem Punkt Priesterseminar beschrieben sind. Näheres dazu regelt der Codex. Vorschriften spezieller Art gibt es aus Traditionsgründen aber für Frauen und Homosexuelle. Hierzu ist auch der auf Grund der Größe und Länge separate Punkt Frauenordination , sowie nachfolgend weiter unter Homosexualität in den FAQ zu beachten. Besonders letzterer Punkt ist leider keine Ansichtssache (siehe Gal 3,28), sondern ein echtes Hindernis für eine Eignung in geistlichen Ämtern und der Mitgliedschaft. Dennoch gibt es auch hier (wie auch in der römisch katholischen Kirche) gewisse Modalitäten.
Priestertum der Gläubigen
Es gibt prinzipiell mehrere Arten, anfangs gab es nur das "Priestertum der Gläubigen", wobei allerdings schon damals in Jünger (Apostel) und Anhänger unterschieden wurde. Das Wort Kleros (gr. κλῆρος "Los, Erbteil") drückt die Zugehörigkeit zu Geistlichen / dem geistlichen Stand aus. Dieses Priestertum hebt sich in unserer Kirche, als auch in vielen orthodoxen, katholischen oder anglikanischen Kirchen durch das empfangene Weihesakrament von den Angehörigen des Volkes (gr. λαός) ab. Mit diesem Sakrament wird auch die apostolische Sukzession weiter gereicht, die gewissermaßen eine Bestätigung und Chronik bis hin zur Urgemeinde und den Aposteln sicherstellen soll. Kritiker aus anderen (heidnischen) Religionen, aber auch aus dem evangelischen Umfeld halten dies für nicht notwendig und überflüssig - auf der anderen Seite aber stellen sie entweder Bedingungen für die "Gültigkeit" einer Priesterschaft auf oder beauftragen/ernennen selbst Priester die durchaus exclusive Rechte und Pflichten im Gegensatz zu den "normalen" Gläubigen haben. Obwohl die keltische Kirche diese Priester als solche nicht in Frage stellt und auch durchaus Prediger (Prädikanten und Katecheten) aus der Gemeinde beauftragt, hält sie an der apostolischen Sukzession und der eindeutigen Trennung zwischen Klerus und Laien gemäß auch der biblischen Überlieferung (Leviten als Priester und übriges Volk als Gläubige) als Tradition fest. Der Klerus darf in unserer Kirche bis auf begründete Notfälle (z.B. Taufe) allein die Sakramente erteilen und verwalten, sowie die Messe und Andacht in der angemessenen Kleidung ihres geistlichen Amtes der KKD durchführen. Eine höhere Stellung der Kleriker als Mensch oder persönliche (auch finanzielle) Vorteile gegenüber den Laien ist damit keinesfalls verbunden, ganz im Gegenteil: Die Pflichten und Einschränkungen denen sich der Klerus auch privat unterwirft kann man wohl sicher als gemeinnützige Tätigkeit, Dienst am Nächsten und Berufung umschreiben, verbunden als Entlohnung natürlich dafür mit dem Vorteil, das derjenige Gott und unserem Herren mit ganzer Kraft dienen und sein Wort würdig verkünden darf.