Trauung
Das Ehesakrament ist eines von 7 Sakramenten der keltisch-katholischen Kirche.
Inhaltsverzeichnis
Trauarten
Die keltische Kirche kennt verschiedene Arten der Trauung:
1. Die sakramentale Trauung unter keltischen/ katholischen Christen. Die nachfolgende Trauung beschreibt diesen Fall. Diese Ehe ist sakramental, d.h. sie ist, da mit dem heiligen Geist besiegelt, ewig gültig. Es gibt bei uns aber in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Entbindung bzw. Trennung (Scheidung).
2. Die natürliche Trauung unter konfessionverschiedenen Paaren (d.h. Christen versch. Konfession) . Diese Trauung ist nicht sakramental und daher auch unter bestimmten Bedingungen (z.B. Taufe) daher leichter gelöst werden. Sollte -wie im 1. Fall- eine sakramentale Trauung scheitern, bleibt nur die Möglichkeit der natürlichen Trauung. Sie entspricht ansonsten -mit Änderungen- dem 1.Fall und darf -mit Dispens- auch ewig gültig sein.
3. Die traditionelle Bindung (auf Probe, Verlobung, auch Tekton Hochzeit). Sie wird (u.U. im privaten Rahmen) mit minimalen christlichen Segen / Umfang vollzogen. Auch hierbei ist das Traupaar Akteur und verspricht sich -allerdings nur für ein Jahr und einen Tag- die Ehe. Nach Ablauf des Jahres gehen beide entweder ihrer Wege oder es folgt eine Ehe nach den Fällen 1-2. Eine Bindung kann auch ein fortdauerndes Treuegelöbnis sein, verbunden mit Fürbittsegen und Bindungsversprechen.
Die Ehe als Sakrament
In der heutigen Zeit sind voreheliche Beziehungen nichts ungewöhnliches mehr, dennoch hält die sakramentale Ehe ("bis das der Tod euch scheidet") einen hohen Stellenwert. Man bedenke gut, wenn man sakramental heiraten möchte: Das Eheversprechen soll auf Dauer ungeachtet aller Schwierigkeiten ausgelegt sein und bedingt absolute Treue zum Partner. Man soll sich gegenseitig gut geprüft haben, andernfalls ist eine Verlobung oder "Tektown"ehe nach keltischem Brauch vorab sicher empfehlenswert.
Anerkennung
Ist eure Trauung in anderen Kirchen anerkannt? Trauungen sind seit geraumer Zeit hierzulande auch getrennt von der gesetzlichen Trauung in der jeweilig durchgeführten Form natürlich gültig. Bei Konfessionsverschiedenen Ehen bitten wir darum, das sich die Trauenden zuerst mit beiden Priestern in Verbindung setzen, damit möglichst ein Konsens über eine gemeinsame Zeremonie und ein gemeinsames Sakramentsverständnis erzielt werden kann. Bei einigen Konfessionen ist dies leider nicht möglich, dann liegt die Entscheidung bei den Eheleuten: Wir trauen dann gemäß unseres Glaubens ungeachtet dessen alle Angehörigen auch anderer Konfessionen, wenn diese dies ausdrücklich wünschen und sich damit dem Recht der KKD unterwerfen.
Trauungen, Bindungsversprechen, Trauversprechen (wenn schon vorgenommen) aller anderen Kirchen und Religionen werden bei uns als gemeine (weltliche) Trauungen anerkannt (siehe evangelische Kirchen nach den Worten Luthers, das die Ehe "ein weltlich Ding" sei). Ob diese bei uns auch als sakramentale und nicht weltliche Trauung anerkannt werden, richtet sich nach dem Sakramentsverständnis der jeweiligen Kirche (bei katholischen Kirchen nehmen wir dies als gegeben an). Bei Trauungen die bei konfessionsverschiedenen Eheleuten vorgenommen werden, richten wir uns nach dem Wunsch und Sicht der Eheleute (einer der Eheleute muß dabei katholisch sein, bei keinem Konsens siehe evangelische Ehen).
Ehehindernis
- Vielweiberei
(in jeglicher Form, z.b. auch verheiratete Nebenfrauen bei Sondergemeinschaften oder Mohammedanern etc. )
- Blutsverwandtschaft
(bis ausschl. Cousin/Cousine, einschl. Adoptionskindern. Im letzteren Fall richtet sich das nach dem rechtlichen Status)
- Gleichgeschlechtlichkeit
(Nach biblischen Grundlagen können nur Mann und Frau ein Paar bilden.)
- Minderjährige gegen Willen der Eltern
(bis 18. Lebensjahr nur mit Einverständnis und Wissen der Eltern gültig!)
- "Stellvertreter"ehen
(Die zu trauenden Personen können nicht durch Dritte vertreten werden!)
- Personen im Stand des Abfalls oder Sünde
(Es ist eine Beichte und Wiedereintritt bei Abgefallenen vor der Hochzeit durchzuführen. Mit Dispens dürfen auch Ausnahmen erfolgen.)
- Bestehendes Eheband
(Bei noch bestehender gesetzlicher oder kirchlicher Ehe -auch anderer Konfessionen- ist eine Hochzeit nicht möglich. )
- (Quasi-)Schwägerschaft
(Schwager und Schwägerin können nicht heiraten, siehe auch Verwandtschaft.)
- Religionsverschiedenheit
(bei z.B. Hindus, Shintoisten oder Paganen gibt es keine christliche Taufe. In diesem Falle kann die Trauung nur mit Dispens erfolgen. )
- Weihe- oder Ordensgelübte
(Bei Zölibat oder besonderen Ordensgelübten kann dies der Ehe hinderlich sein. In der keltischen Kirche ist dies eher weniger der Fall.)
- Frauenraub und Gattenmord
(„entführte“ Ehepartner unter Zwang oder wie obig dürfen nicht heiraten)
- Unfähigkeit zum Akt
(Falls die Ehe nicht geschlechtlich vollzogen werden kann ist sie ungültig.)
- "Spass"ehen und sonstige staatliche Hindernisse
(Jede Art fehlender Ernst, Heirat mit Dingen, oder staatliche Verbote oder sittlich bedenkliche Umstände können -auch mit Dispens- zur Ungültigkeit oder Verhinderung der Ehe führen)
Wiederheirat
Kann ich mehrfach nach einer Scheidung wieder heiraten?
- Üblicherweise und ohne triftigen Grund: Nein.
- Als Gnadenakt mit Dispens des Bischofs, unter Umständen Ja.
Es sind folgende Umstände möglich:
- Der Betreffende war Mitglied einer nichtkatholischen Konfession und ist standesamtlich geschieden, bleibt aber in der Konfession. In diesem Falle liegt es an seinem Bischof im Einvernehmen mit unserem Bischof des Angehörigen der KKD (einer von Beiden muss in der KKD sein) ob man erneut trauen kann.
- Der/die Betreffende/n ist/sind Mitglied der KKD und standesamtlich geschieden. In jenem Fall wird nach einem Gespräch per Gnadenakt ein Scheidebrief ausgestellt und die Ehe unter Grundangabe vom Bischof ggf. auch Kirchengericht annulliert. Eine schlichte Zeremonie der Wiederheirat ist möglich.
- Beide Betreffenden waren bei der KKD miteinander verheiratet, haben sich (per Scheidebrief) scheiden lassen und wollen die Ehe nochmals eingehen. In diesem Falle erfolgt KEINE neue Trauung, sondern die Annullierung des Scheidebriefes, da die Ehe dadurch geheilt wird. Aber Achtung: Eine nochmalige Scheidung oder Heirat ist nicht möglich.
Die Trauung ist üblicherweise ein einmaliges Sakrament, dennoch gibt es in der keltischen Tradition auch aus Gnade die Entbindung davon. Diese kann aus mehreren -auch in der röm. kath. Kirche anerkannten- Gründen erfolgen: Ungültigkeit, Naturehe, schwere Gründe, Tod, um nur einige zu nennen.
Siehe hierzu auch: Scheidung
Verlobung / Hochzeit auf Zeit
Warum gibt es bei euch die Form der Entbindung / kirchlichen Scheidung ? Diese Praxis rührt wohl auch aus der jahrtausenden alten Form der iroschottischen Ehe her, die per Handbindung (Handfasting, Handhalten; Bindung) durchgeführt wurde. Es gab sogar eine "Ehe auf Probe" oder besser eine Zufallshochzeit, die sog. Tektownhochzeit. Es reichten sich bei einer Quelle (Lag an Aonaight) durch ein schmales Mauerloch als Sichtschutz getrennt junge heiratswillige Frauen und Männer die Hände und waren dort auf ein Jahr und einen Tag gebunden. War dieses Jahr nicht gut (oder gefiel der solcherart zufällig gefundene Partner nicht- d.h. ein Error in Personam, der sich auch auf geistige Gemeinsamkeiten erstreckt), so gingen beide in einen Ringwall (rath dubh), stellten sich Rücken an Rücken und verliessen den Ort durch die entgegen gesetzten Tore. Diese Praxis gab es immerhin aus der Antike bis 1770 n. Chr. und wird auch heute noch von einigen naturreligiösen Gruppen und Paaren durchgeführt.
Gleichgeschlechtlichkeit
Dieser Punkt wird unter Dogmen behandelt, kurz: Ein Ehesakrament ist aufgrund biblischer und trad. Aussagen und Gegebenheiten für gleichgeschlechtliche Paare nicht möglich. Dies ist leider eine derjenigen Dinge, bei denen die Bibel sehr deutliche Anweisungen gibt, die man nicht ignorieren kann. Aus diesem Grunde werden kirchliche Trauungen anderer Kirchen bei Gleichgeschlechtlichen zwar als solches vermerkt, aber formell von uns nicht anerkannt und sind bei uns ein Ausschlußkriterium.
Rechtliches
Ist die Kirchliche Trauung ohne Standesamt zuvor/danach/gänzlich ohne bei euch möglich? Es ist bereits vor fast 4 Jahren eine Änderung im Personenstandsgesetz am 1.1.2009 in Kraft getreten. Möglich wurde die alleinige kirchliche Trauung durch die §§ 67, 68 die ersatzlos gestrichen wurden und eine vorherige standesamtliche Trauung (ggf. mit kirchlicher) oder eine kirchliche nur in Einheit mit einer standesamtlichen Trauung vorschrieben. Nun haben alle Trauwilligen die Möglichkeit, sich als Paar allein kirchlich ohne oder mit der standesamtlichen Trauung (vor oder danach) trauen zu lassen d.h. die kirchliche Trauung ist allein ihre Privatangelegenheit!
§ 1310 BGB bestimmt darum, das nur die standesamtliche Eheschließung eine Ehe im Rechtssinne begründet und deshalb eine kirchliche Trauung keine rechtliche Wirkung entfaltet. Sie werden bei uns also nur und allein vor Gott getraut, eine Trauung vor dem Staat (mit allen Folgen des Personenstandes, Erb- , Steuer- und Versorgungsrecht etc.) benötigt also immer noch die standesamtliche Trauung.
Wir werden für unseren Teil nicht überprüfen, ob sie (schon) beim Standesamt waren - für uns gilt die Trauung vor unserer (oder anderer, anerkannter Kirchen). Eine standesamtliche Trauung ist für sie dennoch empfehlenswert, auch im Fall der Absicherung.