Versehgang
Inhaltsverzeichnis
Versehgang und Sterbesakramente
Wird die Krankensalbung Sterbenden gespendet, so wird der Kranke, soweit er hierzu jeweils noch in der Lage ist, auch mit den Sakramenten der Buße (vor der Krankensalbung) und der als Wegzehrung gespendeten Kommunion (nach der Krankensalbung) verabreicht. Gemäß der Vollmacht der KKD spendet der Priester zusätzlich den mit vollkommenem Ablass verbundenen apostolischen Segen. Ist der Sterbende nicht gefirmt, kann ihm der Priester auch dieses Sakrament spenden. Man spricht in diesen Fällen auch von den Sterbesakramenten.sehen (daher der Name „Versehgang“). Wenn der Kranke nicht mehr in der Lage ist, die Kommunion unter der Gestalt des Brotes zu empfangen, kann sie ihm auch unter der Gestalt des Weines gereicht werden
Anerkenntnis
Ist eure Krankensalbung in anderen Kirchen anerkannt? Auch die Krankensalbung ist durch Kirchenrecht anderer Kirchen für ihre Angehörigen durch einen fremden Priester meist untersagt und darf nur von einem zugelassenen Priester gültig gespendet werden.Wir sehen auch die Krankensalbung anderer christlicher Priester -vor allen Dingen in Not vorgenommen- als gültig an.
Ablauf
Wie wird sie durchgeführt? Es wird mit dem Kranken gebetet, eine Beichte kann auch vorher noch abgelegt werden. Danach werden mit Krankenöl (Katechumen) die Sinnesorgane gesalbt und derjenige von seinen Sünden freigesprochen. Ein Abendmahl kann (bei entsprechender Konstitution d.h. der Kranke muss noch schlucken können) durchgeführt werden. Die Krankensalbung wird bei ernstlicher Erkrankung durchgeführt und kann mehrfach vorgenommen werden.
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