Trauung
Rechtliches
Ist die Kirchliche Trauung ohne Standesamt zuvor/danach/gänzlich ohne bei euch möglich? Es ist bereits vor fast 4 Jahren eine Änderung im Personenstandsgesetz am 1.1.2009 in Kraft getreten. Möglich wurde die alleinige kirchliche Trauung durch die §§ 67, 68 die ersatzlos gestrichen wurden und eine vorherige standesamtliche Trauung (ggf. mit kirchlicher) oder eine kirchliche nur in Einheit mit einer standesamtlichen Trauung vorschrieben. Nun haben alle Trauwilligen die Möglichkeit, sich als Paar allein kirchlich ohne oder mit der standesamtlichen Trauung (vor oder danach) trauen zu lassen d.h. die kirchliche Trauung ist allein ihre Privatangelegenheit!
§ 1310 BGB bestimmt darum, das nur die standesamtliche Eheschließung eine Ehe im Rechtssinne begründet und deshalb eine kirchliche Trauung keine rechtliche Wirkung entfaltet. Sie werden bei uns also nur und allein vor Gott getraut, eine Trauung vor dem Staat (mit allen Folgen des Personenstandes, Erb- , Steuer- und Versorgungsrecht etc.) benötigt also immer noch die standesamtliche Trauung.
Wir werden für unseren Teil nicht überprüfen, ob sie (schon) beim Standesamt waren - für uns gilt die Trauung vor unserer (oder anderer, anerkannter Kirchen). Eine standesamtliche Trauung ist für sie dennoch empfehlenswert, auch im Fall der Absicherung.