Keltische Kirche in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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(staatliche / offzielle Anerkennung?)
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Die KKD ist derzeit im FA Hamm unter 322/5937/0853 ab 17.11.2011 als gemeinnützig registriert und darf Spendenbescheinigungen ausstellen, arbeitet aber auf das Ziel hin, als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt zu werden.Die Anerkenntnis als Kirche liegt von einigen Kirchen mit Abschluss verschiedener Konkordate und aufgrund ökumenischer Kontakte vor, auch international. Gehen wir also nach diesen diversen Anfragen, unserer Struktur, der Registrierung, der Satzung, dem Codex, nach den Partnerkirchen und nicht zuletzt gemäß der Bezeichnung der Gemeinnützigkeit dürfen wir selbstverständlich als Kirche und religiöse Gemeinschaft anerkannt sein.
 
Die KKD ist derzeit im FA Hamm unter 322/5937/0853 ab 17.11.2011 als gemeinnützig registriert und darf Spendenbescheinigungen ausstellen, arbeitet aber auf das Ziel hin, als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt zu werden.Die Anerkenntnis als Kirche liegt von einigen Kirchen mit Abschluss verschiedener Konkordate und aufgrund ökumenischer Kontakte vor, auch international. Gehen wir also nach diesen diversen Anfragen, unserer Struktur, der Registrierung, der Satzung, dem Codex, nach den Partnerkirchen und nicht zuletzt gemäß der Bezeichnung der Gemeinnützigkeit dürfen wir selbstverständlich als Kirche und religiöse Gemeinschaft anerkannt sein.
  
Als Vereinskirche (siehe auch Remid) sind wir bewusst als Körperschaft des privaten Rechts organisiert, solange wir nicht bei der Mitgliederzahl die Erfordernis für eine KöR erfüllen. Für die Anerkennung einer bestimmten Rechtsform (z.B. eines rechtsfähigen Vereins) bedarf es einer Eintragung in die entsprechenden Register, was aber für alle auch nichtreligiösen Vereinigungen gilt und in unserem Fall mit Registernummer VR1959 Hamm geschah. Entsprechendes gilt etwa auch für eine steuerrechtlich begünstigende Anerkennung als gemeinnützige oder wohltätige Organisation (ebenso passiert).
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Als Vereinskirche (siehe auch Remid) sind wir bewusst als Körperschaft des privaten Rechts organisiert, solange wir nicht bei der Mitgliederzahl die Erfordernis für eine KöR erfüllen. Für die Anerkennung einer bestimmten Rechtsform (z.B. eines rechtsfähigen Vereins) bedarf es einer Eintragung in die entsprechenden Register, was aber für alle auch nichtreligiösen Vereinigungen gilt und in unserem Fall mit Registernummer VR1959 Hamm geschah. Entsprechendes gilt etwa auch für eine steuerrechtlich begünstigende Anerkennung als gemeinnützige oder wohltätige Organisation (ebenso passiert).
Jede kleinere Religionsgemeinschaft kann sich daher auch als Kirche in Vereinsform organisieren und damit eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangen (sog. juristische Person) und so auch als Organisation am Rechtsleben teilnehmen (z.B. Verträge schließen). Viele Religionsgemeinschaften in Deutschland und Teilkirchen haben daher derart den Status eines eingetragenen Vereins.
 
  
Laut geltendem Recht sind allgemein ohnehin alle religiösen Gemeinschaften gleichwertig, eine offizielle „Anerkennung“ als Kirche gibt es staatlicherseits  nicht: '''Eine "staatlich anerkannte" Religionsgemeinschaft ist laut GG in Deutschland nicht definiert, denn es gibt weder eine Anmeldepflicht noch ein staatliches Anerkennungsverfahren.''' Folglich kann damit auch keine Unterscheidung zwischen angeblich "staatlich-anerkannten" und anderen Religionsgemeinschaften erfolgen: Irrigerweise wird oft eine Anerkennung als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" mit einer offiziellen "staatlichen Anerkennung" einer Kirche gleichgesetzt, was aber nur staatliche Förderungen und zusätzliche öffentliche Rechte mit sich bringt, wie Einzug von Kirchensteuern, Religionsunterricht etc.. Eine Benachteiligung von Religionsgemeinschaften ist laut GG ausgeschlossen. Die Verleihung eines Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" der großen christlichen Kirchen gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV hat  historische Gründe und kann auf Antrag Religionsgemeinschaften verliehen werden, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Da die Hürden hier sehr meist hoch angesetzt sind (je nach Bundesland ein paar tausend Mitglieder, über ca. 30 Jahre Bestehen, gute Finanzierung) kommen meist nur mitgliederstarke, alte Gemeinschaften und natürlich die seit jeher bestehenden Kirchen für diesen Status in Frage. Neue (begründete) Kirchen haben es daher in Deutschland ungleich schwerer.
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Gesetzlich ist die Geleichberechtigung z.B. unserer Kirche über das Grundgesetz, die (dazu gültige) Weimarer Verfassung und diverse andere Rechtsvorschriften gesichert:  Laut geltendem Recht sind allgemein ohnehin alle religiösen Gemeinschaften gleichwertig, eine offizielle „Anerkennung“ als Kirche gibt es staatlicherseits  nicht: '''Eine "staatlich anerkannte" Religionsgemeinschaft ist laut GG in Deutschland nicht definiert, denn es gibt weder eine Anmeldepflicht noch ein staatliches Anerkennungsverfahren.''' Folglich kann damit auch keine Unterscheidung zwischen angeblich "staatlich-anerkannten" und anderen Religionsgemeinschaften erfolgen: Eine Benachteiligung von Religionsgemeinschaften ist laut GG ausgeschlossen.  
  
==Organisationsformen von Kirchen==
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==Organisationsformen von keltischen Kirchen==
  
 
Letztendlich trifft man in Deutschland auf 3 Formen, die sich lediglich in der Art der Körperschaft und staatlichen Förderung unterscheiden:
 
Letztendlich trifft man in Deutschland auf 3 Formen, die sich lediglich in der Art der Körperschaft und staatlichen Förderung unterscheiden:
  
* Die nicht eingetragenen Religionsgemeinschaften (keine Förderung), keine Körperschaft),
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* Die nicht eingetragenen Religionsgemeinschaften (keine Förderung), keine Körperschaft, verbundene kleine Gemeinschaften und Fraternitäten.
* als eingetragene, gemeinnützigen Vereine (steuerliche Förderung, privatrechtliche Körperschaft)
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* und die Körperschaften öffentlichen Rechts (öffentlich gefördert, zum Teil mit Verträgen).
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Es ist die preiswerteste aller Möglichkeiten, rein rechtlich dürfen diese Gruppen aber nicht als eigene Persönlichkeit Verträge abschließen.
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* und die Körperschaften öffentlichen Rechts (öffentlich gefördert, zum Teil mit Verträgen), dies wird angestrebt, steht aber nur den großen Kirchen (Volkskirchen und einigen Gemeinschaften) offen..
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Die Verleihung eines Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" der großen christlichen Kirchen gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV hat  historische Gründe und kann auf Antrag Religionsgemeinschaften verliehen werden, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Da die Hürden hier sehr meist hoch angesetzt sind (je nach Bundesland ein paar tausend Mitglieder, über ca. 30 Jahre Bestehen, gute Finanzierung) kommen meist nur mitgliederstarke, alte Gemeinschaften und natürlich die seit jeher bestehenden Kirchen für diesen Status in Frage. Irrigerweise wird oft eine Anerkennung als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" mit einer offiziellen "staatlichen Anerkennung" einer Kirche gleichgesetzt, was aber unsinnig ist, es bringt lediglich zusätzliche öffentliche Rechte mit sich, sowie Einzug von Kirchensteuern, Religionsunterricht etc.. Neue (begründete) Kirchen haben es daher in Deutschland ungleich schwerer, ihnen bleibt nur die Organisationsform als Verein.
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* als eingetragene, gemeinnützigen Vereine (steuerliche Förderung, privatrechtliche Körperschaft), wie die KKD, aber auch div. Orden.
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Für kleine und relativ junge Kirchen bleibt also als Körperschaft nur die Form der "Vereinskirche" ohne größere öffentliche Privilegien. Sie sind aber dennoch gültige und vielfach auch eingetragene und natürlich auch offizielle  Kirchen. Jede kleinere Religionsgemeinschaft kann sich daher auch als Kirche in Vereinsform organisieren und damit eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangen (sog. juristische Person) und so auch als Organisation am Rechtsleben teilnehmen (z.B. Verträge schließen). Viele Religionsgemeinschaften in Deutschland und Teilkirchen haben daher derart den Status eines eingetragenen Vereins.
  
Für kleine und relativ junge Kirchen bleibt also als Körperschaft nur die Form der "Vereinskirche" ohne größere öffentliche Privilegien. Sie sind aber dennoch gültige und vielfach auch eingetragene und natürlich auch offizielle  Kirchen. Siehe hierzu auch Konfession FAQ . Gesetzlich ist die Geleichberechtigung z.B. unserer Kirche über das Grundgesetz, die (dazu gültige) Weimarer Verfassung und diverse andere Rechtsvorschriften gesichert:
 
  
 
==Finanzen==
 
==Finanzen==
Wie [[Finanzen|finanziert]] sich die Keltische Kirche? Die Kirche finanziert hauptsächlich durch freiwillige Spenden, sie ist gemeinnützig. Es wird keine Kirchensteuer erhoben. Der Pflichtbeiträg, das Kirchgeld, beträgt 12 Euro pro Jahr. Als freiwillige Spende wird ein Betrag von 0,5% des Nettogehalts empfohlen.
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Wie [[Finanzen|finanziert]] sich die Keltische Kirche? Die Kirche finanziert hauptsächlich durch freiwillige Spenden und Mitgliedsbeiträge, sie ist gemeinnützig. Es wird keine Kirchensteuer erhoben. Der Pflichtbeiträg, das Kirchgeld, beträgt derzeit 48 Euro pro Jahr für ordentliche Mitglieder, für Fördermitglieder sind es 12 Euro. Als freiwillige Spende aller Gemeindemitglieder ungeachtet des Status wird ein Betrag von 0,5% des Nettogehalts im Jahr empfohlen.
  
 
===Gemeinnützigkeit===
 
===Gemeinnützigkeit===

Version vom 4. Juni 2016, 10:58 Uhr

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Die keltische Kirche in Deutschland ist eine christliche Gemeinschaft, die das Iroschottische Christentum in Deutschland wieder neu beleben und diese Ausprägung der alten christlichen Kirche in Tradition ihrer schottischen Mutterkirche weiterführen möchte. Sie gründete sich am 30.10.2011 aus dem Zusammenschluss verschiedener keltischer Gemeinschaften und ist die erste registrierte, christlich keltische Kirche in Deutschland.

Sitz und Gemeinschaften

Der Hauptsitz der Kirche befindet sich in Hamm/NRW mit Gemeinschaften und Fraternitäten überwiegend in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Denomination

Die keltische Kirche benennt sich tatsächlich nach der alten Kirchenform der iroschottischen katholischen keltischen Kirche, welche aus keltisch geprägten Ländern mit dementsprechenden Traditionen stammt. Sie ist (und war) allerdings nie eine zusammenhängende Kirche wie z.B. die römische, sondern eine Verbindung vieler Klöster- und Lebensgemeinschaften, Wandermönchen und angeschlossenen Gemeinden und später ein Teil der römisch-katholischen Kirche. Die keltische Kirche in Deutschland entstammt einer Verbindung aus solchen keltisch - katholischen Gemeinschaften und Kirchen (wie zum Beispiel der keltisch apostolischen Kirche), sie ist das Pendant zur keltischen Kirche (celtic apostolic church) in Schottland und zur keltischen Kirche in den USA und anderen Ländern. Allen gemein ist, das sie sich als ein Teil der katholischen Kirche sehen, aber von der römisch-katholischen Kirche unabhängig sind. Die Kirche steht dem Sakramentsverständnis, Liturgie und Tradition der römisch katholischen Kirche sehr nahe, trägt aber vor allen Dingen im Verständnis einiger Dogmen sehr altkatholische und ökumenische Züge und sieht sich im Übrigen als Teil der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche. Hier in Deutschland wurde sie 2012 auf Anordnung des schottischen Bischofs Dr. David Stalker neu begründet.

staatliche / offzielle Anerkennung?

Die KKD ist derzeit im FA Hamm unter 322/5937/0853 ab 17.11.2011 als gemeinnützig registriert und darf Spendenbescheinigungen ausstellen, arbeitet aber auf das Ziel hin, als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt zu werden.Die Anerkenntnis als Kirche liegt von einigen Kirchen mit Abschluss verschiedener Konkordate und aufgrund ökumenischer Kontakte vor, auch international. Gehen wir also nach diesen diversen Anfragen, unserer Struktur, der Registrierung, der Satzung, dem Codex, nach den Partnerkirchen und nicht zuletzt gemäß der Bezeichnung der Gemeinnützigkeit dürfen wir selbstverständlich als Kirche und religiöse Gemeinschaft anerkannt sein.

Als Vereinskirche (siehe auch Remid) sind wir bewusst als Körperschaft des privaten Rechts organisiert, solange wir nicht bei der Mitgliederzahl die Erfordernis für eine KöR erfüllen. Für die Anerkennung einer bestimmten Rechtsform (z.B. eines rechtsfähigen Vereins) bedarf es einer Eintragung in die entsprechenden Register, was aber für alle auch nichtreligiösen Vereinigungen gilt und in unserem Fall mit Registernummer VR1959 Hamm geschah. Entsprechendes gilt etwa auch für eine steuerrechtlich begünstigende Anerkennung als gemeinnützige oder wohltätige Organisation (ebenso passiert).

Gesetzlich ist die Geleichberechtigung z.B. unserer Kirche über das Grundgesetz, die (dazu gültige) Weimarer Verfassung und diverse andere Rechtsvorschriften gesichert: Laut geltendem Recht sind allgemein ohnehin alle religiösen Gemeinschaften gleichwertig, eine offizielle „Anerkennung“ als Kirche gibt es staatlicherseits nicht: Eine "staatlich anerkannte" Religionsgemeinschaft ist laut GG in Deutschland nicht definiert, denn es gibt weder eine Anmeldepflicht noch ein staatliches Anerkennungsverfahren. Folglich kann damit auch keine Unterscheidung zwischen angeblich "staatlich-anerkannten" und anderen Religionsgemeinschaften erfolgen: Eine Benachteiligung von Religionsgemeinschaften ist laut GG ausgeschlossen.


Organisationsformen von keltischen Kirchen

Letztendlich trifft man in Deutschland auf 3 Formen, die sich lediglich in der Art der Körperschaft und staatlichen Förderung unterscheiden:

  • Die nicht eingetragenen Religionsgemeinschaften (keine Förderung), keine Körperschaft, verbundene kleine Gemeinschaften und Fraternitäten.

Es ist die preiswerteste aller Möglichkeiten, rein rechtlich dürfen diese Gruppen aber nicht als eigene Persönlichkeit Verträge abschließen.

  • und die Körperschaften öffentlichen Rechts (öffentlich gefördert, zum Teil mit Verträgen), dies wird angestrebt, steht aber nur den großen Kirchen (Volkskirchen und einigen Gemeinschaften) offen..

Die Verleihung eines Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" der großen christlichen Kirchen gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV hat historische Gründe und kann auf Antrag Religionsgemeinschaften verliehen werden, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Da die Hürden hier sehr meist hoch angesetzt sind (je nach Bundesland ein paar tausend Mitglieder, über ca. 30 Jahre Bestehen, gute Finanzierung) kommen meist nur mitgliederstarke, alte Gemeinschaften und natürlich die seit jeher bestehenden Kirchen für diesen Status in Frage. Irrigerweise wird oft eine Anerkennung als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" mit einer offiziellen "staatlichen Anerkennung" einer Kirche gleichgesetzt, was aber unsinnig ist, es bringt lediglich zusätzliche öffentliche Rechte mit sich, sowie Einzug von Kirchensteuern, Religionsunterricht etc.. Neue (begründete) Kirchen haben es daher in Deutschland ungleich schwerer, ihnen bleibt nur die Organisationsform als Verein.

  • als eingetragene, gemeinnützigen Vereine (steuerliche Förderung, privatrechtliche Körperschaft), wie die KKD, aber auch div. Orden.

Für kleine und relativ junge Kirchen bleibt also als Körperschaft nur die Form der "Vereinskirche" ohne größere öffentliche Privilegien. Sie sind aber dennoch gültige und vielfach auch eingetragene und natürlich auch offizielle Kirchen. Jede kleinere Religionsgemeinschaft kann sich daher auch als Kirche in Vereinsform organisieren und damit eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangen (sog. juristische Person) und so auch als Organisation am Rechtsleben teilnehmen (z.B. Verträge schließen). Viele Religionsgemeinschaften in Deutschland und Teilkirchen haben daher derart den Status eines eingetragenen Vereins.


Finanzen

Wie finanziert sich die Keltische Kirche? Die Kirche finanziert hauptsächlich durch freiwillige Spenden und Mitgliedsbeiträge, sie ist gemeinnützig. Es wird keine Kirchensteuer erhoben. Der Pflichtbeiträg, das Kirchgeld, beträgt derzeit 48 Euro pro Jahr für ordentliche Mitglieder, für Fördermitglieder sind es 12 Euro. Als freiwillige Spende aller Gemeindemitglieder ungeachtet des Status wird ein Betrag von 0,5% des Nettogehalts im Jahr empfohlen.

Gemeinnützigkeit

Die Feststellung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt liegt vor, der Verein "keltische Kirche" ist als gemeinnützig unter der Steuernummer 322/5937/0853 beim Finanzamt Hamm anerkannt und darf Spendenbescheinigungen ausstellen

Sie dürfen aber auch alternativ nach wie vor die Spende an den Orden vom Steinberg e.V. zu überweisen, sie unterstützen damit indirekt auch diese Kirche, da der Orden z.B. diese Serverseiten trägt. Er ist ebenso gemeinnützig und darf Spendenbescheinigungen ausstellen.

Keine Werbung

Ist eure Webseite kommerziell? Nein. Die Webseite als auch deren Inhalte sind gemeinnützig und werden vom Orden vom Steinberg e.V. als Betreiber, von Spenden und Mitgliederbeiträgen mitgetragen. Sie werden aus diesem Grund bei uns keinerlei Werbung vorfinden, noch wären wir anderen Vereinen, Firmen, Parteien oder Kirchen irgendwo verpflichtet. Ihre Spenden und die Mitgliederbeiträge machen dies möglich!

Spenden

Ich will Spenden, bekomme ich eine Spendenbescheinigung? Ja, auf Wunsch selbstverständlich immer. Grundsätzlich gilt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV bis 200 Euro für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine, dies bedeutet, das die Überweisung vom Finanzamt bei Vorlage des Auszuges anerkannt wird. Eine Ausnahme bildet die Überweisung per Paypal, im Falle dieser wird nur eine Spendenquittung anerkannt, da Paypal von ihrer Spende Gebühren abzieht. Aus diesem Grund verwenden wir Paypal nicht.

Überprüfbarkeit

Wie kann ich sicher sein, das das Geld gut verwendet wird? Die KKD erstattet auf der jährlichen Synode Berichte über die Finanzen und legt diese und auch die Buchführung offen. Bei der Wahl eines neuen Direktoriums wird üblicherweise auch über die Entlastung der Verantwortlichen abgestimmt. Im Übrigen wird die ordnungsgemäße und gemeinnützige Verwendung regelmäßig durch das zuständige Finanzamt geprüft werden. Sie können sich sicher sein, das das Finanzamt schon aus eigenem Interesse recht sorgfältig darin vorgeht.

Verwendung

Serverkosten

Was macht denn die keltische Kirche mit meinem Geld? Zu allererst lesen sie gerade auf einem Server, der finanziell einen guten Teil des Budgets verbraucht. Daneben kosten auch die Verwaltungstätigkeiten, die Notarkosten, das Porto und -ganz wichtig- das Papier für unsere Liturgie, für Flyer und Schreiben, nebst Tinte für Stempel, Drucker und Füller recht gute Beträge. Große liturgische und Kirchengeräte werden auch -sofern überhaupt möglich- ab und an besorgt - damit z.B. angemessene Lesungen von einem Ambo durchgeführt werden können, die Eucharistie sicher aufbewahrt ist oder die Kerzen ordentlich nach Vorschrift besorgt und entzündet werden können. Sollte denn noch etwas überbleiben, wird es entweder für den Kauf dringend benötigter Bürogeräte gebraucht (ein Drucker/Scanner ist lebensnotwendig!) oder für den Bau / Anmietung eines Raumes gespart (was bislang nicht möglich war).

Spende an Dritte

Darüber hinaus werden Jahr für Jahr von der keltischen Kirche und ihren Fraternitäten auch trotz des kleinen Budgets Geldbeträge für soziale Einrichtungen (bevorzugt Kinderheime) gespendet. Jeder Cent oder Euro den sie an uns spenden, sehen sie in unseren Werken und wird offengelegt.

Kein Geld an Mitglieder!

Bereichern sich Priester am Geld, wer bezahlt die liturgischen Kleider? Die Priester erhalten von den Spenden kein Geld, kein Gehalt, sie zahlen sogar ihre Mitgliedsbeiträge selbst (und meist noch mehr an ständigen Ausgaben). Die prachtvolle Kleidung die sie tragen, wird von ihnen aus eigener Tasche meist in Jahren angespart und auf eigene Kosten gekauft. Priester zu sein bedeutet also bei uns auch, ganz erhebliche Einbußen und Einschränkungen auf sich zu nehmen und wahrlich "arm im Geiste" zu werden. Alle Priester und Ministranten, sowie auch die Laien arbeiten natürlich im Ehrenamt und dies meist noch neben ihrer normalen Arbeit. Sie leisten dadurch einen erheblichen sozialen Beitrag für die Gemeinschaft aller Menschen hier im Land und weltweit.

Zuschüsse

Aber ihr bekommt doch sicher Zuschüsse oder anderweitig etwas, wie könnt ihr sonst soviel leisten? Nein, Zuschüsse sind eher rar und Vorteile z.B. wegen der Abgabenordnung stehen jedem gemeinnützigen Verein zu. Wir wundern uns auch, das man mit sehr wenig dennoch viel Gutes leisten kann, was aber das Verdienst unserer Mitglieder (oder auch Ihres?) ist. Wir leisten also nur das, was die Gesamtheit der Christen bei uns bereit ist zu leisten: Gottlob ist das recht viel.

Presseberichte, Bücher, Verzeichnisse

Artikel "Der Kreis des Lebens", Westfälischer Anzeiger, 27. August 2011

Internationales Verzeichnis der keltischen Kirchen

Eintrag im Beammachine Verzeichnis

Weblinks


siehe auch

Siehe hierzu: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/PolitikGesellschaft/KirchenReligion/StaatReligion/StaatReligion_node.html

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