Trauung: Unterschied zwischen den Versionen

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(in jeglicher Form, z.b. auch verheiratete Nebenfrauen bei Sondergemeinschaften oder Mohammedanern etc. )
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* (bis ausschl. Cousin/Cousine, einschl. Adoptionskindern. Im letzteren Fall richtet sich das nach dem rechtlichen Status)
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Nach biblischen Grundlagen können nur Mann und Frau ein Paar bilden.
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(bis 18. Lebensjahr nur mit Einverständnis und Wissen der Eltern gültig!)
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* "Stellvertreter"ehen
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(Die zu trauenden Personen können nicht durch Dritte vertreten werden!)
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* Personen im Stand des Abfalls oder Sünde
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(Es ist eine Beichte und Wiedereintritt bei Abgefallenen vor der Hochzeit durchzuführen. Mit Dispens dürfen auch Ausnahmen erfolgen.)
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* Bestehendes Eheband
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(Bei noch bestehender gesetzlicher oder kirchlicher Ehe -auch anderer Konfessionen- ist eine Hochzeit nicht möglich. )
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(Schwager und Schwägerin können nicht heiraten, siehe auch Verwandtschaft.)
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* Religionsverschiedenheit
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(bei z.B. Hindus, Shintoisten oder Paganen gibt es keine christliche Taufe. In diesem Falle kann die Trauung nur mit Dispens erfolgen. )
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* Weihe- oder Ordensgelübte
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(Bei Zölibat oder besonderen Ordensgelübten kann dies der Ehe hinderlich sein. In der keltischen Kirche ist dies eher weniger der Fall.)
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* Frauenraub und Gattenmord
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(„entführte“ Ehepartner unter Zwang oder wie obig dürfen nicht heiraten)
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* Unfähigkeit zum Akt / Gleichgeschlechtlichkeit
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(Falls die Ehe nicht geschlechtlich vollzogen werden kann ist sie ungültig. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen stehen auch biblische Gründe gegen ein Sakrament.)
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* "Spass"ehen und sonstige staatliche Hindernisse
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(Jede Art fehlender Ernst, Heirat mit Dingen, oder staatliche Verbote oder sittlich bedenkliche Umstände können
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-auch mit Dispens- zur Ungültigkeit oder Verhinderung der Ehe führen)
  
 
==Wiederheirat==
 
==Wiederheirat==

Version vom 7. Juni 2014, 09:51 Uhr

Gege (workshop) Sieben Sakramente 7 Ehe.jpg

Die Ehe als Sakrament

In der heutigen Zeit sind voreheliche Beziehungen nichts ungewöhnliches mehr, dennoch hält die sakramentale Ehe ("bis das der Tod euch scheidet") einen hohen Stellenwert. Man bedenke gut, wenn man sakramental heiraten möchte: Das Eheversprechen soll auf Dauer ungeachtet aller Schwierigkeiten ausgelegt sein und bedingt absolute Treue zum Partner. Man soll sich gegenseitig gut geprüft haben, andernfalls ist eine Verlobung oder "Tektown"ehe vorab sicher empfehlenswert.

Anerkennung

Ist eure Trauung in anderen Kirchen anerkannt? Trauungen sind seit geraumer Zeit hierzulande auch getrennt von der gesetzlichen Trauung in der jeweilig durchgeführten Form natürlich gültig. Bei Konfessionsverschiedenen Ehen bitten wir darum, das sich die Trauenden zuerst mit beiden Priestern in Verbindung setzen, damit möglichst ein Konsens über eine gemeinsame Zeremonie und ein gemeinsames Sakramentsverständnis erzielt werden kann. Bei einigen Konfessionen ist dies leider nicht möglich, dann liegt die Entscheidung bei den Eheleuten: Wir trauen dann gemäß unseres Glaubens ungeachtet dessen alle Angehörigen auch anderer Konfessionen, wenn diese dies ausdrücklich wünschen und sich damit dem Recht der KKD unterwerfen.

Trauungen, Bindungsversprechen, Trauversprechen (wenn schon vorgenommen) aller anderen Kirchen und Religionen werden bei uns als gemeine (weltliche) Trauungen anerkannt (siehe evangelische Kirchen nach den Worten Luthers, das die Ehe "ein weltlich Ding" sei). Ob diese bei uns auch als sakramentale und nicht weltliche Trauung anerkannt werden, richtet sich nach dem Sakramentsverständnis der jeweiligen Kirche (bei katholischen Kirchen nehmen wir dies als gegeben an). Bei Trauungen die bei konfessionsverschiedenen Eheleuten vorgenommen werden, richten wir uns nach dem Wunsch und Sicht der Eheleute (einer der Eheleute muß dabei katholisch sein, bei keinem Konsens siehe evangelische Ehen).

Ehehindernis

  • Vielweiberei

(in jeglicher Form, z.b. auch verheiratete Nebenfrauen bei Sondergemeinschaften oder Mohammedanern etc. ) Blutsverwandtschaft

  • (bis ausschl. Cousin/Cousine, einschl. Adoptionskindern. Im letzteren Fall richtet sich das nach dem rechtlichen Status)

Gleichgeschlechtlichkeit Nach biblischen Grundlagen können nur Mann und Frau ein Paar bilden.

  • Minderjährige gegen Willen der Eltern

(bis 18. Lebensjahr nur mit Einverständnis und Wissen der Eltern gültig!)

  • "Stellvertreter"ehen

(Die zu trauenden Personen können nicht durch Dritte vertreten werden!)

  • Personen im Stand des Abfalls oder Sünde

(Es ist eine Beichte und Wiedereintritt bei Abgefallenen vor der Hochzeit durchzuführen. Mit Dispens dürfen auch Ausnahmen erfolgen.)

  • Bestehendes Eheband

(Bei noch bestehender gesetzlicher oder kirchlicher Ehe -auch anderer Konfessionen- ist eine Hochzeit nicht möglich. )

  • (Quasi-)Schwägerschaft

(Schwager und Schwägerin können nicht heiraten, siehe auch Verwandtschaft.)

  • Religionsverschiedenheit

(bei z.B. Hindus, Shintoisten oder Paganen gibt es keine christliche Taufe. In diesem Falle kann die Trauung nur mit Dispens erfolgen. )

  • Weihe- oder Ordensgelübte

(Bei Zölibat oder besonderen Ordensgelübten kann dies der Ehe hinderlich sein. In der keltischen Kirche ist dies eher weniger der Fall.)

  • Frauenraub und Gattenmord

(„entführte“ Ehepartner unter Zwang oder wie obig dürfen nicht heiraten)

  • Unfähigkeit zum Akt / Gleichgeschlechtlichkeit

(Falls die Ehe nicht geschlechtlich vollzogen werden kann ist sie ungültig. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen stehen auch biblische Gründe gegen ein Sakrament.)

  • "Spass"ehen und sonstige staatliche Hindernisse

(Jede Art fehlender Ernst, Heirat mit Dingen, oder staatliche Verbote oder sittlich bedenkliche Umstände können -auch mit Dispens- zur Ungültigkeit oder Verhinderung der Ehe führen)

Wiederheirat

Kann ich mehrfach heiraten? Die Trauung ist üblicherweise ein einmaliges Sakrament, dennoch gibt es in der keltischen Tradition auch die Entbindung davon. Diese kann aus mehreren -auch in der röm. kath. Kirche anerkannten- Gründen erfolgen: Ungültigkeit, Naturehe, schwere Gründe, Tod, um nur einige zu nennen.



Verlobung / Hochzeit auf Zeit

Warum gibt es bei euch die Form der Entbindung / kirchlichen Scheidung ? Diese Praxis rührt wohl auch aus der jahrtausenden alten Form der iroschottischen Ehe her, die per Handbindung (Handfasting, Handhalten; Bindung) durchgeführt wurde. Es gab sogar eine "Ehe auf Probe" oder besser eine Zufallshochzeit, die sog. Tektownhochzeit. Es reichten sich bei einer Quelle (Lag an Aonaight) durch ein schmales Mauerloch als Sichtschutz getrennt junge heiratswillige Frauen und Männer die Hände und waren dort auf ein Jahr und einen Tag gebunden. War dieses Jahr nicht gut (oder gefiel der solcherart zufällig gefundene Partner nicht- d.h. ein Error in Personam, der sich auch auf geistige Gemeinsamkeiten erstreckt), so gingen beide in einen Ringwall (rath dubh), stellten sich Rücken an Rücken und verliessen den Ort durch die entgegen gesetzten Tore. Diese Praxis gab es immerhin aus der Antike bis 1770 n. Chr. und wird auch heute noch von einigen naturreligiösen Gruppen und Paaren durchgeführt.

Gleichgeschlechtlichkeit

Dieser Punkt wird unter Dogmen behandelt, kurz: Ein Ehesakrament ist aufgrund biblischer und trad. Aussagen und Gegebenheiten für gleichgeschlechtliche Paare nicht möglich. Dies ist leider eine derjenigen Dinge, bei denen die Bibel sehr deutliche Anweisungen gibt, die man nicht ignorieren kann. Aus diesem Grunde werden kirchliche Trauungen anderer Kirchen bei Gleichgeschlechtlichen zwar als solches vermerkt, aber formell von uns nicht anerkannt und sind bei uns ein Ausschlußkriterium.

Rechtliches

Ist die Kirchliche Trauung ohne Standesamt zuvor/danach/gänzlich ohne bei euch möglich? Es ist bereits vor fast 4 Jahren eine Änderung im Personenstandsgesetz am 1.1.2009 in Kraft getreten. Möglich wurde die alleinige kirchliche Trauung durch die §§ 67, 68 die ersatzlos gestrichen wurden und eine vorherige standesamtliche Trauung (ggf. mit kirchlicher) oder eine kirchliche nur in Einheit mit einer standesamtlichen Trauung vorschrieben. Nun haben alle Trauwilligen die Möglichkeit, sich als Paar allein kirchlich ohne oder mit der standesamtlichen Trauung (vor oder danach) trauen zu lassen d.h. die kirchliche Trauung ist allein ihre Privatangelegenheit!

§ 1310 BGB bestimmt darum, das nur die standesamtliche Eheschließung eine Ehe im Rechtssinne begründet und deshalb eine kirchliche Trauung keine rechtliche Wirkung entfaltet. Sie werden bei uns also nur und allein vor Gott getraut, eine Trauung vor dem Staat (mit allen Folgen des Personenstandes, Erb- , Steuer- und Versorgungsrecht etc.) benötigt also immer noch die standesamtliche Trauung.

Wir werden für unseren Teil nicht überprüfen, ob sie (schon) beim Standesamt waren - für uns gilt die Trauung vor unserer (oder anderer, anerkannter Kirchen). Eine standesamtliche Trauung ist für sie dennoch empfehlenswert, auch im Fall der Absicherung.