Geschiedene

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Emil Ebers Der Brief.jpg

Grundsätzliches zu Scheidung, Trennung, Familienstress

Die Scheidung oder Trennung ist das letzte Mittel der Wahl und meist das Ende des Familienlebens. Familienstress ist eine Vorstufe, meistens sogar schon ein ernstes Warnsignal einer vorstehenden Trennung. Wir raten daher bei den ersten Anzeichen den Besuch einer Familienberatung oder die Hilfe eines Seelsorgers anzunehmen und nicht erst abzuwarten, ob es besser wird. Nicht selten ist durch diese Verzögerung das Problem erst recht manifestiert und dementsprechend schwieriger zu lösen.

Trennungsgründe

Oftmals üblich und bei uns als schwerwiegender Grund anerkannt sind "error in persona" d.h. der Irrtum in der Person (röm. kath. can 1097), arglistige Täuschung (röm. kath. can 1098) und Zwang (röm. kath. can 1103). Auch und Besonders sind zu nennen z.B. Ehebruch/Scheinehe und schwere Verfehlungen (röm. kath. can 1671), bei der die Ehe auch von uns als nichtig erklärt werden kann und/oder im Rahmen eines Gnadenaktes (röm. kath. can 1142) getrennt werden kann. Dadurch steht auch einer erneuten Trauung (wie in den meisten reformatorischen Kirchen) meistens nichts im Wege, allerdings ist diese erneute Trauung kein immer wiederholbares Ereignis, sondern eine ganz klare Ausnahme und Gnadenakt ähnlich wie in orthodoxen Kirchen (in der Regel bis zu 3x, wobei wiederholte Trauungen meist schlichter als die erste ausfallen).

Einstellung der Kirche

Wie steht die Kirche zu Geschiedenen? Nun, dazu betrachten wir uns den Zweck des heiligen Ehesakramentes. Jesus und die Apostel stemmten sich gegen die Ausstellung des traditionellen Scheidebriefes aus nichtigem Grunde, denn der göttliche Wille und Segen liegt schließlich darauf. Doch auch bei nüchterner Überlegung gibt es nun mal Scheidungen -die meisten durch Ehebruch siehe Matthäus 5,32 und 19,9- oder andere, auch als Ehehindernis beschriebene und in diesem Falle, so auch die Bibel, ist eine Scheidung selbst nach dem Neuen Testament erlaubt. Jetzt sucht die Kirche keinen Schuldigen, erst recht nicht wenn diese konvertierten, sondern sieht diese als reuige Sünder an und ist barmherzig. Somit sind auch Geschiedene allen andern Kirchenmitgliedern gleichgestellt, dürfen die Kommunion einnehmen und sogar nochmals heiraten. Natürlich darf dies kein Freibrief für leichtfertige Scheidungen sein, sondern muß eine Ausnahme bleiben.

Entbindung/Scheidebrief

Die Bibel kennt also den sog. Scheidebrief, der -bei Untreue- die Auflösung der Ehe besiegeln kann. Jesus sagt selbst hierzu in Mt 5,31-32: "Es ist auch gesagt: Wer sich von seiner Frau scheidet, der soll ihr einen Scheidebrief geben. Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Ehebruchs, der macht, dass sie die Ehe bricht; und wer eine [solcherart] Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.

Wie ist das Obige zu verstehen? Ganz einfach: Man soll sich NICHT aus Spass scheiden lassen oder aber sich von seiner Frau (weil man sich auseinander lebte oder aus einer Laune heraus) trennen. Macht man das, so provoziert man ja direkt das jene die Ehe bricht d.h. man begeht eine schwere Sünde. Da jene Frau dann aber NICHT die Ehe aus Untreue brach, kann sie auch nicht wieder heiraten, denn sie bleibt -solange es keine Untreue gab- verheiratet.

Die kirchliche Scheidung ist also eine sehr gut begründbare Ausnahme und sollte dementsprechend wenn überhaupt nur ausnahmsweise und nur in Fällen der bewiesenen Untreue des Partners (siehe oben) vorkommen, diese kann -wie oben beschrieben- auch als "Error in Personam" gedeutet werden.

Die Kirche händigt jenen Betroffenen daher auf Antrag auch einen "Scheidebrief" d.h. die kirchliche Feststellung der Ungültigkeit der Ehe aus gutem Grund aus.

siehe auch