Sakramente

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Hinterglasbild Die Sieben Sakramente Slowenien.jpg

Anerkennung

Sind die Sakramente der keltischen Kirche in anderen Kirchen anerkannt? Sie müßten anerkannt werden, denn sie werden so vollzogen (Rituale Romanum), wie sie die Kirche immer vollzog (z.B. ist die Taufe trinitarisch, mit 3 x Übergießen mit Wasser, es wird auf rechte Form und Materia, sowie auch auf die Intention und Vorbedingungen streng geachtet). Allgemein lässt sich das aber nur schwer beantworten, da die christlichen Kirchen und Gemeinschaften unterschiedliche Bedingungen daran knüpfen und untereinander recht unterschiedlich Anerkennungen handhaben. Genaueres steht unter dem jeweiligen Sakrament. In Bezug auf die Handhabung der Sakramente sind wir bemüht, diese in katholischer Tradition in Wort, Bedeutung, Intention, Tat und Form so zu erteilen, wie es die keltische, lateinische und römisch-katholische Kirche schon seit Anfang an praktizierte, so das man sie anerkennen könnte, wenn man denn Willens dazu ist. Umgekehrt mögen sich andere reformatorisch/protestantisch eingestellte Kirchen daran stören, das wir ein katholisches Verständnis und damit die Sakramente pflegen: Da sie sich ehemals abspalteten ist das aber nicht unser Problem, insofern pflegen wir eine römisch orientierte Sichtweise. Das Heilige Konzil von Trient (Sess. VII, Can XIII.) hatte diese Riten im Rituale Romanum (und Pontifikale) verordnet, wie in gekürzter, sinngemäßer Form dargestellt:

  • Die Sakramente sollen in vorgeschriebener Art und Weise, in rechter Intention und Würde, angesichts und bedacht der Heiligkeit ohne Abänderung oder Hinzufügung durch einen Priester (und nicht durch und an Schismatiker oder Herätiker) gegeben werden, ansonsten sei dieser verflucht (Anathema).
  • Sie sollen jederzeit, auch zur Nacht in dringenden Fällen bereitgehalten und mit genügend Dienern in rechter Kleidung und Farbe der Stola -wie vor Ort nötig- verabreicht und werden. Auch sollen sie jederzeit darüber lehren, beraten und auch gerufen werden können.
  • Jeder Diener soll um ein schuldloses, keusches und heiligen Lebens besorgt und vor der Verwaltung sündenlos sein.
  • Vor der Sakramentenspendung soll der Priester eine Zeit des Gebets und der Reflektion einplanen, er soll das passende Ritual mit sich führen und die Handlung überprüfen, sowie diese so würdevoll und bedacht in Tat und Sprache ohne Ablenkung und aufmerksam ausüben , das diese die Anwesenden erbaut.
  • Die heiligen Gefäße, Gewänder, Paramente und anderen Requisiten sollen dafür sauber und in gutem Zustand sein.
  • Eine Entlohnung für die Sakramentenvergabe ist verboten und unnötig, eine angemessene Spende darf freiwillig und nach Genehmigung oder gemäß Brauch gegeben werden.
  • Der Codex, Katechismus sowie alle Texte im Rituale (oder Pontifikale) sind sorgfältig zu beachten, eine Rezitation aus dem Gedächtnis heraus ist aus Fehlergründen zu vermeiden.

Anzahl

Es gibt die klassischen 7 Sakramente:

Wir verstehen diese auch als solche d.h. es sind keine Segnungen (Sakramentalien), sondern bis auf Krankensalbung, Eucharistie und Beichte einmalige Handlungen, die nach alter Kirchentradition in Form, Text und Tat korrekt durchgeführt werden (und deren Texte und Handlungen auf alten römisch-katholischen Riten nebst den "keltischen" Messbüchern basiert). Als einer der Besonderheiten der keltischen Kirche kann es vom Sakrament der Ehe auch noch eine Entbindung bzw. ein Scheidebrief aus einer Ehe geben, näheres dazu regelt der Codex.

Wiederholung

Kann man ein Sakrament wiederholen? Grundsätzlich nicht jedes, sondern nur bestimmte Sakramente können wiederholt werden. Das Weihe-, Tauf- und Firmsakrament bildet ein unauslöschliches Merkmal und wird üblicherweise nicht oder nur bei begründeten Zweifeln an der Gültigkeit mit Bedingung (sub conditione) wiederholt werden. Die Eucharistie, die Beichte und Krankensalbung kann beliebig mehrfach, mit Ausnahme der Krankensalbung auch mehrmals am Tag, wiederholt werden. Das Ehesakrament ist etwas, was nicht wiederholt werden sollte, wohl aber in unserer Kirche mit Dispens und unter Ausnahmen (z.b. bei Naturehen, schweren Vergehen, Tod, Ungültigkeit) annulliert und ggf sogar (wie z.B. in orthodoxen Kirchen) bis zu 3x wiederholt werden kann. Siehe Fragen zur Trauung.