Keltischer Ritus

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Für diesen Artikel gelten besondere Bedingungen, er wurde mit Genehmigung des New Advent aus dem Englischen Übersetzt und verwendet.

Der keltische Ritus übersetzt und sinngemäß weitgehend korrekt wiedergegeben aus dem Englischen von U.Eckert. Originalquelle: http://www.newadvent.org/cathen/03493a.htm aus der Katholischen Enzyklopädie "New Advent" Die Erlaubnis des Redakteurs des Artikels zur Übersetzung ins Deutsche und zur Nutzung liegt uns vor. Kleinere Fehler sind bitte zu tolerieren. Anderweitige Nutzung als hier zur Unterrichtung oder unkommerziellen persönlichen Information hier auf unseren Seiten bedarf unserer Erlaubnis.

Übersicht

Der keltische Ritus

Dieses Thema wird unter den folgenden sieben Punkten behandelt:

I. Geschichte und Ursprung;

II. Manuskript-Quellen;

III. Der Gottesdienst,

IV. Die Messe;

V. Der Taufdienst;

VI. Die Visitation, Salbung und Kommunion der Kranken;

VII. Die Weihe von Kirchen;

VIII. Kirchenlieder.

Geschichte und Ursprung

Der Begriff "keltischer Ritus" wird allgemein, aber eher unbestimmt, auf die im Gebrauch verschiedenen Riten in Großbritannien, Irland, vielleicht in der Bretagne und sporadisch im nördlichen Spanien und in den Klostern angewendet, die sich aus den irischen Missionen von St. Columbanus in Frankreich, Deutschland, der Schweiz und Italien zu einem Zeitpunkt ergaben, als andere Riten außer dem damals vorhandenen römischen Ritus ganz oder teilweise an jenen Plätzen verwendet wurden. Der Begriff darf nicht benutzt werden, um jede mögliche Gleichheit einzubeziehen: Für den Beweis wie er ist, ist es zu Gunsten der beträchtlichen Vielfalt. Die Beweise sind sehr kärglich und viel davon ist fragmentarisch, was darüber geschrieben worden ist. Dies ist größtenteils das Ergebnis von Vermutungen gewesen, die auf sehr unsichere Fundamente abgestützt waren und unter dem Einfluss umstrittener Motive entstanden.

Der Anfang der Periode ist vage. Es gibt keine Beweise vor dem fünften Jahrhundert und sogar sehr wenig ab dieser Zeit. Das späteste Ende davon kann um 1172 angenommen werden, als die Synode von Cashel schließlich den anglo-römischen Ritus angenommen hat. Die Existenz eines verschiedenen Ritus in Großbritannien und Irland wurde dazu verwendet, um zu beweisen, dass das Christentum dieser Inseln einen von Rom unabhängigen Ursprung hatte. Selbst wenn dies wahr war, ist es nicht leicht einzusehen, warum das nicht mehr als die Tatsache selbst beweisen sollte. In Wirklichkeit hatte die Existenz eines keltischen Ritus so oder so keine Bedeutung in der anglo-römischen Meinungsverschiedenheit. In der Zeit vor dem achten Jahrhundert war die Vielfalt der Riten eher die Regel als die Ausnahme. Rom empfahl natürlich als sein Rat dazu gefragt wurde seine eigene Art und Weise und tat nicht den kleinsten Versuch, diese Gleichförmigkeit jeder lokalen Kirche aufzuzwingen. Mit einer sehr vollkommenen Einheit des Glaubens und zuweilen einem beträchtlichen Verkehr des Umgangs zwischen verschiedenen Teilen der Westkirche hatte dort eine große Ungleichheit der dementsprechenden Praxis bestanden. Diese Ungleichheit, so scheint St. Gregors Antwort auf St. Augustinus einzubeziehen, wurde als nicht von großer Bedeutung betrachtet. Allmählich begann der Einfluss von wichtigen Zentren, wie Rom auf einer Seite und Toledo auf der anderen, dazu zu neigen, die Ungleichheit zu vermindern und auseinander gehende Kirchen in größere liturgische Bezirke anzuziehen, so dass zur Zeit der entgültigen Zusammenfügung, die in der Periode von Charlemagne geschehen ist, der römische Ritus mit seiner Variante des ambrosianischen, römisch keltischen Ritus und der hispano-gallikanische Ritus, der jetzt durch Überleben des mozarabischen Ritus vertreten ist, praktisch alles war, was uns hinterlassen wurde. Wir aber müssen uns davor hüten, diese Klassifikation zurückzudatieren zu wollen.

Die wesentliche Einheit des römischen Reiches war es, dass egal, ob das Christentum vorrangig nach Großbritannien aus Rom, aus Gallien oder aus dem Osten gekommen ist, diese Tatsache keine Bedeutung auf Ursprung und Ausbreitung der liturgischen Praktiken hatte, die sich sicher in einer späteren Periode entwickelt hatten als ihre erste Einführung.

Im vierten Jahrhundert finden wir eine anscheinend organisierte britische Kirche mit Bischöfen, die sie beim Konzil von Arles in 314 und sicher in Rimini 359 vertraten.

Diese Kirche war zweifellos in naher Kommunikation mit der Kirche in Gallien, wie von der Weihe von St. Martin von den zwei Kirchen in Withern und Canterbury abgeleitet werden kann, von der Mission Victridius von Rouen in 396 und derjenigen von St Germanus und Lupus in 429 und St. Germanus und Severus in 447, die gegen die Ketzerei von Pelagius gerichtet waren, der seinen Ursprung in Großbritannien hatte. Es ist angemessen anzunehmen, dass in der Periode als die Liturgien begannen mehr oder weniger über Bezirke und Provinzen hinweg unterschiedlich zu werden, die Liturgie der Kirche Großbritanniens der der benachbarten Kirche Galliens ähneln sollte. Es sollte möglich sein, dies aus der Frage von St. Augustinus an St. Gregor bezüglich der verschiedenen Praktiken von Messen abzuleiten, die in Rom und in Gallien beobachtet wurde, weil er die Art der Gallier in Großbritannien vorherrschend vorgefunden hatte. Aber St. Augustinus kann sich nur auf den Gebrauch des fränkischen Geistlichen von Königin Bertha, dem Bischof Luidhard von Canterbury, beziehen und es gibt keine Beweise betreffs der Liturgie, welche im Gebrauch unter den romanisierten Briten selbst war.

Die Passage die dies Gidas zuschrieb (Haddan und Stubbs, I, 112), "Britones toti mundo contrarii, moribus Romanis inimici, non solum in misa sed in tonsura etiam", (übers. Die Briten waren gegen alle Welt, gegen die römische Sitten Feinde, nicht nur in der Tonsur, -sondern auch in der Messe) ist wahrscheinlich siebenten Jahrhunderts. Und doch ist auf dieses zerbrechliche Fundament der Vermutung eine wohl durchdachte Theorie aufgebaut worden und bleibt immer noch fast ein Glaubensgrundsatz in einer so großen und wichtigen Schule der anglikanischen Gegenspieler, dass es unmöglich ist, seine Existenz zu ignorieren, obwohl er gänzlich durch die ernsthaften Liturgen aufgegeben wurde. Diese Theorie (siehe auch ambrosianische Liturgie und Ritus) besteht aus dem Inhalt, den St. Irenæus, der Apostel von St. Polycarp (Apostel des Evangelisten Johannes), als den Ritus von Ephesus in die Provinz gebracht hatte, woher er sich von Gallien aus nach Großbritannien ausbreitetete. Dieser so genannte "Ephesinische" Ritus (ein Begriff, der häufig als Synonym für "Hispano-Gallikanisch" gebraucht wurde) war, so sagen die Unterstützer dieser Theorie, das Fundament des Sarum Ritus. Davon hatte er einen Glauben abgeleitet, nachdem die anglikanische Kirche einen von Rom unabhängigen Ursprung hatte.

Es ist kaum notwendig hier zu behaupten, dass der Sarum Ritus bloß eine lokale Variante des Römischen ist und dass der Einfluss des Gallikanischen Ritus nicht größer als auf jede andere römische Variante darauf ist, so die Schlussfolgerungen, die kürzlich mit großer Gewissheit vom Bischof von Chichester in seiner "Geschichte des englischen Gebetbuches" wieder behauptet worden sind, durch Tatsachen ziemlich ungerechtfertigt sind.

Aber aus der Überprüfung wird ersichtlich, dass sich der ephesinische Ursprung des Gallikanischen Ritus nur auf die Behauptung eines irischen Schriftstellers des achten Jahrhunderts abstützt (im Cott. Manuskript A. Black II im britischen Museum), der übrigens den keltischen Ritus, so weit es den Gottesdienst betrifft, von Alexandria ableitet. Diese Behauptung von Colman auf der Synode von Whitby in 664 war, den Ursprung des keltischen Ostern respektierend, wie St. Wilfrid zurzeit darauf hinwies sicher falsch.

Die Theorie scheint zuerst in modernen Zeiten von Seiten William Palmers in seinen "Origines Liturgicae" aufgrund der Autorität des vorerwähnten irischen Schriftstellers vorgebracht worden zu sein und hat seinen Weg in viele anglikanische Lehrbücher gefunden. Und doch sind die einzigen Punkte des Unterschieds zwischen der britischen Kirche der Zeit von St. Augustinus und der Römischen, deren wir sicher sein können:

(1) Die Regel am alten Osterdatum festzuhalten; (2) die Tonsurierung; (3) einige Unterschiede in der Art des Taufens.

Die Osternfrage

Die Briten haben am alten römischen Zyklus von 84 Jahren statt des neueren Zyklus von 19 Jahren festgehalten. Sie haben die dritte Woche des Mondes gezählt, an dessen der Ostersonntag fallen musste, also vom 14. bis 20. statt vom 15. bis zum 21., auf den das Frühlingsäquinoktium (Frühlingstag- und Nachtgleiche) fiel. Bis 457, in dem der 532-jährige Zyklus von Victorius von Aquitanien in Rom angenommen wurde, hatte Großbritannien mit Rom in seinen Unterschieden zu Alexandria und dem Osten übereingestimmt. In 525 hatte Rom seine Regel gemäß dem Ostgebrauch wieder zum 19-Jahre-Zyklus von Dionysius Exiguus verändert und von dieser Zeit bis zur Änderung des Stils im Jahr 1582 vereinbarten Rom und der Osten miteinander, sogar nach derselben Regel zu berechnen, obwohl es eine Tatsache ist, das das reelle griechische Ostern allgemein auf einem verschiedenen Tag vom römischen fällt, weil der griechische 21. März nur ein imaginäres Frühlingsäquinoktium ist und dreizehn Tage später war als das echte,.

Und doch wird es noch diskutiert (z.B. im Katechismus von Erzbischof Nuttall; SPCK, 1907), dass der Unterschied von Ostern den Ostursprung der britischen Kirche beweist. Wenn dies irgendetwas beweist, dann das genaue Gegenteil. Colman hatte auf der Synode von Whitby ein zweifellos vages Gedächtnis der lange erloschenen Meinungsverschiedenheit der Quartodeciman Kontroverse, als er einen ephesischen Ursprung für sein Ostern forderte und St. Wilfrid ihn zu recht darauf hinwies, dass es die Essenz der quartodezimanischen Regel war, dass Ostern an jedem Tag der Woche gehalten werden könne, wohingegen die Kelten ihr Ostern am Sonntag behielten. St. Aldhelm scheint in seinem Brief an König Geruntius aus Cornwall die Bewohner Cornwalls wegen des Quartodezimanismus anzuklagen, aber auch er hatte den Punkt dieser Meinungsverschiedenheit verwechselt.

Die Frage von Ostern wurde abschließend eventuell in verschiedenen Zeiten in verschiedenen Teilen der keltischen Kirche festgelegt. Die folgenden Daten werden aus Haddan und Stubbs abgeleitet: Das südliche Irland in 626-8, Nordirland in 692, Northumbria (umgewandelt durch keltische Missionen) in 664; der Osten von Devon mit Somerset und die Kelten in Wessex in 705, die Picten in 710, Iona in 716-8, Straathclyde in 721; das nördliche Wales in 768 und das südliche Wales in 777. Cornwall hielt sich am längsten, vielleicht sogar in Teilen bis zur Zeit von Bischof Aedwulf von Crediton in 909.

Die Form der Tonsurierung

Die Briten waren es gewöhnt, den ganzen Kopf vor einer Linie zu rasieren, die vom Ohr bis Ohr gezogen ist, anstatt die Kranz-Tonsurierung der Römer zu verwenden. Dieses, obwohl es keine echten Beweise für die Praxis der Druiden gibt, wurde mit „tonsura magorum“ bezeichnet (Magus wurde als Äquivalent zu den Druiden angenommen und ist bis zum heutigen Tag als die Magoi von Matthäus 2, die „druidhean“ in der schottischen gälischen Bibel enthalten). Später hat der römische Teil darüber als „tonsura Simonis Magi“ im Gegensatz zu ihrer "Tonsurierung von St. Petrus" darüber gespottet. Dies wird in der Passage fälschlich Gildas (Haddan und Stubbs, I, 113) zugeschrieben.

Ein unangegebener Unterschied in der Art des Taufens

Es wird mit keinen echten Beweisen vermutet, dass die britische Kirche im Taufen den Spaniern mit einer einzelnen Immersion (Übergiessen) ähnelte. Aber diese Form war durch Rom im Fall von Spanien erlaubt worden. Es scheint jedoch aus einem Brief von Papst Zacharias an St. Bonifatius (am 1. Mai 748, Haddan und Stubbs, III, 51) hervorzugehen, dass eine namenlose englische Synode jede Taufe außer jener im Namen der Dreieinigkeit verboten und erklärt hatte, dass, wer auch immer den Namen einer Person der Dreieinigkeit weglässt, nicht aufrichtig tauft. Spelman und Wilkins legten diese Synode zu London in die Zeit von St. Augustinus ins Jahr 603. Mansi legt sein Datum ins erste Jahr von Theodor von Tarsus nach 668. Es scheint dadurch, dass die Taufformel falsch war und sicher in der Zeit von Theodor die Möglichkeit zu berücksichtigen war, das die Priester, vermutlich keltische, als ungültig getauft betrachtet wurden. " Si quis presbiter ordinatus deprehendit se non esse baptizatus, baptizetur et ordinetur iterum et omnes quos prius baptizavit baptizentur" (übers. wenn jemand, der zum Priester geweiht wurde nicht getauft ist, soll er und alle vor ihm ordinierten Getauften getauft werden) sagt das "Poenitentiale Theodori" (Buch. II, Kap. III, 13) und im Kapitel IX desselben Buches, nach der Anordnung der Reordination von denjenigen, die von schottischen und britischen Bischöfen ordiniert waren "qui in Pascha und tonsua catholici non sunt" (übers. Die an Ostern und Tonsur nicht katholisch sind) und der Besprengung der von ihnen geweihten Kirchen, fügt Theodor hinzu: "Et qui ab horum similiter gente vel quicunque de baptismo suo dubitaverit, baptizetur" (übers. und diejenigen, die aus gleicher Familie oder bei jemandes Taufe Zweifel sind, sind zu taufen).

So kann es als gegeben betrachtet werden, dass mit diesen Ausnahmen und ausgenommen auch einer Behauptung von Gildas (mit der Wirkung, dass sich bestimmte Lehren, die sich von denjenigen jedes bekannten Ritus unterscheiden als Ordinationen gelesen wurden) und einer möglichen Anspielung durch ihn zur Salbung von Händen bei der Ordination, wir keine Information über die Riten der britischen Kirche haben. Sie können Gallikanisch gewesen sein, aber sie können genauso gut im römischen Typ gewesen sein oder wenn das Christentum Großbritanniens dem Aufbau von bestimmten Liturgien vorangegangen ist, können sie, mit oder ohne Auslandseinflüsse, auch einheimisch gewesen sein. Die Briten waren sehr fähig, ihre eigene Liturgie auf diesem für das ganze Christentum üblichen Kern zusammen zu setzen; aber wir wissen nicht, ob sie so getan haben oder nicht.

Ein Teil Großbritanniens hat tatsächlich einen großen Teil seines Christentums von irischen Postpatrizier-Missionen abgeleitet. St. Ia und ihre Begleiter und St. Piran, St. Sennen, St. Petrock und der Rest der irischen Heiligen, die nach Cornwall im den späten fünften und frühen sechsten Jahrhundert gekommen sind, fanden womöglich, auf jeden Fall im Westen, eine Bevölkerung vor, die ins Heidentum unter dem heidnischen König Teudar zurückgefallen war. Wenn diese Heiligen das Christentum eingeführt oder wiedereingeführt haben, brachten sie wahrscheinlich mit sich die Riten, an die sie gewöhnt waren und Cornwall hatte sicher seinen eigenen getrennten kirchlichen Streit mit Wessex in den Tagen von St. Aldhelm, der, wie es durch eine Behauptung im Messbuch von Leofric erscheint, noch bis zum Anfang des zehnten Jahrhunderts weiterging, obwohl Details davon nicht angegeben werden.

Die Riten der irischen Kirche stehen auf festerer Grundlage, obwohl sogar dort die Informationen kärglich sind. Es gab Christen in Irland vor St. Patrick, aber wir haben keine Information betreffs wie sie gebetet haben und ihre Existenz wird im "Catalogus Sanctorum Hiberniae“ ignoriert, zugeschrieben dem Tirechan im 7. Jahrhundert. Dieses interessante Dokument, welches - obwohl seine Daten zu genau nicht akzeptiert zu werden brauchen, der allgemeinen Würdigung wert ist - die Heiligen Irlands in drei Einordnungen einteilt. Jede der Einordnungen ist während der Regentschaft von vier Königen als bestehend festgelegt, die drei Einordnungen decken zwischen ihnen eine Periode von ungefähr 225 Jahren ab, vom Kommen von St. Patrick in 440, in der Regentschaft von Laoghaire MacNeil bis zur Regentschaft von Blathmac und Diarmait, den Söhnen von Aodh Slane, in 665 gedauert zu haben.

Symmetrie wird durch das Auslassen von ungefähr sechs vorläufigen Regenten erreicht, aber die Außendaten jeder Periode sind klar genug und der liturgische Wert des Dokumentes besteht in den Behauptungen, die sehr wahrscheinlich in der Hauptsache wahr sind: Der Praxis der Heiligen dieser Einordnungen betreffs der Messen und Zelebrationen, d. h. des Gottesdienstes und die Osterfrage und Tonsurierungsfragen respektierend. (Celebratio — "Gottesdienst"; Irisch, Celebrad. Dr MacCarthy in seiner Ausgabe des Stowe Messbuches gibt mehrere Beispiele des Gebrauchs des Wortes).

Die erste Einordnung war in der Zeit von St. Patrick. Sie waren alle Bischöfe, 350 an der Zahl und Gründer von Kirchen. Sie hatten einen Leiter: Christus, einen Führer: Patrick; eine Messe und eine Tonsurierung von Ohr zu Ohr und haben ein Osterfest "quarta decima post luna aequinoctium vernale“ (übers. 14 Tage nach dem Frühlingsmond) gefeiert. All diese Bischöfe wurden von den Römern, den Franzosen (d. h. Galliern), den Briten und Schotten übersprungen. Ihre Periode wird von der Regentschaft von Laoghaire bis zu Tuathal Moelgarbh angegeben (c. 440-544). Die zweite Einordnung hatte einige Bischöfe und viele Priester, 300 an der Zahl. Sie hatten einen Leiter: Christus, sie feierten verschiedene Messen und "diversas regulas" (übers. Verschiedene Regeln), sie hatten ein Osterfest am vierzehnten Tag vom Mond nach dem Äquinoktium gerechnet und eine Tonsurierung von Ohr zu Ohr. Sie erhielten eine Messe von den Briten, David, Gilla (Gildas) und Docus (Cadoc). Es darf angemerkt werden, dass die "Vita Gildae" (übers. Leben des Gilda) erzählt, wie König Ainmerech nach Gildas gesandt hatte, um die kirchliche Ordnung in seinem Königreich "quia paene catholicam fidem in ipsa insula omnes reliquerant" (übers. Weil fast alle auf der Insel den katholischen Glauben verlassen hatten) wieder herzustellen. Die zweite Einordnung hat vom Ende der Regentschaft von Tuathal bis zu jener des MacAinmerech gedauert (c. 544-99). Die dritte Einordnung waren Priester und einige Bischöfe, 100 in der Zahl, "qui in locis desertis habitabant et oleribus et aqua et eleemosynis vivebant, propria devitabant" (übers. Sie wohnten in der Abgeschiedenheit, wo sie von Kräutern, Wasser und Almosen lebten, Besitz vermeidend), zweifellos Einsiedler und Mönche. Sie hatten verschiedene Messen, verschiedene Regeln und verschiedene Tonsurierung, "alii enim habebant coronam, alii caesariem" (Einige hatten einen Kranz, einige hatten ein paar Haare) und verschiedene Osterfeste, einige auf dem vierzehnten, einige auf dem sechzehnten des Mondes, "cum duris intentionibus intentionibus" (übers. mit harten geistigen Willen) — welches vielleicht "hartnäckig" bedeutet. Diese haben von der Regentschaft von Aeda Allain (Aodh Slaine) bis zu jener seiner zwei Söhne gedauert (Blathmac und Diarmait, von 599-665). Die Bedeutung scheint es, dass die erste Einordnung eine Form der von St. Patrick eingeführten Messe feierte , während die zweiten und dritten Einordnungen teilweise diese Messe und teilweise eine des britischen Ursprungs verwendeten und im Fall der dritten Einordnung auch römische Modifizierungen eingeführt wurden.

Obwohl wir keinen unmittelbaren Beweis für diese oder jene Art haben, scheint es wahrscheinlich, dass St. Patrick, der ein Schüler von St. Germanus von Auxerre und St. Honoratus von Lérins war, mit sich eine Messe des gallischen Typs brachte und es klar ist, dass die britische Messe der Heiligen David, Gildas und Cadoc sich davon unterschieden, wir aber über den Umfang der Unterschiede kein Wissen haben. Das "Unam celebrationem" (übers. Eine Feier) der ersten Einordnung und "diversas regulas" der zweiten und dritten beziehen sich beide wahrscheinlich auf den Gottesdienst und wir können die Bedeutung des im achten Jahrhunderts entstandenen Traktates Cott. Manuskript A.Black II in seiner wertvollen, nicht unwahrscheinlichen Behauptung dazu nehmen, dass St. Germanus mit dem "Cursus Scottorum" (übers. Schottische Studien) den heiligen Patrick unterrichtete, der sicher für einige Zeit sein Schüler war. Die Arbeiten des "Catalogus" scheinen anzudeuten, dass die ersten und zweiten Einordnungen Quartodezimaner (übers. 14er) waren, aber das ist ganz klar nicht dessen Bedeutung oder im selben Argument die dritte Einordnung teilweise Sextodezimaner (übers. 16er) gewesen sein müssen, wenn es solche Dinge gab. Außerdem haben wir die bereits erwähnte Behauptung von St. Wilfred, dem Gegner des keltischen Osterfestes an der Synode von Whitby, das solches nicht der Fall war. Tirechan kann nur bedeuten, was wir von anderen Quellen wissen: Dass der vierzehnte Tag des Monds der frühste Tag war, auf dem Ostern fallen konnte, nicht aber dass es an diesem Tag, an einem Sonntag oder Werktag, auch abgehalten wurde. Es war dieselbe Zweideutigkeit im Ausdruck, die Colman im Jahr 664 und St. Aldhelm in 704 verführt hat. Die ersten und zweiten Einordnungen haben die keltische Tonsurierung verwendet und es scheint, dass die römische Kranz-Tonsurierung während der Periode der dritten Einordnung teilweise in den Gebrauch gekommen ist.

Danach haben wir eine dunkle Periode, währenddessen das südliche Irland in 626-28 das römische Ostern akzeptierte, universell wurde und in Nordirland in 692 akzeptiert war. Es scheint wahrscheinlich, dass eine Messe auf dem Modell der Bruchstücke von Karlsruhe, Piacenza, Stowe und Bobbio Missale, das heißt ein römischer Kanon mit einigen Eigenschaften eines nichtrömischen Typs, im allgemeinen Gebrauch war. Doch erst im zwölften Jahrhundert wurde der abgetrennte irische Ritus, der gemäß Gilbert, Bischof von Limerick (1106-390) in fast ganz Irland im Gebrauch war, abgeschafft. St. Malachy, der Bischof von Armagh (1134-48), begann eine Kampagne dagegen und auf der Synode von Cashel im Jahr 1127 wurde der römische Ritus "juxta quod Anglicana observat Ecclesia" (übers. Den die englische Kirche beachtete) schließlich eingesetzt.

In Schottland gibt es sehr wenig Information. Der Umgang mit Irland war beträchtlich und die wenigen Details die von derartigen Quellen wie das „Leben von St. Columba“ von Adamnan und den verschiedenen Reliquien der Schottisch-Northumbrischen Kirche zeigt eine allgemeine Ähnlichkeit mit Irland in der frühen Periode. Über den Ritus der klösterlichen Orden der Culdees (Céli Dé oder Goillidhe-Dé, Diener Gottes, oder evtl . Cultores Dei) ist nur sehr wenig bekannt, aber sie hatten sicher einen eigenen Ritus, der den Irländern ähnlich gewesen sein kann. Das römische Ostern und die Tonsurierung wurden von den Pikten in 710 und in Iona in 716-18 angenommen. Viel später, in ungefähr 1080, wünschte St. Margaret von Schottland, die Frau von König Malcolm III, die schottische Kirche in der römischen Richtung zu reformieren und hatte bestimmte eigenartige Praktiken abgeschafft, von denen Theodoric, ihr Geistlicher und Biograf, uns weniger erzählt, als wir es wünschen. Es scheint, dass die Schotten das Fasten nicht am Aschermittwoch begannen, sondern am Montag im Anschluss daran. Das ist immer noch die Praxis der Ambrosianer. Sie haben sich geweigert, am Ostersonntag zu kommunizieren und die Argumente zu diesem Thema lassen es erscheinen, als ob der Laienstand überhaupt nie kommunizierte. An einigen Stellen haben sie die Messe "contra totius Ecclesiae consuetudinem, nescio quo ritu barbaro" (übers. Gegen den Brauch der Kirche, ein barbarisches Ritual) gefeiert.

Die letzte Behauptung kann im Zusammenhang damit im Register von St. Andreas (errichtet 1144-53), "Keledei in angulo quodam ecclesiae, quae modica nimis est, suum officum more suo Celebrant“ (übers. Die Keledei feiern in einer Kirchenecke, die sehr klein ist, wie gewohnt ihren Dienst) gelesen werden. Wie viel Unterschied dort gewesen sein kann, kann von diesen Ausdrücken aus nicht beurteilt werden. Schottland kann einen primitiven keltischen Ritus behalten haben oder sie benutzten eine außerordentliche romanisierte Stowe oder Bobbio Messe. Das Bruchstück eines schottischen Ritus, das den Dienst der Krankenkommunion im Book of Deer wahrscheinlich im elften Jahrhundert beschrieb, ist sicher im Typ nichtrömisch und stimmt mit denjenigen in den noch vorhandenen irischen Büchern überein.

In 590 reisten St. Columbanus und seine Begleiter auf den Kontinent und gründeten überall in Frankreich, dem südlichen Deutschland, der Schweiz und dem nördlichen Italien Klöster. Die am Besten bekanntesten sind: Luxeuil, Bobbio, St. Gallien und Ratisbon. Aus der Regel St. Columbanus wissen wir etwas über einen keltischen Gottesdienst. Diese irischen Missionare, mit ihrer sehr strengen Regel, waren alle zusammen unter dem lockeren gallischen Klerus nicht sonderlich bekannt, der versuchte, sie zu entmutigen. Bei einem Konzil zu Mâcon in 623 wurden bestimmte, von einem Agrestius eingebrachte Anklagen betrachtet. Unter ihnen ist die folgende: "In summâ quod a caeterorum ritu ac norma desciscerent et sacra mysteria sollemnia orationum et collectarum multiplici varietate celebrarent" (übers. Kurzum das es aus anderen Ritualen von der Norm abweicht und die heiligen Mysterien mit einzelnen Gebeten und Kollekten großer Unterschiedlichkeit feiern). Es hat mehr als eine Interpretation dieses Ausdrucks im Zusammenhang mit Papst Benedict XIV gegeben, die sich auf den Gebrauch von vielen Kollekten vor der Epistel bezieht, anstatt der einzigen Kollekte im römischen Messbuch. Andere, dass es eine Vielzahl von Variablen in der ganzen Messe einbezieht, die dem analog ist, welche im hispano-gallikanischen Ritus vorhanden sind. Die columbanischen Kloster trieben allmählich in die Benediktinerordnung.

Der äußerste Ursprung der verschiedenen Gebete usw., die in Bruchstücken des keltischen Ritus in den Büchern der privaten Hingabe, wie dem Buch von Cerne, Harl. Manuskript 7635 und Manuskript Reg. 2. A. xx gefunden wurden, die entweder Irisch sind oder unter dem irischen Einfluss zusammengesetzt wurden, sind noch in Diskussion. Das Turiner Bruchstück und Bangor Antiphon (Siehe Antiphon von Bangor), enthalten größtenteils Stücke, die entweder anderswohin nicht vorgefunden oder nur in anderen irischen Büchern gefunden wurden. Das Buch von Cerne ist sehr eklektisch und Stücke darin können auch in gelasianischer, gregorianischer, gallikanischer und spanischer Herkunft verfolgt werden. Das Stowe Messbuch hat Stücke, die nicht nur im Bobbio Messbuch, sondern auch in gelasianischen, gallikanischen, spanischen und sogar in ambrosianischen Büchern gefunden werden. Der allgemeine Beschluss scheint zu sein, dass, während die Irländer nicht über dem Borgen von anderen Westnationen standen, sie viel aus sich selbst hervorgebracht haben, von dem vieles schließlich in diesen zerlegbaren Ritus gegangen ist, der jetzt als der römische bekannt ist. Das scheint eine grobe Behauptung der Meinung von Herrn Edmund Bishop, der klangvollsten englischen Autorität in diesem Thema zu sein, die die viel größere Frage des Ursprungs und Entwicklung aller Westriten einschließt. Manuskript-Quellen

Die folgenden Manuskripte enthalten Bruchstücke des keltischen Ritus:

Briten (d. h. Walisisch, Kornische Sprache oder Bretonische Sprache)

Keine. Es gibt eine Messe im Bodl. Manuskript 572 (in Oxford) zu Ehren von St. Germanus, der Bewohner Cornwalls gewesen zu sein scheint und sich auf "Ecclesia Lanaledensis" zu beziehen, das einige Meilen auf der Westseite des Tamars das Kloster von St. Germanus in Cornwall gewesen zu sein scheint. Es gibt keine anderen Beweise als diesen Namen, der auch der bretonische Name von Aleth und jetzt ein Teil von Saint-Malo ist. Das Manuskript, das auch bestimmte Glossen, möglicherweise kornisch oder bretonisch enthält, würde unmöglich zwischen ihnen zu diesem Datum zu entscheiden sein –wird aber vom Professor für sehr walisisch gehalten und ist wahrscheinlich aus dem neunten Jahrhundert. Die Messe ist im Typ sehr römisch geschrieben, wahrscheinlich nachdem dieser Teil Cornwalls unter dem sächsischen Einfluss gekommen war Es gibt ein sehr interessantes Prefatio (Einleitung).

Irisch (entweder Insulanisch oder Festländisch)

(1) Das Turiner Bruchstück. Ein Manuskript des siebenten Jahrhunderts in der Turiner Bibliothek. Es wurde von W. Mayer mit einer Doktorarbeit veröffentlicht, die es mit dem Bangor Antiphoner in den „Göttinger Nachrichten" von 1903 vergleicht. Mayer denkt, dass das Bruchstück in Bobbio geschrieben wurde. Es besteht aus sechs Blättern und enthält die Hymnen, "Cantemus Domino", "Benedicite" und "Te Deum", welche diese folgend zusammenfasst und die Laudate Psalmen (Cxlvii-Cl) und das “Benedictus", dessen Text nicht gegeben ist, sowie zwei weitere Kirchenlieder. Es gibt ein Faksimile von einer Seite und eine Beschreibung in "Collezione paleografica Bobbiese", Vol. I.

(2) Der Bangor Antiphoner. Ein Manuskript vom Kloster von Bangor in Down, abgeschrieben oder kopiert von einem Manuskript das während der Zeit des Abts Cronan (680-91) niedergeschrieben wurde. Es ist jetzt in der ambrosianischen Bibliothek in Mailand. Es wurde -im Faksimile- für die Gesellschaft von Henry Bradshaw (1895-96) von F.E. Warren editiert und wurde bereits in Muratoris "Anecdota Bibl Ambros.“, IV, Seiten 121-59, im "Patrologia Lat of Migne", LXXII, 579 und im "Ulster Journal of Archaeology" im Jahr 1853 bereits abgedruckt. Es enthält eine große Sammlung von Hymnen, Kirchenliedern und Antiphonen, alle mit sehr wenigen Ausnahmen in Zusammenhang mit dem Gottesdienst. Alle außer zwei der einundzwanzig Stücke im Turiner Bruchstück werden in diesem Manuskript auch vorgefunden (Siehe Antiphonar von Bangor).

(3) Das Bobbio Messbuch. Ein Manuskript des siebenten Jahrhunderts, das von Mabillon zu Bobbio im nördlichen Italien gefunden wurde und jetzt in der Biblotheque Nationale in Paris (Lat 13,246) ist. Veröffentlicht von Mabillon (Lit. Rom..Vet..II) und durch Neale und Forbes (Ancient Liturgies of the Gallican Church). Es gibt davon eine Analyse durch Dom Cagin in "Paeographie musicale", V. Bei Neale und Forbes wird es als "Missale Vesontionense seu Sacramentarium Gallicanum" bezeichnet, seine Zuweisung zu Besançon geschah wegen der Anwesenheit einer Messe zu Ehren von St. Sigismund. Monseigneur Duchesne scheint zu denken, dass es mehr oder weniger ambrosianisch ist, aber Herr Edmund Bishop (liturgische Anmerkung zum "Buch von Kuypers von Cerne") denkt, dass es "ein Beispiel der Art des Buches in der Mode im zweiten Alter der irischen Heiligen" ist und verbindet es mit dem zweifellos irischen Stowe Messbuch. Es enthält die "Missa Romensis cottidiana" und Messen für verschiedene Tagen und Absichten, mit der Anordnung der Taufe und "Benedictio Cerei".

(4) Das Stowe Messbuch. Ein Manuskript des späten achten oder Anfang des neunten Jahrhunderts, mit Modifizierungen durch spätere Hände: Das meiste von ihnen geschrieben von einem Moelcaich, der seinen Namen am Ende des Kanons unterzeichnete und den Dr MacCarthy nicht sehr überzeugend mit Moelcaich MacFlann, c 750 identifiziert. Es wurde auswärts im achtzehnten Jahrhundert von John Grace von Nenah entdeckt, von dem es an den Herzog der Bibliothek von Buckingham nach Stowe gegangen ist. Es wurde vom verstorbenen Grafen von Ashburnham 1849 gekauft und aus seiner Sammlung ist es zur königlichen irischen Akademie gegangen. Es enthält einen Teil des Evangeliums von St. Johannes, der wahrscheinlich mit dem Folgenden nichts gemein hatte: Gebunden mit dem Ordo und Kanon der Messe, drei Messen, der Ordnung der Taufe und der Visitation, Salbung und Kommunion der Kranken und einem Traktat (Abhandlung) in Irisch auf die Masse folgend, in der eine Variante im "Leabhar Breac" vorgefunden wird. Die liturgischen Teile sind in Warrens "Celtic Church" (übers. keltischer Kirche). Es wurde für die königlich irische Akademie 1885 von Dr B. MacCarthy editiert und wurde jetzt (ein Faksimile wurde neu herausgegeben) für die Gesellschaft von Henry Bradshaw von Herrn G.F. Warner neu editiert, dessen Arbeit der gegenwärtige Schriftsteller viel für seine Hilfe schuldet (Anm. wohl des Autors od. Redakteurs). Eine Übersetzung des Ordo und Kanons der Masse durch J. Charleston ist in den "Transactions" der Glasgow Ecclesiological Society 1898 erschienen.

(5) Das Karlsruhe Fragment A. - Vier Seiten in einer irischen Handschrift des späten achten oder Anfang des neunten Jahrhunderts in der Bibliothek von Karlsruhe. Es enthält Teile von drei Messen, von denen eine "pro captivis" (übers. Für die Gefangenen) ist. Die Anordnung ähnelt der des Bobbio Messbuches, darin scheinen die Episteln und Evangelien den anderen Variablen laut des Titels "lectiones ad misam" (übers. Lehren und Messen) vorangegangen zu sein.

(6) Das Carlsruhe Bruchstück. B. - Vier Seiten in einer irischen Handschrift wahrscheinlich des neunten Jahrhunderts. Es enthält Bruchstücke von Messen und schließt eine Variante der Fürbitten ein, die für die Fürbitten der Lebenden im Stowe Messbuch und in den Extrakten von Witzel vom Fulda Manuskript eingefügt ist. Es gibt auch einige Bruchstücke des Irischen darin.

(7) Das Piacenza Bruchstück. Vier Seiten (von denen die äusseren zwei unleserlich sind) in einer irischen Handschrift, vielleicht des zehnten Jahrhunderts. Die zwei inneren Seiten enthalten Teile von drei Messen, von denen eine "ordo missae sanctae mariae" (übers. Ordnung der Messe der hl. Maria) betitelt wird. In anderen sind die Vorworte von zwei der Sonntagsmessen im Bobbio Messbuch enthalten, von denen eine am achten Sonntag nach dem Dreikönigsfest im Mozarabischen verwendet wird. [Der Text dieser drei Bruchstücke (5-7), mit einer Doktorarbeit durch Hochwürden H. M. Bannister zu ihnen, wird im "Journal of Theological Studies", Oktober 1903 wiedergegeben.]

(8) Das Buch von Dimma. Ein Manuskript wahrscheinlich des achten Jahrhunderts jetzt in der Trinityuniversität Dublin. Es enthält die Vier Evangelien und hat eine Ordnung für die Salbung und Kommunion der Kranken, die zwischen die Evangelien von St. Lukas und St. Johannes geschrieben ist. Letzteres wurde in Warrens "Celtic Church" gedruckt.

(9) Das Buch von Mulling. Ein Manuskript, wahrscheinlich des achten Jahrhunderts, in der Trinityuniversität, Dublin. Es enthält die Vier Evangelien, einen Dienst für die Salbung und Kommunion der Kranken und ein fragmentarisches Verzeichnis oder Plan eines Dienstes. Diese wurden mit einer Doktorarbeit in Lawlors „Chapter on the Book of Mulling" und dem Salbungs- und Kommunionsdienst in Warrens "Celtic Church" gedruckt.

(10) Die Bruchstücke von St. Gallen. Diese sind Bruchstücke des achten und neunten Jahrhunderts in den Manuskripten 1394 und 1395 in der Bibliothek Sankt Gallens. Das erste Buch (1394) enthält einen Teil eines Ordo der Messe, die, weitestgehend jener im Stowe Messbuch ähnelt. Das zweite (1395) enthält das Glaubensbekenntnis und die Litanei, mit welcher auch das Stowe Messbuch beginnt, ein Bruchstück einer Totenmesse, ein Gebet an der Visitation des Kranken (übers. Krankenbesuch) und drei Formen für das Segnen von Salz und Wasser (d.h. Herstellen des Weihwassers). Alle werden in Warrens "Celtic Church" wieder gegeben.

(11) Das Basler Bruchstück. (A. vii. 3 in der Basler Bibliothek). Das ist ein griechisches Psalmenbuch des neunten Jahrhunderts mit einer lateinischen zwischenzeiligen Übersetzung. Auf einem Vorsatzblatt am Anfang sind zwei Kirchenlieder zu Ehren von Unserer lieben Frau und von St. Bridget, einem Gebet Unserer lieben Frau und den Engeln und Heiligen und ein langes Gebet " De conscientiae reatu ante altare " (übers. Die Schuld des Gewissens vor dem Altar). Das letzte wurde in Warren "Die keltische Kirche" gedruckt.

(12) Das Züricher Bruchstück (Öffentliche Bibliothek, Zürich). Das ist ein Blatt des zehnten Jahrhunderts, das einen Teil eines Dienstes für die Berufung (übers. Profess) einer Nonne enthält. Es wurde in Warren "Celtic Church" abgedruckt.

(13) Das Liber Hymnorum. Das ist genaugenommen kein liturgisches Buch, aber eine Sammlung von vierzig Kirchenliedern in Latein und Irisch, fast gänzlich irischen Ursprungs, mit Hymnen und "ccclxv orationes quas beatus Gregorius de toto psalterio congregavit" (übers. 365 Gebete von Gregor dem Große aus dem gesamten Psalter zusammengefasst).

Es gibt erklärende Einleitungen in Irisch oder Latein zu jeder Hymne (übers. Kirchenlied). Einige der Kirchenlieder werden im Bangor Antiphoner, "Leabhar Breac" und dem Buch von Cerne gefunden. Es gibt zwei Manuskripte dieser Sammlung, nicht genau übereinstimmend: Eines in der Trinityuniversität, Dublin aus dem elften Jahrhundert, gefertigt im Franziskanerkloster in Dublin in etwas späteren Datum. Eine Kombination von beiden Manuskripten ist für die Gesellschaft von Henry Bradshaw (1897-98) von Dr J. H. Bernard und Dr R. Atkinson editiert worden.

Schottisch

The Book of Deer (übers. Das Buch der Rehe). Ein Buch der Evangelien des zehnten Jahrhunderts, das früher dem Kloster Deer in Buchan gehörte und jetzt in der Bibliothek der Universität von Cambridge ist. Es enthält einen Teil einer Ordnung für die Kommunion der Kranken mit einer gälischen Rubrik, in einer Handschrift vielleicht des Endes des elften Jahrhunderts geschrieben. Es wurde in Warren "Celtic Church" gedruckt. Das ganze Manuskript wurde von Dr Stuart für den Spalding Klub 1869 editiert.

Andere Manuskripte

Außer diesen Manuskripten dort sind sicher andere darunter, die nicht liturgisch und von denen einige nicht keltisch sind und die sich auf das Thema beziehen, obwohl sie Zeichen von keltischen Einflüssen zeigen. Unter diesen sind:

(1) Das Buch von Cerne. Eine große Sammlung von Gebeten usw. für den privaten Gebrauch, verbunden mit dem Namen von Bischof Aethelwald, möglicherweise ein Bischof von Lindisfarne (712-40) oder vielleicht ein späterer Bischof von Lichfield (818-30). Dieses späte Manuskriptes des achten - oder Anfang des neunten Jahrhunderts, das einmal der Abtei von Cerne in Dorset gehört hat und jetzt in der Universitätsbibliothek von Cambridge aufbewahrt wird, ist -obwohl wirklich northhumbrischen oder mercianischen Ursprung- voll mit irischen, gelasianischen und hispano-gallikanischen Inhalten. Es wurde (mit einer sehr wertvollen "Liturgischen Bemerkung" von Herrn E. Bishop) von Dom A.B. Kuypers (Cambridge, 1902) editiert.

(2) Harl. Manuskript 7653, britisches Museum. Ein Bruchstück von sieben Blättern eines irischen Manuskriptes des neunten Jahrhunderts: Eine Litanei, das Te Deum und mehrere private Andachten enthaltend. Es ist von Herrn W. de G. Birch, mit dem Buch von Nunnaminster für die Rekordgesellschaft von Hampshire (1889) und von Herrn Warren in seiner Monografie zum Bangor Antiphoner editiert worden (Vol. II, p 83).

(3) Reg. 2. A. xx, britisches Museum. Ein Manuskript des achten Jahrhunderts, wahrscheinlich von northumbrischen Ursprung, enthält eine Auswahl der Evangelien, Kirchenlieder, Hymnen, private Andachten usw. Es ist im "Bangor Antiphoner" von Herrn Warren völlig beschrieben worden (Vol. II, p. 97).

(4) Das Leabhar Breac oder Geflecktes Buch. Ein irisches Manuskript des vierzehnten Jahrhunderts, der königlichen irischen Akademie gehörend und eine sehr große Sammlung von kirchlichen und religiösen Stücken in Irisch enthaltend. Der Inhalt ist nichts als eine Regel liturgischen Charakters, aber das Buch enthält eine Variante des irischen Traktates der Messe, die auch im Stowe Messbuch ist. Dies wurde, mit einer Übersetzung, in Dr MacCarthy Ausgabe des Stowe Messbuches gedruckt und in "Transactions of the Aberdeen Ecclesiological Society", mit Übersetzung und Bemerkungen von Herrn D. MacGregor (1898). Das ganze Buch ist im Faksimile veröffentlicht worden, aber ohne Transkription oder Übersetzung, obwohl es durch die Königliche irische Akademie (1876) und die Passion und darin enthaltenen Moralpredigten mit einer Übersetzung und Wörterverzeichnis von Dr R. Atkinson in der Todd Lektürenreihe derselben Akademie (1887) mit einer ausführlichen Inhaltsübersicht editiert worden ist.

Der Gottesdienst

Die Hauptbeweise betreffs der Natur und des Ursprungs des keltischen Gottesdienstes werden in der Regel St. Columbanus, im Turiner Bruchstück und Bangor Antiphoner, in dem Traktat des achten Jahrhunderts im Cott. Manuskript Nero A. II und in Anspielungen in "Catalogus Sanctorum Hiberniae" (übers. Katalog der irischen Heiligen) gefunden. Die Regel St. Columbanus gibt Hinweise betreffs der Zahl von Psalmen, die in jeder Stunde zu rezitieren sind, das Turiner Bruchstück und Bangor Antiphoner geben den Text von Lobgesängen, Hymnen, Kollekten und Antiphonen wieder und das Traktat von Cottonian gibt wieder, was man im achten Jahrhundert für den Ursprung des "Cursus Scottorum" hielt. (Cursus psalmorum und Synaxis sind Begriffe, die für den Gottesdienst in der Regel St. Colmubanus gebraucht wurden). Das letztere differenziert zwischen "Cursus Gallorum", den es fantasievoll von Ephesus und St. Johannes, durch St. Polycarp und St. Irenæus und besagten "Cursus Scottorum" ableitet, der, gemäß diesem Schriftsteller, wahrscheinlich durch einen irischen Mönch in Frankreich mit St. Markus in Alexandria entstand. Mit St. Markus kam er nach Italien. St. Gregor von Nazianzus, St. Basil und die Einsiedlermönche St. Anthonius, St. Paul, St. Macarius, St. Johannes und St. Malchus haben es verwendet. St. Cassian, St. Honoratus, und St. Porcarius von Lérins, St. Caesarius von Arles, St. Germanus und St. Lupus haben es auch verwendet und St. Germanus hat damit St. Patrick unterrichtet, der es nach Irland brachte. Dort haben „Wandilochus Senex" und "Gomorillus" (Comgall) es verwendet und St. Wandilochus und Columbanus brachte es nach Luxeuil. Der fortlaufende Teil der Geschichte von St. Germanus kann vielleicht tatsächlich darauf begründet werden. Der andere Teil ist nicht so wahrscheinlich. Die Behauptungen des "Catalogus" bezüglich "unam celebrationem" im ersten und "diversas regulas" während des zweiten und dritten Zeitalters der Heiligen beziehen sich wahrscheinlich auf den ursprünglichen Cursus von St. Patrick und teilweise auf die Einführung eines anderen Cursus (vielleicht mit der Messe der Heiligen David, Gildas und Cadoc von Großbritannien).

Und es ist nicht ganz darauf zu folgern, das jener, der nach Gallien durch St. Columbanus gebracht wurde. dasselbe war als der, den St. Patrick nach Gallien in einem früheren Zeitalter gebracht hatte. Die Regel St. Columbanus und das Buch von Bangor unterscheiden acht Stunden, "ad duodecimam" (zur 12.) [Vesper, genannt " ad Vespertinam" und " ad Vesperam" im Buch von Bangor]. Adamnans Leben von St. Columba nennt es einmal (iii, 23) "Vespertinalis missa"]", „ad initium noctis“ (übers. zum Nachtbeginn, auf Komplet folgend), "ad nocturnam" oder "ad Medium noctis" (übers. Zur Nacht oder Mitternacht), "ad matutinam" (übers. Zur Matutin/Laudes), "ad secundam" (übers. zur Zweiten, auf die Erste folgend), "ad tertiam" (übers. zur Dritten), "ad sextam" (übers. zur Sechsten) und "ad nonam" (übers.zur Neunten). An den vier kleineren Stunden befiehlt St. Columanus an jeder drei Psalmen; an Vesper, "ad initium noctis" und "ad noctis" zu jeder zwölf und zu "ad matutinam" eine sehr kuriose und komplizierte Anordnung des Psalmgesangs, der sich in der Länge mit den längeren und kürzeren Nächten ändert.

An den Samstagen und Sonntagen vom 1. November bis zum 25. März wurden fünfundsiebzig Psalmen an jedem Tag rezitiert, unter einem Antiphon für jede drei Psalmen. Vom 25. März bis zum 24. Juni wurden diese durch drei Psalmen wöchentlich bis zu einem Minimum von sechsunddreißig Psalmen verringert. Es würde scheinen, obwohl es so nicht gesagt wurde, dass das Minimum für ungefähr fünf Wochen verwendet wurde, damit eine allmähliche Zunahme desselben Betrags das Maximum vor dem 1. November erreichte. In anderen Tagen der Woche gab es ein Maximum von sechsunddreißig und ein Minimum von vierundzwanzig. Die Regel besagt nicht, wie das Psalmenbuch verteilt wurde, aber aus dem Buch von Bangor scheint es, dass die "Laudate" Psalmen (CXLII-CL) zusammen, zweifellos wie in allen anderen Riten, östlich oder westlich, aufgesagt wurden, außer dem bestimmten französischen Gebrauch des achtzehnten Jahrhunderts, an Laudes und dass "Domine, Refugium" (Ps. LXXXIX) zu "ad secundam" aufgesagt wurde. Adamnan erwähnt, dass St. Columba Psalm 44, "Eructavit cor meum" (übers. Mein Herz fliesst über) bei Gelegenheit zur Vesper gesungen hat. Die Psalmen in den kleineren Stunden sollten durch mehrere fürsprechende Verse begleitet werden. Im Buch von Bangor werden diese in der Regel etwas aus der Liste erweitert, aber sicher mit ihnen identifiziert, in der Form ein, zwei oder drei Antiphone und eine Kollekte für jede Fürsprache. Es gibt sechs im Bangor Antiphoner gegebene Hymnen:

1. "Audite, coeli" (übers. Höre, Himmel) überschrieben "Canticum Moysi". Das enthält kein Antiphon, aber eine Wiederholung des ersten Verses in Zwischenräumen nach der Weise des Invitatoriums zum "Venite" (übers. Kommen) im römischen Ritus.

2. "Cantemus Domino", überschrieben "Canticum Moysi".

3. "Benedictus“, auch genannt "Benedictio trium Puerorum" (übers. Der Segender drei Kinder).

4. "Te Deum“, vorangegangen durch Psalm 112:1, "Laudate, pueri“ (Lobet Kinder).

5. "Benedicitus", auch genannt "Evangelium".

6. "Gloria in excelsis", gefolgt vom Psalm und den anderen Versen, die denjenigen ähnlich sind, die damit das Doxologia megale des griechischen Ritus zusammensetzen. Es wurde angeordnet es an "ad vesperum und matutinam" (übers. Vesper und Matutin) zu verwenden, dem griechischen Ritus an der Komplet (Apodeipnon) und Laudes (Orthros) ähnelnd. Als das Stowe Messbuch geschrieben wurde, haben die Irländer diese Hymne an der Messe auch an seiner römischen Position verwendet.

Der Bangor Antiphoner enthält eine Anzahl von Kollekten, die zu jeder Stunde verwendet werden. Ein Anzahl ist in Versen (vgl die Messe in Hexametern im gallikanischen Bruchstück von Reichenau). Es gibt auch mehrere Sätze von Kollekten, die nicht immer abgeschlossen, aber immer in derselben Anordnung sind. Es kann vermutet werden, dass diese Sätze eine Art Skelett der Bangor-Laudes zeigen. Die Ordnung ist immer:

(1) "Post canticum" (zweifellos von den Themen, die, wie diejenigen der ersten Ode eines griechischen Kanons, auf die Überfahrt des Roten Meeres „Cantemus Domino" verweisen);

(2) "Postbenedictionem trium Puerorum";

(3) "Post tres Psalmos" oder "Post Laudate Dominum de coelis" (Ps. CXLVII-CL);

(4) "Postevangelium" (ganz klar bedeutet dies "benedictus", welches die einzige Evangelium-Hymne im Buch und die einzige ist, die sonst nirgends aufgeführt ist. Derselbe Begriff wird häufig — z.B. im Yorker Brevier — für "Benedictus", "Magnificat" und "Nunc Dimittis" angewandt);

(5) "Super hymnum";

(6) "De Martyribus". - Das letztere kann vielleicht mit Gedenken verglichen werden, die am Ende der Laudes zum Beispiel im gegenwärtigen römischen Gottesdienst kommen. Es gibt auch eine Anzahl von Antiphonen, "Super Cantemus Domino und Benedicite", "Super Laudate Dominum de coelis" und "De Martyribus". Im Buch von Bangor gibt es Kollekten, die mit dem "Te Deum" einhergehen, abgesondert vom Vorangegangenen, als ob sie einen Teil einer anderen Stunde gebildet haben, aber im Turiner Bruchstück folgen sie mit dem Text des "Te Deums" dem "Benedicite" und seinen Kollekten und gehen dem "Laudate Dominum de coelis" voran. Im Buch von Mulling gibt es ein Bruchstück eines Verzeichnisses oder Plans von einem Dienst.

Dr. Lawlor scheint zu denken, dass dies ein Plan eines täglichen Dienstes sein könnte, der Morgens und Abends verwendet wurde, aber die Editoren von "Liber Hymnorum" nahmen ihn für einen speziellen Bußdienst an und verglichen ihn mit dem Beichtdienst, der kurz gefasst in der "Zweiten Vision von Adamnan" im Leabhar Breac ausgeführt ist, dem, wie durch sie interpretiert, dieser sicher ähnelt.

Der Plan im Buch von Mulling ist:

(1) unleserlich; (2) "Magnificat"; (3) Strophen 4, 5, 6 von St. Columbas Hymne "Noli pater"; (4) eine Lehre aus Matthäus 5; (5) die letzten drei Strophen der Hymne von St. Secundus, "Audite omnes"; (6) zwei ergänzende Strophen; (7) die letzten drei Strophen der Hymne von Cumma in Fota, "Celebra Juda"; (8) Antiphon " Exaudi nos Deus", angehangen an diese Hymne;

(9) Die letzten drei Strophen der Hymne von St. Hillary, „Hymnum dicat"; (10) entweder der Antiphon "Unitas in Trinitate" oder (wie die Skizze von Adamnan zu zeigen scheint), die Hymne von St. Colman MacMurchon zu Ehren vom St. Michael, "In Trinitate spes mea"; (11) das Glaubensbekenntnis; (12) das Vaterunser; (13) unleserlich, aber vielleicht die Kollekte "Ascendat oratio".

Die Messe

Zwei Bücher, das Bobbio und die Stowe Messbücher, enthalten den irischen Ordo einer täglichen Messe in seiner späten romanisierten Form.

Viele der Variablen sind im Buch von Bobbio, und Teile von einigen Messen sind in den Bruchstücken von Karlsruhe und Piacenza enthalten. Etwas auch kann von den Bruchstücken von St. Gallen, dem Bangor Antiphoner und der Ordnung für die Kommmunion der Kranken in den Büchern von Dimma, Mulling und Deer nachgelesen werden. Das Traktat in Irisch am Ende des Stowe Messbuches und seiner Variante in Leabhar Breac fügt etwas mehr zu unseren Kenntnissen hinzu. Das Stowe Messbuch gibt uns drei sich etwas unterscheidende Formen: Das Original des neunten Jahrhunderts, insofern es nicht gelöscht worden ist, die Korrektur von Moelcaich und so weit es geht, die im irischen Traktat beschriebene Messe. Von seiner Größe und Inhalt würde es als eine Art Missale Itinerantium (übers. Reisemessbuch) mit einem Ordo scheinen, der für den grössten Teil jeder Gelegenheit dient: Eine hauptsächliche Aufzählung der Heiligen und zwei Messen für spezielle Absichten (für Büßer und für die Toten). Die Hinzufügung der Ordnung der Taufe ist, nicht wie im Buch von Bobbio oder im "Missale Gothicum" oder "Missale Gallicanum", ein Teil des Osternächtlichen Dienstes, sondern ein getrennter Teil und die Visitation des Kranken weisen darauf hin, dass es beabsichtigt war, ein tragbares Minimum für einen Priester zu sein. Die von den Leuten besagten Stücke sind in mehreren Fällen nur durch Anfänge und Enden angezeigt. Das Bobbio-Buch ist andererseits ein ganzes Messbuch auch nur für einen Priester, mit größerem Umfang und mit Messen für kirchliche Feiertage im Laufe des Jahres.

Die ursprüngliche Stowe Messe nähert sich dieser von Bobbio mehr als die revidierte Form. Das Ergebnis der Version von Moelcaich ist etwas mehr zu erstellen, als einen gelasianischen Kanon in eine nichtrömische Messe einzufügen. Es ist eine Mischmesse, gelasianisch, römanisch oder romano-ambrosianisch, größtenteils mit viel vom Typ hispano-gallikanisch unterlegt und vielleicht mit einigen einheimischen Details. Es kann angenommen werden, den letzten Typ der irischen Messe zu vertreten, von dem wir eine Information haben. Der Titel von Bobbios täglicher Messe ist "Missa Romensis cottidiana" (übers. Tägliche Romanische Messe) und derselbe Titel kommt vor der Kollekte "Deus qui culpa offenderis" am wirklichen Ende des "Missale Gothicum" vor. Diese Kollekte, die im Gregorianischen Sakramentar ist, kommt sowohl in Bobbio als auch in Stowe vor und im Letzteren kommt davor der Titel "Orationes et preces missae aecclesiae romane", so dass es offensichtlich ist, dass die römischen Hinzufügungen oder Ersetzungen als solche anerkannt wurden.

Die Ordnung der täglichen Messe, die im Stowe Messbuch darauf gründet, ist:

Praeparatio Sacerdotis. (übers. Vorbereitung des Priesters)

1. Das Eingeständnis von Sünden, "Peccavimus, Domine, peccavimus" (übers. Wir haben gesündigt,OHerr, wir habengesündigt) beginnend. Dies und die folgende Litanei werden auch in den Bruchstücken von St. Gallen, aber nicht im Buch von Bobbio vorgefunden.

2. Die Litanei der Heiligen. In der ursprünglichen Handschrift gibt es nur dreizehn Beschwörungen (Unsere liebe Frau, zehn Apostel, St. Markus und St. Lukas). Moelcaich hat einunddreißig weitere beigetragen, von denen vierundzwanzig irisch sind. Das Manuskript ist falsch gebunden, so dass diese Hinzufügungen so aussehen, als ob sie mit dem dyptychs im Kanon vereinigt wurden.

3. "Oratio Augustini": "Rogo te Deus Sabaoth" (übers. Gebet des Augustinus: Bitte Gott Sabaoth). Das wird in verschiedenen französischen Büchern des neunten und zehnten Jahrhunderts gefunden (siehe Warrens "Celtic Church“)

4. "Oratio Ambrosi": "Antespectum divinae majestatis" (Gebet des Ambrosius: Vor der Gegenwart der göttlichen Majestät). Eingefügt von Moelcaich. Gefunden in mehreren französischen Büchern.

5. Kollekte: "Ascendat oratio nostra". Diese kommt nach dem Glaubensbekenntnis und dem Vaterunser in "Liber Hymnorum" vor.

Die Messe selbst

1. Bei den irischen Traktaten scheint es, dass der Kelch vor dem Eingangslied (Introit) bereitet wurde, eine sehr übliche Praxis sowohl im Osten als auch in Westen in frühen Zeiten. Es ist immer noch die Ostpraxis und wird bis jetzt von den Dominikanern an der niedrigen Messe und im Mozarabischen Ritus beibehalten (siehe Dr. Leggs „Ecclesiological Essays“, Seiten 91-178). Wasser wurde zuerst mit den Wörtern "Peto (Leabhar Breac, Quaeso) te, Pater, deprecor te, Fili, obsecro te, Spiritus Sancte" eingegossen. Der Leabhar Breac ordnet an, dass ein Tropfen beim Namen jeder Person eingegossen werden soll. Der Wein wurde auf das Wasser mit den Worten "Redittit pater, indulget Filius, miseretur Spiritus Sanctus§ ähnlich eingegossen. .

2. Das Eingangslied / Introit. Erwähnt in den irischen Traktaten, aber nicht angegeben im Ordo oder anderswo in jedem Messbuch. Wahrscheinlich wurde es aus einem Psalmenbuch gesungen.

3. Kollekte. Diese im Stowe und Bobbio Ordinarium ist "Deus qui de beato Petro", die Kollekte für den Tag von St. Petrus, "III Kal Julias" im Gelasianischen Sakramentar. Im Stowe hat ein Korrektor, nicht Moelcaich, "in solemnitatibus Petri und Christi [sic]" (übers. An den Festen Petri und Christi [so]) vorangestellt.

4. "Imnus angelicus", d. h. "Gloria in excelsis". Begonnen in der ursprünglichen Handschrift, die von Moelcaich mit einer Einfügung gleitend fortgesetzt ist. Das kommt nach dem Einschluss der "Missa Romensis cottidiana" im Bobbio vor und wird von einem Gebet "post Alos" vorangegangen, das wahrscheinlich das Trisagion bedeutet (Hagios o Theos, k.t.l.) oder das griechische Sanctus, wie anderswohin im Mozarabischen verwendet, wobei das eine oder andere das an diesem Punkt gekommen sein könnte, wie es (gemäß St. Germanus aus Paris) im Gallikanischen Ritus getan wurde. Dieses letztendlich wurde vom Kyrie eleison und "Benedictus" gefolgt, letzteres wurde "Prophetia" genannt. Es gibt entworfene Kollekten für "Postprophetiam" im Bobbio Messbuch an den Anfängen von mehreren Messen. Nach dem Gloria in Bobbio folgt dort eine Kollekte "post benedictionem", was nach dem "Benedicite" bedeutet. Das wurde so im Gallikanischen gesagt, wie teils noch im Mozarabischen nach der Epistel. Die Kollekte "post precem", gemäß Mabillon, bedeutet dasselbe, aber das scheint unwahrscheinlich und dieser Name kann sich vielleicht auf die Gebete nach der Bittgebet-Litanei beziehen, die als "Prex" bekannt gewesen ist.

5. Kollekte, "Deus qui diligentibus te" vorgegeben als eine Sonntagskollekte im Gelasianischen. Sie war von Moelcaich über die gelöschte Sache (wahrscheinlich die ursprüngliche Verlängerung von "Gloria in excelsis") geschrieben und eine andere Handschrift hat eine Anweisung für ihren Gebrauch vorangestellt. "In cotidianis diebus" (übers. An den folgenden Tagen), anstatt dessen, was folgt.

6. Kollekte "Deus qui culpa offenderis". In der ursprünglichen Handschrift mit dem eingefügten Kopfstück bereits erwähnt und "haec oratio prima Petri". Sie folgt der St. Petrus Kollekte im Bobbio Ordo.

7. "Hic augmentum" (übers. Die Erhöhung Anm. des Übersetzers verm. Elevation). Eingefügt von Moelcaich. Das, was auch immer es bedeuten kann, wird im irischen Traktat als "tormach" (Zunahme, Vergrößerung) erwähnt, vor der "Lehre des Apostels" kommend. Später, bei der Opferung, findet man "secunda pars augmenti hic super oblata" (übers. der zweite Teil der Erhöhung der Oblate). Wahrscheinlich bedeutet es zusätzlich die rechte Kollekte. St. Columbanus verwendet das Wort im Sinne "der Hinzufügung" bezüglich der Bitten, die zu den Psalmen in den Tagesstunden, "cum versiculorum augmento intervenientium“ (übers. mit einer Hinzufügung eines Versikels der Fürsprache) hinzugefügt sind.

8. Die Epistel. In Stowe täglicher Messe, 1 Korinther 11:26-52. In bestimmten Tagen hatte Bobbio eine Lehre aus dem Alten Testament oder der Apokalypse vor der Epistel.

9. Das Graduale. Das Traktat nennt es "salm digrad". Wenn alles zwischen der Epistel und dem Evangelium unter diesem Namen zusammengefasst werden kann, ist der Aufbau

(a) Gebet, "Deus qui regendo conservas", zugefügt, aber nicht durch Moelcaich. Gefunden in den späteren galesianischen Manuskripten. (b) Gebet, "Omnipotens sempiterne Deus, qui populum tuum". Eine Osterkollekte im Bobbio Messbuch, angegeben auch von Gerbert als Ambrosianisch.

(c) Psalm 104:4, 1-3, 4.

(d) Gebet, "Grata sint tibi Domine". Das Secreta einer Advent-Messe in Gelasianisch.

(e) Halleluja. Psalm 117:14.

(f) Gebet, "Sacrificiis praesentibus, Domine". Secreta einer anderen Advent-Messe in Gelasianisch.

(g) "Deprecatio Sancti Martini pro populo" (übers. Das Gebetfür die Menschen vonSt.Martin), (Der Titel wurde durch Moelcaich zugefügt ) Diese Bittgebetlitanei oder Prex, die sehr dem Großen Synapte des griechischen Ritus ähnelt, wurde als Litanei an den ersten vier Sonntagen der Fastenzeit statt "Glorias in excelsis" im Ambrosianischen verwendet

(h) Gebet, "Sacrificium tibi, Domine". Die Secreta einer anderen Advent-Messe in Gelasianisch. Vielleicht ist es hier ein " Oratio post Precem" des gallikanischen Typs

(i) Gebet, "Ante oculos tuos, Domine" Es kommt an demselben Platz in der Messe vor, die durch M. Flaccus Illyricus (Martène, I, 182) veröffentlicht wurde. (k) Lethdirech sund [ein halbes Aufdecken (des Kelches und der Patene) hier]. Darauf wird im Traktat als ‚indinochtad corrici leth inna oblae agus incailich’ (das Aufdecken mindestens der Hälfte der Opfergabe und des Kelches) verwiesen und wird dort mit dem Singen des Evangeliums und Allóir vereinigt. Früher wurde es im Anschluss an das Graduale erwähnt. (l) Psalm 140:2, dreimal gesungen. (m) "Hic elivatur lintiamen calicis". Dr Legg (Ecclesiological Essays, P. 133) erwähnt, dass dieses Heben des Schleiers die Praxis in England kurz vor der Reformation war und in den Diözesen von Coutances und St. Pol de Leon erst viel später auftrat.

(n) Gebet, "Veni Domine sanctificator". Nahe dem "Veni sanctificator" der gegenwärtigen römischen Kollekte.

[Diese (a) zu (h) sind in der ursprünglichen Handschrift, ein Teil von (i) wurde von Moelcaich vielleicht über Ausradierungen eingefügt, der Rest von (i) und (k) bis zu (n) wurden von Moelcaich auf zusätzlichen Blättern geschrieben. Die Psalm-Verse werden nur durch ihre Anfänge und Enden angezeigt. Es kann sein, dass die Gebete aufgesagt wurden und die Zeremonien mit dem Kelch-Schleier vom Priester durchgegangen wurden, während die Kongregation die Psalmen und das Halleluja gesungen hat. Nichts von all dem ist im Bobbio. Vielleicht, nach der Kollekte "Post benedictionem" urteilend, die der Kollekte des "Benedictus es" (Daniel 3) am Quatember-Samstag (1. Fastenwoche) im römischen Messbuch folgt, sind es weder "Benedicite" oder dieser "Benedictus" zwischen der Epistel und dem Evangelium, wie im Gallikanischen der Beschreibung von St. Germain.]

10. Das Evangelium. In der Stowe Messe, St. Johannes 6:51-57. Es beginnt in der Handschrift von Moelcaich auf einem eingefügten Blatt und endet in der ursprünglichen Handschrift. Das Traktat sagt, dass das Evangelium vom "Alloir" gefolgt wurde, den Dr Stokes mit "Halleluja" übersetzt, aber Herr Macgregor als "Segnung" annimmt und es mit "Pro evangelica dicta" usw. vom römischen Ritus vergleicht.

11. "Oratio Gregorii super evangelium". Auf einer Einfügung in der Handschrift von Moelcaich. Im Gregorianischen Sakramentar am zweiten Samstag und dritten Sonntag der Fastenzeit, aber nicht im Zusammenhang mit dem Evangelium.

12. Das Glaubensbekenntnis. In der ursprünglichen Handschrift mit dem "Filioque", der zwischen den Linien vielleicht durch Moelcaich eingefügt ist.

13: Die Kollekte. Die Ordnung im Stowe Messbuch ist

(a) Landirech sund (ein volles Aufdecken hier). In der Handschrift von Moelcaich. (b) "Ostende nobis, Domine, misericordiam" usw. dreimal. (c) "Oblata, Domine, munera sanctifica, nosque ein peccatorum nostrorum maculis emunda." Das ist im Bobbio Messbuch (wo es "Post nomina" genannt wird), und im Gelasianischen und Gregorianischen. Es ist die Secreta der dritten Messe des Ersten Weihnachtsfeiertages im gegenwärtigen römischen Messbuch. Gemäß des Traktates wurde der Kelch erhoben, während es nach dem vollen Aufdecken gesungen wurde. Das Leabhar Breac sagt, dass es "quando cantitur Imola Deo sacrificum laudis" (übers. Wenn bei Opferung als Danksagung zum Gottesopfer) erhoben wurde.

(d) Gebet, "Hostias quaesumus, Dominie". Das kommt in einem Satz der "Orationes et preces divinae" im Leoninischen Sakramentar vor. Es wird hier von Moelcaich über eine Ausradierung geschrieben, die mit "G" begann und möglicherweise, wie Herr Warner mutmaßt, das Gebet " Grata sit tibi", der "Oblata, Domine" im Bobbio Messbuch folgt. In der Korrektur von Moelcaich kommt das in einer verstärkten Form später vor.

(e) Gebet, "Has oblationes et sincera labamina". In der Handschrift von Moelcaich. Dieses Gebet, das eine Fürbitte "pro animabus carorum nostrorum N. et cararum nostrarum Quorum nomina recitamus" einschließt,. ist zweifellos eine Reliquie der ehemaligen Lesung des dyptychs an diesem Punkt, wie in den Hispano-Gallikanischen Liturgien. Dies und das folgende Gebet ähnelt in seiner Form vom Stowe, wie Herr Warren hinweist, dem Gallikanischen oder Mozarabischen "Orationes post nomina".

(f) "Secunda pars augmenti hic super oblata". Wahrscheinlich bezieht es sich auf zusätzliche ordnungsgemäße Gebete, die dem römischen Secreta analog sind (siehe 7, supra). (g) Gebet, "Grata sit tibi haec oblatio". Eine erweiterte Form des Gebets, das dem "Oblata" im ursprünglichen Schreiben gefolgt ist. Eine lange Passage, die sich auf die Diptychen bezieht, ist eingefügt. Der grösste Teil dieses Gebets ist auf der ersten Seite einer eingefügten Menge von vier Blättern in der Handschrift von Moelcaich. In Bobbio ist nur "Oblata" und "Grata tibi" bei der Opferung angegeben: Eines "Post nomina", das Andere "Ad Pacem" genannt. Vielleicht ist Pax hier im siebenten Jahrhundert dazu gekommen, wie im Gallikanischen und Mozarabischen.

14. Das "Sursum Corda", das nicht vom "Dominus vobiscum“ vorangegangen wurde.

15. Das Prefatio. Unterschieden von Bobbios täglichem Prefatio, welches wie jenes des römischen Messbuches, gerade von "per Christum Dominum Nostrum" bis zu "Pro quem" geht, fügt es eine lange Passage ein. Dies erinnert am Anfang und in der Nähe vom Ende an die Prefatio zur Dreieinigkeit und Sonntagsprefatio des römischen Messbuches, aber scheint andererseits eigen zu sein. Am Ende dieser Passage ist ein Hinweis in Irisch hervorzuheben, dass hier das dignum der Hinzufügung (dignum in tormaig), d. h. das ordnungsgemäße Prefatio einhergeht, wenn es mit "Pro quem" endet. Nach der "Pro quem" Klausel gibt es einen ähnlichen Hinweis, wenn die Hinzufügung mit dem „Sanctus" endet.

16. Das Sanctus, mit einem Postsanctus, etwas dem im Mozarabischen Messbuch für den Ersten Weihnachtsfeiertag und dem für den Weihnachtsabend im "Missale Gothicum" ähnelnd. Es gibt ein Postsanctus auch in der ersten von den drei im Stowe gegebenen Messen. Es wird von "Qui pridie" gefolgt, als ob der Gelasianische Kanon in diesem Fall nicht verwendet wurde.

17. "Canon dominicus papae Gilasi". Das ist der Gelasianische Kanon (wie in der Ausgabe von Herrn H.A. Wilson enthalten) mit bestimmten Abweichungen, von denen die erkennbarsten sind: (a) "Te igitur", fügt nach dem "Papa nostro", "episcopo sedis apostolicae" und nach "fidei cultoribus", "abbate nostro n. episcopl" bei. „Sedis apostolicae" wird auch in Bobbio hinzugefügt.

(b) Ein Hinweis folgt "Hic recitantur nomina vivorum" (übers. Er las die Namen der Lebenden).

(c) "Mement etiam domine" enthält eine lange Liste von Fürbitten für verschiedene Klassen von Personen. Das wird auch im Karlsruhe Bruchstück B, aber nicht in Bobbio vorgefunden.

(d) "Communicantes". Varianten für Weihnachten, Beschneidung (genannt Kalendis), "Stellae" (d. h. Dreikönigsfest vgl. Walisisch, Dydd Gwyl Ystwyll; Kornische Sprache, Degl Stul und "in stilla domini" in den Evangelien von St. Cuthbert. Die aktuelle Variante hier ist natalis calicis, d. h. am Gründonnerstag, das Ende von einem und der Anfang vom anderen wurde beim Kopieren ausgelassen), Ostern, Clausula pasca (d. h. Weisser Sonntag, 1. Sonntag n. Ostern), Himmelfahrt (40. Tag n. Ostern) und Pfingsten. Der eingefügte Teil endet mit dem zweiten von diesen und die anderen sind auf einer ganzen Palimpsest (übers. mittelalterliches Manuskript)- Seite und einem Teil von einer anderen. Die ursprüngliche Handschrift, jetzt teilweise gelöscht, beginnt mit einem Teil des ersten Satzteils des Kanons, "tuum dominum nostrum supplices te rogamus" (übers. Euer Herr, demütig bitten dich) und enthält alle außer der ersten Zeile von "Te igitur" und "Memento"- Satzteile, ohne den langen fürsprechenden Durchgang, den "nomina vivorum" Hinweis oder die Varianten zu enthalten.

(e) die ursprüngliche Handschrift beginnt "Et memoriam venerantes", wie im gegenwärtigen römischen Kanon ohne Unterschied bis zum folgenden Satzteil weitergehend. Der Bobbio Kanon schließt die Heiligen Hilarius, Martin, Ambrosius, Augustinus, Gregorius, Hyronimus und Benedict ein.

(f) "Hanc igitur oblationem" enthält eine Interpolation, die sich auf eine Kirche "quam famulus tuus.. aedificavit" (übers. wiedein Diener..erbaut) bezieht und betet, dass der Gründer von Idolen umgewandelt werden kann. Es gibt viele Variablen von „Hanc igitur" im Gelasianischen. In der täglichen Messe fügt das Bobbio "quam tibi offerimus in honorem nominis tui Deus" (übers. bieten wirzu Ehren vonDeinem Namen, o Gott) nach "cunctae familiae tuae" (übers. Ihre ganze Familie ) ein, aber ist sonst gewöhnlich Gelasianisch und Gregorianisch.

(g) In "Quam oblationem" und "Qui pridie" dort sind nur einige Variationen, egit für agens, acepit [calicem] für accipiens (wie auch im Buch von Bobbio), und "calix sancti sanguinis mei" (sancti im Bobbio gelöscht) bis zum Ende, wo Moelaich den Ausdruck vom Ambrosianischen "passionem meam predicabitis, resurrectionem meam adnuntiabitis, adventum meum sperabitis, donec iterum veniam ad vos de coelis" hinzugefügt hat. Ähnliche Enden kommen auch in den Liturgien von St. Markus und St. Jakob und in mehreren syrischen Liturgien vor. Die Traktate leiten den Priester an, sich dreimal an "accipit Jesus panem" und nach dem Opfern des Kelchs vor Gott zu verbeugen, um "Miserere mei Deus" (Leabhar Breac) zu singen, und die Leute um im Schweigen während dessen, dem "lebensgefährlichen Gebet", zu knien. Dann macht der Priester drei Schritte rückwärts und vorwärts.

(h) "Unde et memores" hat einige offensichtliche Fehler und ist eine Gelasianische Hinzufügung ‚sumus’ nach „memores“.

(i) "Supplices te rogamus" fügt „et petimus“ hinzu und lässt „caelesti“ weg. (k) "Memento etiam Domine” und “eorum nomina qui nos praecessereunt com signo fidei et dormiunt in somno pacis". Dieser Satzteil, der im Gelasianischen weggelassen ist, stimmt mit Bobbio überein. In dem Letzteren folgen die Wörter "commemoratio defunctorum". Im Stowe gibt es eine fürsprechende Einfügung mit einer langen Liste von Namen von Heiligen des Alten Testamentes, Aposteln und anderen, von denen viele Irländer sind. Die Liste hört mit dem Ausdruck, verwendet auch in Mozarabischen, "et omnium pausantium" auf. Die Hinzufügung von Moelcaich zur "Praeparatio" Litanei wurde vor diesen Namen falsch eingefügt.

(l) "Nobis quoque" unterscheidet sich vom Gelasianischen in der Anordnung der Namen der weiblichen Heiligen, mit Bobbio übereinstimmend, außer dass es Eugenia nicht hinzufügt.

(m) Nach "Pro quem haec omnia" hat Moelcaich "ter canitur" und einen irischen Hinweis beigetragen, um die Hostie über den Kelch zu erheben und eine Hälfte davon darin zu tauchen. Dann folgt in der ursprünglichen Handschrift. "Fiat Domine misericordia tua", usw. (Ps. XXXII, 22), auf die sich "ter cantitur" wahrscheinlich bezieht.

18. Die Fraktion. Moelcaich fügt einen irischen Hinweis hinzu, "Es ist hier, dass das Brot gebrochen wird". Die ursprüngliche Handschrift hat "Cogno [v] erunt Dominum in fractione panis. Panis quem frangimus Korpus est D. N. J. C. Calix quem benedicimus sanguis est D. N. J. C. in remissionem peccatorum nostrorum", mit eingestreuten sechs Alleluias. Dann fügt über eine Ausradierung Moelcaich "Fiat Domine misericordia, usw. Cognoverunt Dominum Halleluja" und ein Gebet oder Bekräftigung des Glaubens, "Credimus, Domine, credimus in hac confractione" ein. Dieses Responsorium antwortet auf das Ambrosianische Confractorium und das mozarabische Antiphon fügt „Confractionem panis“ hinzu."Fiat misericordia" usw ist ein aktuelles mozarabisches Fastenantiphon. Das Gebet "Credimus" hat eine geringe Gleichheit mit dem Vortrag des Glaubensbekenntnisses an diesem Punkt im Mozarabischen. Das Traktat zeigt eine wohl durchdachte Fraktion, sich gemäß dem Tag ändernd und diesem des Mozarabischen Ritus und der Anordnung (vor der Einsegnung) im östlichen Dienst der Prothesis wie diese ähnelnd, eine mystische Bedeutung habend. Die allgemeine Teilung ist in fünf für gewöhnliche Tage; für Heilige und Jungfrauen in sieben, für Märtyrer in acht, für "die Opfergabe am Sonntag als eine Zahl der neun Sphären des Himmels und neun Rängen der Kirche" in neun, für die Apostel in elf; zur Beschneidung und Gründonnerstag in zwölf; zum Fastenonntag (minchasc) und Himmelfahrt in dreizehn und zu Ostern, Weihnachten und Pfingstsonntag die Summe des ganzen Vorangegangenen in fünfundsechzig. Hinweise werden gegeben, um die Partikel in der Form eines Kreuzes innerhalb eines Kreises anzuordnen und verschiedene Teile werden zu verschiedenen Klassen von Leuten zugeteilt. Der Leabhar Breac lässt all das weg und spricht nur (wie die Traktate von Stowe früher) von einem Teil in zwei Hälften, einem Wiedervereinigen und einer Vermischung, von denen die letzte im Stowe Kanon nach dem Pater Noster kommt. Es gibt nichts über die Fraktion oder Vermischung in Bobbio, das, wie im Gelasianischen vom "Pro quem haec omnia" Satzteil zur Einführung des Pater Noster weitergeht. Im Ambrosianischen Ritus kommen sowohl die Fraktion als auch die Vermischung an diesem Punkt, statt nach dem Pater Noster, wie im Römischen vor. [Im Bruchstück von St. Gallen gibt es drei Kollekten (gefunden im Gelasianischen, Gregorianischen und Leoninischen) und "Collectio ante Orationem Dominicam“, die mit derselben Einführung im Pater Noster wie in Stowe und Bobbio endet. Das ist alles, was zwischen Preface und Pater Noster kommt.] Der Rest bis zum Ende der Kommunion ist in der Handschrift von Moelcaich.

19. Das Pater Noster, dem die Einführung vorangegangen ist: "Divino magisterio edocti [statt des römischen "Praecptis salutaribus moniti"] et Divina institutione formati audemus dicere". Das ist dasselbe im Bobbio und dem Bruchstück von St. Gallen. Es gilt aufzuzeigen, dass das und die Einfügung, die wie im Gallikanischen folgt (vgl Missale Gothicum und andere) und im gegenwärtigen Mozarabischen variabel waren. Die Einfügung im Stowe ist fast genau Gelasianisch, außer dass es den Namen ‚Unserer lieben Frau’ weglässt und "Patricio" für "Andrea" nimmt. Die Bobbio Einfügung lässt ‚Unserer lieben Frau’ nicht weg, aber hat weder St. Andreas noch St. Patrick. Das Pater Noster in den Büchern Deer, Dimma und Mulling hat eine verschiedene Einführung und Einfügung und in der Kommunion des Kranken in Stowe gibt es noch eine andere.

20. Der Friedensgruß. "Pax und caritas D.N.J.C. et communicatio sanctorum omnium sit semper nobiscum. Et cum spiritu tuo." Das ist im Bruchstück von St. Gallen am selben Platz. Gebet, "Pacem mandasti, pacem dedisti“, usw.

21. Die Vermischung. "Commixtio corporis und sanguinis D.N.J.C. sit nobis salus in vitam perpetuam. " Diese Wörter sind nicht im Bobbio oder dem Bruchstück von St. Gallen, aber im Letzteren wird die Vermischung hier befohlen (mittit sacerdos sancta in calicem) und dann der Friedensgruß zum Geben. In St. Germanus Beschreibung wurde eine Form wie die Formel des Friedensgrußes vom Stowe hier von einem Priester gesagt, statt eines längeren (und variablen) Segensspruches von einem Bischof.

Diese wurden mit dem Friedensgruß nicht in jedem Fall vereinigt, der in Gallikanischen, wie jetzt im Mozarabischen kurz vor dem "Sursum corda" gekommen ist. Die zwei Ideen werden hier, wie im Römischen und Ambrosianischen, vertauscht.

22. Die Kommunion. "Ecce Agnus Dei, ecce qui tollis [sic] pecata mundi“. Diese Wörter sind nicht im Bobbio oder dem St. Gallen. Sie sind fast die Wörter, die vor der Kommunion des Volkes im römischen Ritus heute gesagt werden. Im St. Gallen leitet die Rubrik die Kommunion des Volkes nach dem Friedensgruß ein. Wahrscheinlich hatten diese Wörter dieselbe Verbindung im Stowe wie zurzeit. Danach folgt im Stowe "Pacem meam do vobis, Pacem relinquo vobis [Johannes 14:27]. Pax multa diligentibus legem tuam Domine, Et non est in illis scandalum. Regem coeli cum pace, Plenum odorem vitae, Novum carmen cantate, Omnes sancti venite. Venite comedite panem meorum, Et bibite vinum quod miscui vobis. Dominus regit me" [Psalm 22:1], mit einem Halleluja nach jedem Satzteil (Das St. Gallen hat nur das Zitat von Johannes 14:27 vor dem Psalm 22, aber "Venite comedite" kommt später. Im Bangor Antiphoner ist eine Hymne von elf vier linierten Strophen, "Sancti venite, Corpus Christi sumite" betitelt "Ymnus quando comonicarent sacerdotes". ) Danach folgt im Stowe, dem St. Gallen und in der Kommunion der Kranken im Stowe und in den Büchern Deer, Dimma und Mulling mehrere Kommunionantiphone. Im Bangor Antiphoner gibt es auch einen Satz. Keine zwei Sätze sind ähnlich, aber einige Antiphone sind für fast alle üblich. Es gibt eine Ähnlichkeit mit dem Kommunionresponsorium, genannt "ad accedentes" vom mozarabischen Ritus und ähnliche Formen werden in Ostliturgien manchmal mit denselben Wörtern gefunden. Vielleicht war das Tricanum von St. Germanus etwas von derselben Sorte. Am Ende von diesem ist im Stowe das Kolophon "Moelcaich scripsit", mit Korrekturen von Moelcaich und Hinzufügungen zum Ende der Messe.

23. Die Postommunion, "Quos coelisti dono stasti". Das ist eine sonntägliche Postkommunion im Gelasianischen, im Gregorianischen für den sechsten Sonntag nach Pfingsten und für den Sechsten Sonntag nach der Dreieinigkeit im Sarum. Sie gibt es in der täglichen Messe in Bobbio mit dem Titel "Post communionem" und im St. Gallen. Es gibt Postkommunionen zu den drei Messen, die später folgen. Zwei sind Gelasianisch und die dritte ist eine Form vom Gallikanischen "Praefatio" oder Bittgebet.

24. "Consummatio missae". Das ist der Titel in Bobbio zum Gebet "Gratias tibi agimus........ .qui - No corporis et sanguinis Christi filii tui communione satiasti", welches die Messe dort im Stowe und im St. Gallen beendet. Es scheint aus zwei Gebeten im Leoninischen (Juli XXIV und Sept. III.) zusammen gesetzt zu sein. In den Gallikanischen Büchern ist es ein variables Gebet. Die Entlassungsformel im Stowe ist "Missa acta est in pace".

Die nichtrömischen Elemente im Stowe Messbuch sind:

(1) Die Bittlitanei zwischen der Epistel und dem Evangelium, das jedoch nach dem Evangelium im Gallikanischen gekommen ist. (2) Das Postsanctus. (3) Das Responsorium der Fraktion.

(4) Die Position der Fraktion vor dem Pater Noster.

(5) Die ausgearbeitete Fraktion.

(6) Die Kommunionantiphone und Responsorium. Im "missa apostolorum et martirum et sanctorum et sanctarum virginum" im Stowe wird das Prefatio und Sanctus von einem Postsanctus der regelmäßigen hispano-gallikanischen Form, "Vere Sanctus, vere benedictus" usw. gefolgt, das direkt in das "Qui pridie" abwandelt, ohne Platz für das Einsetzen von "Te igitur" und den Rest des ersten Teils des Gelasianischen Kanons zu lassen. Das kann eine irische Messe aufzeigen, wie sie vor der galesianischen Abänderung war. In den anderen zwei Messen wird dies nicht gezeigt.

Im Bobbio scheinen die Messen im Laufe des Jahres Gallikanisch in der Einordnung bis zum Prefatio und später gelasianisch-römisch zu sein. Sie enthalten vollumfänglich außer der Epistel, dem Evangelium, und manchmal einer Lehre aus dem Alten Testament oder der Apokalypse (Prophetia des Ambrosianischen Ritus), die folgenden Variablen: (1) Kollekte, manchmal "Postprophetiam" genannt, manchmal auch nicht genannt. (2) Bittgebet, das manchmal durch seinen Namen vom Gallikanischen, "Praefatio" genannt wird. Dem folgen eine oder mehrere Kollekten. (3) Kollekte "Post nomina".

(4) Kollekte "Ad Pacem". (5) Manchmal "secreta", aber wann auch immer dieser Titel verwendet wird, ist die Messe ganz römisch und hat kein "Praefatio", "Post nomina", noch "Ad Pacem", sondern nur eine Kollekte die ihm vorangeht.

(6) "Contestatio", in einem Fall genannt "immolatio missae". Das ist das Praefatio im Sinne des Römischen. Hier endet die Messe, mit anscheinend keiner variablen Postkommunion, obwohl diese in den drei Messen im Stowe gegeben werden. Die Messen sind: Drei für den Advent; den Weihnachtsabend und -Tag; St. Stephan; heilige Unschuldige; Heiligen Jakob und Johannes; Beschneidung; Dreikönigsfest; dem Stuhl Petri; Maria; Mariäe Himmelfahrt (dieses und der Stuhl Petri werden im Martyrology von Oengus am 18. Januar genannt, zweifellos ist hier sein Platz); fünf für die Fastenzeit; "In symboli traditione"; Gründonnerstag; Osternacht und -Tag; zwei Ostermessen; Erhöhung des Kreuzes; Litaneitage; Himmelfahrt; Pfingsten (genannt "in Quinquaginsimo"); Taufe des Johannes; "in S. Johannis passione"; Heilige Peter und Paul; Sigismund; Märtyrer; ein Märtyrer; ein Beichtvater; St. Martin; eine Jungfrau; für die Kranken; Hingabe; St. Michael; für Reisende; für den Priester selbst; "Missa omnimoda"; vier Votivmessen; für das Leben und die Toten;"in domo cujuslibet"; sieben Sonntagsmessen; für den König; zwei tägliche Messen; für einen toten Priester; für die Toten - insgesamt einundsechzig. Die Messe "in symboli traditione" schließt den traditio und expositio symboli ein, dem Gründonnerstag am Karfreitag Lectio Passionis gefolgt wird und der Messe der Osternacht durch preces und fürbittende Orationen ähnlich denjenigen vorangeht, die jetzt am Karfreitag durch "benedictio cerei" verwendet werden (für die eine Hymne und ein Gebet im Bangor Antiphoner vorkommen), hier nur vertreten durch "Exultet" und durch die Anordnung der Taufe.

Der Taufdienst

Es gibt zwei keltische Ordnungen der ausserordentlichen Taufe: Einen im siebenten Jahrhundert Bobbio Messbuch und einen im Teil des neunten Jahrhunderts des Stowe Messbuches. Sie unterscheiden sich beträchtlich voneinander in der Ordnung der Zeremonien, obwohl sie ziemlich viel von ihrer wirklichen Formulierung gemeinsam haben. Der Stowe ist von jeder frühen Form am längsten und hat im Großen und Ganzen am meisten gemein mit dem Gelasianischen und Gregorianischen. In einigen seiner Details zeigt er das Äußere einer ziemlich ungeschickten Kombination von zwei Ordnungen, denn die Teufelsaustreibung, der Verzicht und das Eingeständnis des Glaubens kommt zweimal und der lange Segen des Brunnens und des Taufwassers ist eine Kombination der Formen des Gelasianischen und Gregorianischen. Die wirkliche Formel der Taufe wird im Stowe nicht gegeben, aber in Bobbio liest es sich: "Baptizo te in nomine Patris und Filii und Spiritus Sancti unam habentem [sic] substantiam ut habeas vitam aeternam partem cum sanctis." Diese Form ähnelt denjenigen in "Missale Gothicum", "Vetus Gallicanum", und dem elften Jahrhundert mozarabischen "Liber Ordinum" im Hinzufügen "ut habeas vitam aeternam", obwohl sich alle in anderen Hinzufügungen unterscheiden. Sowohl Stowe als auch Bobbio haben die gallikanische Fußwaschung nach der Taufe mit Wörtern, die denjenigen im "Gothicum" und "Vetus Gallicanum" sehr ähnlich sind.

Form von Bobbio:

1. "Ad Christianum faciendum". (a) die Erste Teufelsaustreibung. (b) Signum Crucis. (c) Insufflation (übers. Lufteinblasen).

2. Segen des Brunnens. (a) Teufelsaustreibung vom Wasser. (b) Zwei Kollekten (c) "Sursum Corda" und Prefatio. (d) Chrismation am Brunnen.

3. Die zweite Teufelsaustreibung: "Exorcidio te spiritus imunde".

4. "Epheta" (übers. Effeta oder Ephpheta). Die Form ist "Effeta, effecta est hostia in odorem suavitatis". Vgl, später, die Form von Stowe.

5. Salbung mit Öl von Konfirmanden auf der Nase, den Ohren und der Brust. Die Form ist "Ungo te oleo sanctificato sicut unxit Samuel David in regem et prophetam".

6. Abkehr. Die dreimalige Abkehr im Stowe (und generell römischen) Form, die mit einer Antwort verbunden ist.

7. Eingeständnis des Glaubens, mit vollen Glaubensbekenntnis.

8. Taufe.

9. Chrismation, bei dem die Formel "Deus D. N. J. C. qui te regeneravit", usw. gesagt wird.

10. Das Bekleiden mit dem weißen Taufkleid.

11. Fußwaschung.

12. "Posttaufe", zwei Kollekten.

Form von Stowe:

1. Teufelsaustreibung und Signum Crucis. Drei Gebete. Das erste ist in der Handschrift von Moelcaich und schließt das Zeichnen ein, das zweite kommt auch im Bangor Antiphoner als "Collectio super hominem qui habet diabolum" vor und das dritte " Deus qui ad salutem" wird vor dem Segen des Brunnens wiederholt.

2. Consecratio salis (übers. Segnung des Salzes), mit einer Teufelsaustreibung von den Gelasianern.

3. Abkehr. Drei getrennte Antworten.

4. Eingeständnis des Glaubens. Das Glaubensbekenntnis in seiner kürzestmöglichen Form, einem einfachen Bekenntnis des Glaubens an jede Person der Dreieinigkeit.

5. Insufflation, ohne Worte.

6. Die erste Salbung auf der Brust und Rücken mit Öl und Chrisam, "Ungo te oleo sanctificatio in nomine", usw. sagend.

7. Die zweite Abkehr, mit denselben Wörtern wie zuvor.

8. Vier Gebete der Teufelsaustreibung, von denen zwei Gelasianisch und zwei Gregorianisch sind.

9. Irische Rubrik. "Es ist hier, dass Salz in den Mund des Kindes gelegt wird."

10. "Epheta". Die Form ist: "Effeta quot est apertio effeta est hostia in honorem [sic] suavitatis in nomine" usw. Der Gelasianische und Gregorianische (wie das moderne Römische haben "Effeta quod est adaperire in odorem suavitatis, tu autem effugare Diabole, appropinquabit enim judicium Dei". Das Spiel mit den Wörtern effeta und effecta ist im Bobbio und Stowe eigenartig. In anderen Büchern wird "Ephpheta" mit dem Geben des Salzes nicht vereinigt, so wie es hier scheint, aber mit dem Berühren der Nase und Ohren mit Speichel.

11. Gebet, "Domine sancte Pater omnipotens aeterne Deus, qui es et qui eras et qui venturus es". Das kommt im Gelasianischen als "Ad catechumenum ab Pagano faciendum" vor und wird in der gegenwärtigen römischen Taufe von Erwachsenen vor dem Geben des Salzes im Fall von Bekehrten des Heidentumes (Anm. Konvertiten) gesagt.

12. Gebet, " Deus qui ad salutem humani generis". Dies, welches einen Teil vom „Benedictio Aqua" im Gelasianischen, Gregorianischen und modernen Römischen bildet, wird hier das zweite Mal wiederholt, wurde aber bereits mit der ersten Teufelsaustreibung gesagt.

13. Gebet, " Exaudi nos Domine..... .et mittere dignare". Das Gebet wird am "Asperges" im modernen römischen Ritus verwendet.

14. Die Zweite Salbung. "Huc usque catechumenus. Incipit oleari oleo et crismate in pectus et Item Scapulas antequam baptizaretur."

15. Die Litanei. "Circa fontem canitur." Der Text ist nicht gegeben. Im ambrosianischen Ritus wird die Litanei nach der Taufe und im modernen Römischen in der Osternacht nach dem Segen des Brunnens gesagt.

16. Zwei Psalmen (oder eher Verse von zwei Psalmen): "Sitvit anima mea usque vivum, quemadmodum. Vox Domini super aquas multas. Adferte." Das ist eine umgekehrte Weise, Psalm 41:2 und Psalm 28:3 auszudrücken. Der ganze Psalm 41 wird im Ambrosianischen und Psalm 28 im Römischen (Taufe von Erwachsenen) aufgesagt.

17. Das Segen des Brunnens. Der erste Teil besteht aus Teufelsaustreibungen, die, obwohl sie in verschiedenen Teilen der existierenden Bücher des Gelasianischen vorkommen, immer mit dem Segen des Brunnens oder des Wassers darin verbunden werden. Der letzte Teil besteht mit einigen wörtlichen Abwandlungen aus dem Gebet "Omnipotens sempiterne Deus, adesto magnae pietatis tuae mysteriis" und dem Prefatio, Einleitung und Gebeten, die im Gelasianischen, Gregorianischen und modernen Zeremonien der römischen Oster Nacht nach dem Eingießen von Chrisam in den Brunnen folgen. Der Hinweis der folgt, befiehlt das der Chrisam "in modum crucis" - "et quique voluerit implet vasculum aqua benedictionis ad domos consecrandas et populus praesens aspergitur aqua benedicta" (übers.InderForm eines Kreuzes - Und wermöchte mag dasGefäß mit gesegneten Wasserzu füllen, umdie Häuser der Einwohner mit Weihwasser zu besprengen).

18. Das Bekenntnis des Glaubens wird wiederholt, aber mit einer ein wenig strengeren Form.

19. Die Taufe. Ein dreifaches Übergiessen oder Besprengung werden angeordnet, aber keine Formel wird angegeben.

20. Die Chrismation. Die Salbung ist in „Cerebrum in fronte“ (Vorderkopf). Das Gebet ist "Deus omnipotens Pater D.N.J.C. qui te regeneravit", usw. Das wird im Gelasianischen, Gregorianischen, modernen Römischen und Ambrosianischen und im Bobbio und "Vetus Gallicanum" so vorgefunden. Die Formel ist "Ungo te de oleo et de Chrismate salutis et sanctificationis in nomine... .nunc et pro omnia in saecula saeculorum" und "operare creatura olei operare in nomine", usw.

21. Das Bekleiden mit dem weißen Taufkleid durch den Diakon, mit den üblichen (vom Priester gesagten) Wörtern: "Accipe vestem candidam", usw.

22. Das Zeichnen (Salben) der Hände. Der Priester sagt "Aperiatur manus pueri" und "Signum crucis Christi accipe in manum tuam dexteram et conservet te in vitam aeternam." Herr Warren findet ein Beispiel dieser Zeremonie im Jumièges Rituale des elften Jahrhunderts, aber sonst scheint es nicht bekannt zu sein.

23. Die Fußwaschung. Diese Zeremonie ist eigenartig Gallikanisch und Keltisch und wird in römischen Büchern nicht so gefunden. Eine Anordnung wurde in Spanien vom Konzil von Elvira in 305 gemacht, dass es von Klerikern durchgeführt werden sollte und nicht von Priestern. Die Stowe-Form beginnt mit Psalmversen "Lucerna pedibus" und anderen mit Alleluias. Dann folgt eine Formel und ein Gebet, beides verweisend auf Christus, der die Füße seiner Apostel wäscht.

24. Die Kommunion. "Korpus et sanguinis [sic] D.N.J.C. sit tibi in vitam aeternam“ gefolgt von Danksagungen sowohl für die Kommunion als auch für Taufe. Am Ende sind eine Segnung des Wassers (gefunden auch im Gregorianischen) und eine Teufelsaustreibung (gefunden auch in Gallikanischen und Ambrosianischen Büchern und in einer ein wenig verschiedenen Form im Mozarabischen "Liber Ordinum" des elften Jahrhunderts). Diese, wenn sie der Taufe gehören, sind klar unnötig und fehl am Platz, wie Herr Warren vorschlägt, durch die Einführung des größeren römischen "Benedictio Fontis".

Es ist jedoch möglich, dass sie zu der Visitation des Kranken gehören, die sofort ohne jeden Umbruch des Manuskriptes folgt. Dieser Dienst hat im Buch von Mulling "benedictio Wasser" (übers. Segnen des Wassers) am Anfang.

Die Visitation, Salbung und Kommunion der Kranken

Es gibt vier noch vorhandene Exemplare dieser Dienste: Im Stowe Messbuch und den Büchern von Dimma, Mulling und Deer. Stowe und Dimma sind am längsten und am meisten geschlossen und stimmen nahe zu überein. Das Mulling unterscheidet sich in den einleitenden Bittgebeten und in der Hinzufügung am Anfang "Benedictio Aqua" und "Benedictio hominis", wobei Letzteres im Stowe und Dimma am Ende in einer verschiedenen Form kommt und es mit dem Dimma im Einfügen eines Vortrags des Glaubensbekenntnisses übereinstimmt, die nicht in Stowe ist. Die Deer-Form hat nur die Kommunion, die wesentlich mit den anderen drei übereinstimmt. Die Ordnung in Stowe ist:

1. "Benedictio Wasser". "Benedic, Domine, hanc creaturam Aqua" (Gregorianisch) und "Exorcizo te spiritus immunde" (gefunden in der Bobbio Taufordnung vor dem "Epheta" und in einer Ambrosianischen Anordnung zitiert von Martène, aber in beiden als "exorcismus hominis"). Diese zwei betrachtet Warren als zur Taufordnung zugehörig, aber vgl die Position von "Benedictio super aquam" und "Benedictio hominis" im Buch von Mulling.

2. Praefatio, im Sinn des Gallikanischen "Oremus fratres, Dominum Deum nostrum pro fratre nostro" gefolgt von sechs Kollekten. Alle, außer einer, sind gleich wie im Praefatio im Dimma.

3. Zwei Evangelien. Matthäus 22:23, 29-33, und 24:29-31. Das erste ist im Dimma, wo es auch eine Epistel, 1 Korinther 15:19-22 gibt.

4. Die Salbung. Im Dimma geht ihr ein Bekenntnis des Glaubens an die Dreieinigkeit, an das ewige Leben und der Auferstehung voran. Im Mulling folgt das Credo der Salbung. Die Form der Salbung ist hier "ungo te de oleo sanctificato ut salveris in nomine..... .in saecula" usw. Im Dimma "Ungo te de oleo sanctificato in nomine Trinitatis ut salveris in saecula saeculorum" und Mulling "Ungo te de oleo sanctificationis in nomine Dei Patris et Filii et Spiritus Sancti ut salveris in nomine Sancti Trinitatis". Die Formen in den alten Ambrosianischen Ritualen und im Vortridentinischen Ritus des venezianischen Patriarchats haben mit "Ungo te oleo sanctificato" begonnen. Eine sehr ähnliche Form wird von Martene im Monte Cassino Breviar aus dem zwölften Jahrhundert gegeben (Vol. IV, 241) und eine andere ist im Asti Ritual des zehnten Jahrhunderts, das von Gastoue (Rassegna Gregoriana, 1903) beschrieben wurde. Die römischen und modernen Formen des Ambrosianischen beginnen mit "Pro istam unctionem". Nichts wird in den keltischen Büchern über die Teile des Körpers gesagt, die gesalbt werden.

5. Das "Pater Noster" mit der Einführung, "Cocede Domine nobis famulis tuis" und Einfügung " Libera nos Domine". Das Dimma hat dieselbe Einführung, aber nach Pater Noster wird das Infirmus "Agnosce, Domine, verba quae precepisti" angeordnet vorzulesen. Als andere Einführung (oder als eine Alternative) im Pater Noster. Das Mulling und Deer haben eine Einführung "Creator naturarum omnium". In jedem Fall sind Pater Noster und seine Begleitungen zur Kommunion einleitend.

6. Drei Gebete für den Kranken, sich auf seine Kommunion beziehend. Diese sind nicht im Dimma, Mulling oder Deer. Ein "Domine sancte Pater te fideliter" ist im gegenwärtigen römischen Ritual.

7. Der Friedensgruß. "Pax et caritas D.N.J.C. " usw. wie in der Messe.

8. Die Kommunion. Die Wörter der Durchführung wie gegeben, im Stowe sind "Corpus et sanguis D.N.J.C. fili Dei vivi altissimi, et reliqua". Das Dimma lässt altissimi weg und gibt das Ende vollständig wieder "conservat animam tuam in vitam aeternam“. Das Mulling hat "Corpus cum sanguine D. N. J. C. sanitas sit tibi in vitam aeternam".

Das Deer hat dasselbe, außer dass es "in vitam perpetuam und salutem" endet. Dann folgen Kommunionhymnen, die denjenigen in der Messe ähnlich sind. Diese unterscheiden sich in der Anordnung und Auswahl in der Stowe Messe, Stowe, Dimma, Mulling und dem Deer Kommunionen der Kranken und im Bangor Antiphoner, obwohl mehrere für sie alle üblich sind.

9. Die Danksagung. "Deus tibi gratias agimus". Diese wird in Dimma, Mulling und Deer-Formen gefunden, wo sie den Dienst beendet. Im Dimma geht ihr der Segen voran.

10. Der Segen "Benedicat tibi Dominus et custodiat te", gefolgt vom Zeichnen des Kreuzes und "Pax tibi in vitam aeternam".

Die Heiligung von Kirchen

Im Leabhar Breac gibt es ein Traktat, das die Heiligung einer Kirche beschreibt. Die Zeremonie wird in fünf Teile geteilt: Die Heiligung des Fußbodens und vom Altar mit seinen Möbeln, die Heiligung der Türen draußen, die Besprengung innen und die Besprengung draußen. Die Heiligung des Fußbodens schließt das Schreiben von zwei Alphabeten darauf ein. Dort werden angeordnet, sieben Kreuzschnitte auf dem Altar zu sein und nichts wird über die Reliquien gesagt. Im Großen und Ganzen scheint der Dienst von demselben Typ wie der Römische zu sein, obwohl er sich in Details unterscheidet und wenn die Ordnung der in dem Traktat so angegebenen Teile korrekt ist, in der Ordnung ebenso. Das Traktat, das mit einer Übersetzung vom Hochwürden T. Olden, D.D editiert wurde, ist von der Ecclesiological Society von St. Paul gedruckt worden (Vol. IV., 1900). Hymnen

Es gibt viele heimische irische Hymnen, sowohl in Latein als auch in Irisch. Diese waren meistens zweifellos nicht für den liturgischen Gebrauch, sondern eher für das private Lesen beabsichtigt, aber eine bestimmte Anzahl wurden zweifellos in den Dienst der keltischen Kirche verwendet. Im "Liber Hymnorum" gibt es Kirchenlieder durch Patrick, Columba, Gildas, Sechnall, Ultan, Cummaim von Clonfert, Muging, Colman mac UiClussaigh, Colman Mac Murchan, Cuchuimne, Oengus, Fiach, Broccan, Sanctam, Scandalan Mor, Mael-Isu ua Brolchain und Ninine, neben einigen nichtirische Dichtern. Das Bangor Antiphoner fügt die Namen von Comgall und Camelac zur Liste hinzu. Von zwölf Kirchenliedern im Letzteren, werden acht anderswo nicht gefunden und zehn sind sicher für den liturgischen Gebrauch beabsichtigt.

Quellen

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APA citation. Jenner, H. (1908). The Celtic Rite. In The Catholic Encyclopedia. New York: Robert Appleton Company. Retrieved April 14, 2013 from New Advent: http://www.newadvent.org/cathen/03493a.htm

MLA citation. Jenner, Henry. "The Celtic Rite." The Catholic Encyclopedia. Vol. 3. New York: Robert Appleton Company, 1908. 14 Apr. 2013 <http://www.newadvent.org/cathen/03493a.htm>.

Abschrift. Dieser Artikel wurde für das Neue Advent von John Looby abgeschrieben

Kirchliche Genehmigung.. Nihil Obstat. November 1, 1908. Remy Lafort, S.T.D., Censor. Imprimatur. +John Kardinal Farley, Erzbischof von New York.

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