Frauenordination

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Grundsätzliches und Quellen

Einige Zitate im Abschnitt "Frauenordination" wurden der Seite http://www.womenpriests.org , der englischen und deutschen Wikipedia und anderen kirchlichen Informationsquellen und Wikis entnommen, größtenteils aus dem englischen Raum übersetzt oder eingekürzt. Die Quellen entstammen üblicherweise aus gemeinfreien Schriften. Dieser Abschnitt ist aus kirchengeschichtlicher und theologischer Hinsicht notwendig, um die Sichtweise der keltischen Kirche in dieser Frage zu verstehen. In der röm. kath. Kirche (und den Ostkirchen) findet heutzutage keine Frauenordniation statt, obgleich sie bei den Altkatholiken, als auch in den evangelischen Kirchen eine Bereicherung darstellt. Wir in der keltischen Kirche haben in unserer Tradition den Sonderfall, das St. Brigid, als eine unserer Kirchenfürstinnen nachgewiesenermaßen eine Frau war, die unter sich Bischöfe hatte und als Abtbischöfin mit Jurisdiktionsgewalt geweiht wurde. Das priesterliche Amt an sich war allerdings auch in manchen Regionen der alten lateinischen Kirche nichts Ungewöhnliches, am wenigsten für Diakoninnen, gesichert aber auch in anderen Positionen. Wir schliessen uns der Auffassung des deutschen Bistums der altkatholischen Kirche an und befürworten die Frauenordination, allerdings mit gewissen historisch gewachsenen Auflagen unserer Kirche.

Im alten Testament lesen wir:

Zum Beispiel das in 4 Mose 3,29

- das Amt der Priester im Stamm der Leviten (Männer und Frauen also) nur (gemusterten) Männern offen stand.

Frauen versahen dennoch (auch) als Richterinnen wie Debora (Richter 4-5), Prophetinnen wie Hulda (2Kön14-20), Kriegerinnen wie Judith (Judit 13-14) usw. ihren Dienst mit der Hilfe und Wohlwollen Gottes.Über letztere steht auch in Judith 15,8-10 "Der Hohepriester Jojakim und der Ältestenrat von Israel ... kamen herbei... um Judit aufzusuchen und sie zu beglückwünschen. ... Mit deiner Hand hast du das alles getan, du hast segensreiche Taten für Israel vollbracht und Gott hat daran Gefallen gehabt. Sei gesegnet vom Herrn, dem Allmächtigen, für ewige Zeiten."

Über sie kam unzweifelhaft der heilige Geist (siehe Beispiele, Maria Mt 1,18 und Elisabet Lk 1,41) und sie waren unzweifelhaft würdige Dienerinnen Gottes und Israels.

Diakonissen oder "Witwen"amt

Wir lesen auch im neuen Testament, in den Apostelbriefen, das es Männer und Frauen als Diakoninnen gab - jene waren nicht mit den Frauen der Diakone aufgrund der unterschiedlichen Bezeichnungen identisch:

"Diakone müssen ehrbare Männer sein. ... Sie müssen geprüft werden, ob sie geeignet sind. Nur wenn niemand ihnen etwas nachsagen kann, dürfen sie zum Dienst zugelassen werden. Auch die Frauen müssen ehrbar sein, nicht klatschsüchtig, sondern maßvoll und in allem zuverlässig. Ein Diakon darf nur einmal verheiratet sein" (1 Tim 3,8-12).

Das es diese Diakoninnen nicht vereinzelt in den Gemeinden gab, zeigen auch die Grüße Paulus an sie:

"Grüßt Priska und Aquila, meine Mitarbeiter im Dienst für Jesus Christus ... Grüßt Maria, die so viel für euch getan hat' ... Grüßt auch Tryphäna und Tryphosa, die im Dienst des Herrn stehen; und grüßt die liebe Persis, die sich im Dienst des Herrn unermüdlich eingesetzt hat" (Röm 16, 1-16).

Selbst Empfehlungen wurden eindeutig gegeben, sogar gelegentlich für administrativ tätige Frauen:

"Ich empfehle euch unsere Schwester Phoebe, die als Dienerin der Gemeinde in Kenchreae wirkt. Sie hat vielen Menschen geholfen, auch mir" (Röm 16, 1-2).

Das eine Frau tatsächlich auch im Gottesdienst aktiv das Wort Gottes verkündet ist folgender Passage zu entnehmen:

"Eine Frau dagegen, entehrt ihren Mann und sich selbst, wenn sie im Gottesdienst betet oder Weisungen Gottes verkündet und dabei ihren Kopf nicht bedeckt hält" (1 Kor 11, 4-5).

Soweit das neue Testament in Auszügen. Dieser Umstand führte in den ersten Jahrhunderten der alten kirche zu Frauenordinationen, belegt mindestens als Diakoninnen und "Witwen" z.B. in den Didaskalia (3. Jahrhundert) und im 4. Jahrhundert in den Apostolischen Konstitutionen. Jene Rollen waren als Dienerinnen der jeweiligen Bischöfe beschrieben, die Grenzen zum heutigen Priestertum waren also fliessend. Das dies nicht überall der Fall war oder Schwankungen unterworfen wurde lesen wir in den Synodalbeschlüssen oder Konzilen, die -wie in Orange- auch Wirkung auf die keltische Kirche hatten:

"Insgesamt sind keine Diakoninnen zu ordinieren. Wenn einige bereits vorhanden sind, lasse Sie ihre Köpfe beugen, um den Segen den (Laien-) Volk zu geben." Synode von Orange (441 n. Chr.), Kanon 26.

In einigen Regionen wurde also die Praxis einer Weihe durchgeführt oder auch unterlassen, wie folgt unschwer zu lesen:

"Wir setzen die Weihe der Witwen, die sie als "Diakonissen" anrufen, völlig ausser Kraft in unserer Region. Wenn sie konvertieren möchten, sollte nicht mehr als der Segen der Buße gegen sie verhängt werden." Synode von Epaon (517 n. Chr.), Kanon 21.

Dennoch existierte diese Weihegabe ans Diakonissenamt weiterhin, wenn man auch (wohl wg. des Witwenamtes) die Altersangabe für Frauen höher in Richtung damaliger Lebenserwartung ansetzte:

"In gleicher Weise lasse keinen Diakon ordiniert sein, bevor er 25 ist, noch eine Diakonisse, bevor sie 40 ist." Konzil von Trullo (692 n. Chr), Canon 14

Das diese Weihe bereits im alten, aber auch im Neuen Testament mit Handauflegung (unter Herabrufung des hl. Geistes) verbunden ist, lesen wir z.B. in 4 Mose 8,10 bei der Handauflegung der Leviten, die vom Volk Israels vorgenommen wird. In der Apg 8,17 erfolgt die Händeauflegung der Apostel zwecks Herabrufung des heiligen Geistes auf deren Nachfolger. So wird dies auch im Konzil von Chalcedon beschrieben und auch die Strafe geschildert, die sie bekommt, wenn sie das priesterliche Zölibat bricht:

"Eine Frau soll nicht die Handauflegung als Diakonisse unter vierzig Jahre alt erhalten, und dann erst nach Ersuchen der Prüfung. Und wenn, nachdem ihr die Hände aufgelegt wurden und für eine Zeit als Diener arbeitete und die Gnade Gottes verachtet und sich in die Ehe begibt, so wird sie ebenso wie der Mann der sich mit ihr Vereinigt verflucht werden." Konzil von Chalcedon (451 n. Chr.) Kanon 15.

Im 18. Kanon wird aber auch andererseits dort betont, das es geplant ist, das Diakonissenamt auslaufen zu lassen: "Es wurde auch beschlossen, daß künftig der diakonische Segen nicht länger Frauen wegen der Fragilität ihres Zustand gewährt wird."

Egal ob auslaufend oder nicht: Es gab also zumindest Frauen als Diakonissen, die dem Bischof dienten. Ob diese wegen ihrer "Zerbrechlichkeit" keine Diakondienste ausführen können, sollte man dem Menschenverstand überlassen. Es wird knapp 50 Jahre später das Handauflegen als apostolische Anordnung sogar explizit für Diakonissen geschildert:

"...In Bezug auf die Diakonisse, die Verfassung des Bartholomäus. VIII, Nr. 19. In Bezug auf eine Diakonisse, Ich [der Apostel] Bartholomäus mache diese Verfassung: O Bischof, Du sollst deine Hände auf sie in der Gegenwart des Presbyteriums und der Diakone und Diakoninnen legen und sollst sagen: ..." Die apostolischen Konstitutionen (500 n. Chr.), Buch VIII

Im 5. Jahrhundert wird dies auch durch die Sitzordnung -die etwa der heutigen Priester entsprechen dürfte- klar: Der Text "Das Testament unseres Herrn Jesus Christus" aus dem 5. Jh. n.Chr. besagt, dass Witwen, unter denen die Diakonissen einen Ehrenplatz (I, § 40) einnehmen, während des liturgischen Dienstes (I, § 19) neben dem Bischof sitzen. Witwen kamen für Taufen, Gebete, Unterweisungen, sozialen Diensten und als Kommunionhelferinnen in Betracht. Auch im sog. "gregorischen Sakramentarium" wird das Weihesakrament (vom Diakontext leicht abgewandelt) beschrieben. In anderen (In-)schriften wurden ebenso Diakonissen genannt, so das deren ehemalige Existenz gesichert erscheint (entnommen aus Amtträgerinnen in frühen Christentum, Ute E. Eisen,Verlag Vandenhoeck und Ruprecht 1996) :

   Diakonos Sophia (Ölberg, Jerusalem +518n.Chr), sowie 2 weitere im gleichen Raum
   Diakonos Maria (in Moab +548)
   Diakonos Helladis (Gadera), Nonna (Nea Sion) Anastasia (Deir el Quilt)
   Diakonos Tomtheo, Athanasia, Theodora, Theophila Charitina (alle Korykos, Kilikien)
   Diakonos Maria (Archelaus, Kappadokien) , sowie viele Weitere in Phrygien, Griechenland)
   und eine Diakonos Anna in Rom, sowie eine Diakonos Theodora in Ticini in Gallien  +537)


Presbyterinnen / Priesterinnen

Handauflegen und Sitzordnung betraf aber offenbar nicht nur das Diakonissenamt (dies wäre auch angesichts der Entwicklung unlogisch), sondern wahrscheinlich das Weiheamt in seiner ganzen Fülle. Aus dem Jahr 425 findet sich eine Inschrift auf einem Sarkophag in Salona in Dalmatien:

"D(ominis) n(ostris) Thaeodosio co(n)s(ule) XI et Valentiniano/viro nobelissimo (sic) Caes(are). Ego Thaeodo(sius) emi a Fl(avia) Vitalia pr(es)b(ytera) sanc(ta) matro/na auri sol(idis) III. Sub d(ie)... ".

Die Inschrift verzeichnet den Ort und Preis von christlichen Kaufgräbern. Solche Überweisungen nach Rom wurden zuerst von den Totengäbern und später von Aufsehen und Priestern getätigt.Sie besagt, das ...

... Ich, Theodosius, erhielt von der Presbyterin Flavia Vitalia von der heiligen Frau drei massive Goldstücke. Unter dem...

Im 6 Jahrhundert gibt es ein Grab, für eine unbekannte Episcopa bzw. Sacerdota in Salona, weitere Inschriften gibt es für eine "Kale" in Sizilien, sowie weiteren in Kleinasien. Gelasius schickte 494 n.Chr. einen langen und interessanten Brief zu allen Bistümern in Lucania (heutiges Basilicata) und Bruttium (heute Calabria) im südlichsten Italien und Sizilien. Dieser Brief enthielt 27 Dekrete, von denen vier besorgt mit der Präsenz von Frauen im Kontext der christlichen Gemeinden waren: XXVI bezieht sich auf das Problem des Priestertums der Frau:

Nihilominus impatienter audivimus, tantum divinarum rerum subisse despectum, ut feminae sacris altaribus ministrare firmentur, cunctaque non nisi virorum famulatui deputata sexum, cui non competunt, exhibere .

Seine Verärgerung über die lokale Zulassung von Frauen, unter anderem einer Weihe der Laeta in Tropea (Italien) in allen Diensten am Altar ist gut herauszulesen.

Nichtsdestotrotz haben wir zu unserem Ärger zu hören, dass die göttliche Angelegenheiten zu einem so niedrigen Stand gekommen sind, dass Frauen ermutigt werden an den heiligen Altären zu amtieren und Anteil zu nehmen in allen Angelegenheiten der Dienste des männlichen Geschlechts, zu dem sie nicht angehören .

Julianus Pomerius, ein Zeitgenosse Gelasius, erwähnte auch ein "Dienen am Altar". Das Priestertum von Frauen könnte sich aber auch -zumindest teilweise vermischt- auf Diakonissen als Diener des Bischofs bezogen haben (und nicht etwa auf die Frauen von Priestern, wie der Audruck Presbytera vermuten lassen könnte). Auch in Poitiers wurde ein Grafiti unbekannten Alters mit Aufschrift "Marita Presbyteria..." gefunden. Solche Funde in Gallien und Brittanien scheinen diese Rolle der Frau zu bestätigen. Zwischen dem 9. und 10. Jahrhundert wurde dies wieder durch Atto, dem Bischof von Vercelli, erwähnt, der für seine Reformen und kanonischen Schriften bekannt war. Ein Priester namens Ambrosius fragte ihn, wie den die Ausdrücke "Presbyterinnen" und "Diakonnissen" in den alten kanonischen Schriften zu verstehen wären. Atto unterstrich die Rolle der Dienerinnen wie im Römerbrief und das Ende dieser Dienste durch das Konzil von Laodicea im 11.Canon. So lesen wir derlei Vorkommnisse von Frauen, die eher im Sinne von höheren Diskonnissen und Älteren im Dienst zu verstehen waren in verschiedenen Dokumenten bis hin zum 11. Jahrhundert:

"...Während der Diakon diese Fürbitten spricht, betet der Erzbischof, wobei seine Hand weiterhin auf dem Haupt der Weihekandidatin liegt: Herr und Meister, du weist die Frauen nicht zurück, die sich dir weihen und dir in deinem heiligen Hause dienen wollen, sondern du läßt sie eintreten in den geistlichen Stand deiner Diener..." Nicolai Manuscript (9.Jahrhunder) und weitere griechisch-byzantinische Manuskripte, aber auch in römischen Manuskripten "legte seine Hand auf ihren Kopf und machte 3x ein Kreuz über SIE" auch im Vatikanischen Manuskript No. 1872 aus dem 11. Jahrhundert, in der sinngemäß das Gleiche steht.

Nicht zuletzt wollen wir aus dem ersten Laterankonzil von 1123 zitieren, speziell den hier verfassten Kanon 21, der das Konkubinat und die Ehe den Klerikern verbat. Wichtig ist der Nachsatz: Bestehende Ehen werden aufgelöst. Dies erklärt, warum in der Orthodoxie nach wie vor Priesterehen erlaubt sind und es auch wahrscheinlich Priesterinnen gab..

Äbtissinnen / Bischöfinnen

In der römisch-katholischen Kirche gibt es in Italien ebenso Hinweise auf zumindest eine Frau im Bischofsamt, über das Amtsverständnis bestehen angeblich keine Hinweise: Aus dem 6 Jahrhundert gibt es in Italien ein Grab, für eine unbekannte Episcopa. In einem Mosaik wird in der Zenon Kapelle der Kirche Santa Prassede die Mutter des von 824 n Chr. verstorbenen Papstes Papstes Paschalis I. als "Episcopa Theodora" bezeichnet, der Meinung von Fachleuten ein eindeutiger Amtstitel. Eine andere Argumentation besagt, das die Frau oder Mutter eines Episkopen (Bischofs), den Titel "Episcopa" zugestanden bekam. Letztendlich waren offenbar (vgl. auch die Einleitung) im frühen Christentum vereinzelte Weihen in allen Stufen üblich. Da das Weiheamt ansteigend vom Klerus (Frauen in Irland wohl in dortigen Monasterien eingeschlossen!) durchlaufen werden sollte, müsste auch einer Frau so gesehen die ganze Fülle bis hin zur Äbtissinnen-/ Bischofsweihe zugestanden werden.

Aus Kompromißgründen und Traditionsgründen wird die keltische Kirche das Bischofsamt von Frauen von der Zugehörigkeit zu einem Orden (Äbtissin oder Priorin) der keltischen Kirche abhängig machen und nur in dieser Einheit vergeben. Nachgewiesen ist dies Äbtissinenamt mit Recht der bischöflichen Jurisdiktion für Brigida von Kildare. Ihr Leben wurde u.a. in Brigid of the Gael von Conrad Bladey, welcher eine Sammlung primären historischen und hagiographischen Quellenmaterial über St. Brigid.zusammentrug, zusammengefasst. Aber auch Cogitosus, welcher Mönch in Kildare war, und St. Broccan Cloen, welcher 650 n. Chr. starb, beschrieben ihr Leben.

So Ungewöhnlich es in der katholischen Kirche ist, so ist dennoch ein solche Sakrament einmalig, gültig und es wäre -trotz Nichterlaubnis der Papstes- auch heutzutage bei Frauen legitim und durch nichts abzusprechen (Siehe auch nachfolgenden Abschnitt Ungültigkeit).

Als abschliessendes Beispiel für die Gleichberechtigung sei beispielsweise das Buchs von Armagh (Liber Angeli) aus dem 7. Jh. zu nennen, indem der kirchliche Dienst sich auch auf Frauen in matrimonio legitimo ecclesiae servientes bezieht. Die betreffende Stelle -auf die wir in Gleichberechtigung stolz sind- lautet: "In der gleichen Stadt Altum-Machae sind Christen beider Geschlechter zu sehen, die seit der Religion aus der Zeit, als der Glaube zuerst kam, bis zum heutigen Tag zusammenleben. ... Um die oben genannte (Stadt) liegen drei Orden in der Tat, (d.h.) Jungfrauen und Büßer [also Mönche und Nonnen] (und solche) im Dienste der Kirche in legitimer Ehe." In einem folgenden Teil wird auch St. Brigid und Patrick beschrieben, auch das die Parouchie der heiligen Brgid (dies ist eine Pfarrei, also ein Jurisdiktionsgebiet!) in ihrer Region (Mitte) gelte, lediglich der Osten und Westen solle Patrick gehören.

Ungültigkeit der Weihen von Frauen

Wer nun glaubt, das diese Weihen (oder generell Weihen von Frauen) ungültig wären oder würden, der sollte aufgrund des sakramentalen Charakters einer Weihe folgende kirchliche Gesetzgebung und Grundsatz beachten:

"Wer behauptet, daß durch die Weihe der Heilige Geist nicht empfangen werde und daß der Bischof die Worte 'Empfange den Heiligen Geist' daher umsonst spricht, oder daß durch diese Weihe der Charakter [des geistlichen Standes] nicht aufgeprägt werde . . . , der sei dem Bann verfallen." Konzil von Trient, Canon 4. Denzinger No 964.Päpstin-Johanna-Schedelsche-Weltchronik - PD Wikicommons

Auch aus diesem Grund lässt sich die Zeit und die Weihen dieser Frauen weder durch neue Dogmen, noch durch Absprechen ungeschehen machen, die keltische Kirche besitzt aufgrund dieser Beschlüsse und Texte und eigener texte keine andere Wahl, als das Weiheamt auch Frauen zugänglich zu machen und bittet aufgrund der regional ja zulässigen Gegebenheiten, diesen Entschluss für ihre Jurisdiktion zu akzeptieren.

weibliches Papstamt

Man hört alletweilen von der Päpstin Johanna oder besser von Johannes, dem Siebenten, der eine Frau gewesen sein soll. Diese Legende existiert seit dem 13. Jahrhundert und soll auf ein Geschehnis im 11. bzw. 9. Jahrhundert zurückgehen (Chronica universalis Mettensis des Jean de Mailly und Tractatus de diversis materiis predicabilibus des Stephan von Bourbon Mitte des 13. Jahrhunderts) Erklärbar wäre es nach einer Theorie mit der Mutter von Johannes XI und ihrer, die insgesamt 8 Päpste stellten und zu Fall brachten und die wenig Ehre dem Papstamt brachten (Pornokratie). Ungeachtet keiner klaren Beweise existiert das Gerücht bis heute, welches aber auf unsere Kirche keinen Bezug (und keine Auswirkung) findet.