Erbsünde
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
Wie steht ihr zur Erbsünde und wie stand die alte keltischen Kirche dazu? Als Grund für die Erbsünde wird der Sündenfall Adams angenommen, als jener durch die Frucht des Baums der Erkenntnis aus der Sündfreiheit fiel. Da aus ihm und von ihm alle Menschen stammen, wird diese Sünde nach Kirchentradition "weitervererbt" bzw. gegeben.
Bedeutung und Weitergabe
Im AT des Judentum ist dies nicht von Belang, bevorzugt erlangt dies aber im Neuen Testament Bedeutung fürs Christentum. Die Erbsünde (Ursünde oder Original Sin) ist ein Gedankenkonstrukt und Problem, welches sich aus den Römer- und Korintherbriefen den Paulus von Tarsus ergibt: Durch eine (Fehl-)übersetzung des Kirchenvaters Augustinus von Hippo (354 bis 430 n Chr.), der aus Röm 5,12-17 aus dem Griechischen übersetzte „In ihm (Adam) haben alle gesündigt“, statt richtiger "weil alle sündigten" ergab sich der Umstand einer Schuld, die alle Menschen von der Zeugung an in sich tragen. Diese wird laut kath. Katechismus als "eine Sünde, die man ‚miterhalten‘, nicht aber begangen hat, ein Zustand, keine Tat.“ definiert.
Aufhebung und Reinigung
Doch es gibt Hoffnung: Aus 1. Kor 15, 22 „Denn wie in Adam alle sterben, so werden auch in Christus alle lebendig gemacht werden“ ergab sich für Augustinus die Möglichkeit der Reinigung von dieser Sünde und Schuld durch die (Säuglings-)Taufe. Siehe auch Limbus
Pelagianismus
Nun gab es zur gleichen Zeit auch den britischen Mönch Pelagius Brito (um 354 bis 422), der um 380 entsetzt über die Zustände in Rom war und das damals sündhafte Verhalten der Einwohner auf diese Erbsündenlehre zurückführte. Gemäß der Lehre und Richtung des Johannes "Ihr werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen" betonte er den freien Willen zur Selbsterlösung (posse sine peccato esse, also ohne Sünde sein zu können) des Menschen durch ein frommes und asketisches Vorbild. Die Aussage aber widersprach der Erbsündenlehre und befreite die Menschen daraus. Pelagius Lehre errang nur teilweise Bedeutung, führte aber zum Kirchenstreit der durch Augustinus Einfluß auf mehreren Synoden als Ketzertum verurteilt wurde. Im Konzil von Trient verurteilte man dies zuerst, aber befreite Maria von dieser Einschränkung, später auch Johannes. Auf dem Konzil von Orange und späteren (855 und 859) wurden die Lehre Pelagius und seiner Nachkömmlinge wie Eriguena ("der in Irland geborene") verworfen.
Semipeligianismus
Die keltische Kirche indes nahm dies als Möglichkeit auf, setzte sich aber auch nicht in Widerspruch zu Augustinus, sondern versuchte vielerorts beiden im christlichen Sinne der Nächstenliebe gerecht zu werden. So wurden zwar Herätiker und Ungetaufte noch bis zur Synode von Whitby aus Respekt vor den Anweisungen Roms nicht beerdigt, weil dies ja untersagt war, wohl aber in großzügiger Auslegung in Särgen u.ä. an Kirchenwände gestellt, damit sie von Regenwasser der Kirche benetzt und damit wohl auch im Tode durch diese Art der Taufe erlöst wurden konnten. Die Kindstaufe setzte sich generell (mit Exorzismus) durch. Bestand Gefahr für Mutter und ungeborenes Kind, so gab man ihr Weihwasser zu trinken, welches sich dann "über das Ungeborene" ergoß und damit es im Beisein des Priesters auf einen neutralen Namen (Männlich und Weiblich) taufte. Die keltisch katholische Auffassung vertrat im Rahmen des Möglichen (und der Auslegung) gegenüber der damaligen römischen also eine etwas menschlichere, gnädige Einstellung die keltische Kirche bemühte sich also, eine vernünftige Zwischenstellung (und von den Ostkirchen differierende) in Punkto Erbsünde einzunehmen, zumal auch Ausnahmen der Sündfreiheit für Maria bestanden und es darum wohl nahe lag, das die Gnade der Sündenfreiheit gemäß dieser Beiden auch anderen nach Gottes Maßgabe durch den heiligen Geist im Mutterleib zuteil werden könnte.
Heutige Auffassung
Letztendlich glich sich jedoch bis heute die Erbsündenlehre vollkommen der römisch-katholischen Praxis an, weshalb bei uns Taufen, Nottaufen usw. als Erlösungs- und Reinigungstat von der Erbsünde im Kindesalter ebenso üblich sind.