Klerus

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Der Klerus (altertüml. auch Klerisei, Clerisei) ist die Gesamtheit der Angehörigen des Priesterstandes (Kleriker). Das Wort stammt aus dem Griechischen (κλερός = Los, Anteil, Erbteil) und wurde Lateinisch zu clerus; es entspricht dem mlat. clericia und dem mhd. pfafheit. Das entsprechende Adjektiv ist klerikal.

Der Ausdruck bezieht sich vornehmlich auf das christliche Priestertum, wird manchmal aber auch auf Verhältnisse außerhalb des Christentums übertragen und etwa für Kultdiener oder Geistliche anderer Religionen verwandt. Prinzipiell lässt sich von Klerus jedoch eigentlich nur dann reden, wenn es innerhalb einer religiösen Gemeinschaft eine Gruppe deutlich von den übrigen Gläubigen abgehobener Amtsträger mit priesterlichen oder zumindest vergleichbaren Funktionen gibt.

Im allgemeinen Sinn spricht man auch von den Angehörigen des geistlichen Standes oder der Geistlichkeit, die allerdings bei uns nicht unbedingt zölibatär leben muß.

Nachfolgend wollen wir uns die Auslegung in der KKD betrachten:

Bezeichnungen

Nun, die Bezeichnungen gleichen jenen wie in anderen, besonders aber katholischen Kirchen: Es gibt im Klerus den Subdiakon und Diakon, den Priester ohne feste Gemeinde und den Priester als Pastor (wir bitten nicht das Wort Pfarrer zu verwenden), der seine Kirchengemeinde (die sog. Parouchie/Pfarrei) unterhält. Desweiteren gibt es natürlich das Bischofsamt. Neben diesen Hauptbezeichnungen gibt es auch Funktionsbezeichnungen, wie in anderen kath. Kirchen: Dechanten, Vikare, Erzbischöfe, apost. Administratoren und viele andere mehr. Die abweichende Bezeichung zum Pfarrer (in der Mutterkirche der CAC in Schottland gibt es diesen Unterschied nicht) wird von uns freiweillig in Deutschland benutzt, damit keine Verwechslungen mit Amtsträgern der Amtkirchen und KöR entstehen können, deren eigene Jurisdiktion und Berechtigungen wir ausdrücklich befürworten und respektieren. Wenn immer also in der KKD oder angeschlossenen Kirchen oder der Webseiten einer dieser Titel benutzt wird, bitten wir gedanklich ein "der KKD" dahinter anzufügen


Amtsbezeichnungen

Wir beschränken uns hierbei auf die drei höheren Weiheämter, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Diakon

Der Diakon (und auch der Subdiakon/Epistolar als Übergangsstufe) sind Diener des Priesters und der Bischofs bei der Eucharistie, sie sind Verkünder der Epistel, sowie Spender der Krankenkommunion und der Taufe. Der Diakon darf auch Gottesdienste (nicht jedoch Messen) auch mit vorgeweihten Gaben abhalten, darunter auch Eheschliessungen und Beerdigungen, wenn ihm dieses Recht vom zuständigen Bischof gewährt wurde. In alter Zeit (bis zum Konzil 1545 in Trient) durften daher sogar Laien / Diakone auch als sog. Hilfspfarrer/Altarist Privatmessen abhalten. Ab dieser Zeit ging diese Aufgabe an Priester über.

  • Priester

Der Priester (Sacerdos) bzw. Presbyter (Ältester), besonders aber der ernannte Pastor (Plebanus-Leutpriester) ist Spender von 5 Sakramenten, ausser der Weihe und der Firmung. Er beginnt seine Laufbahn üblicherweise nach Ordination als (Pfarr-)vikar (Stellvertreter) bzw. Kaplan (vom Hüter der Capella abgeleitet, dem Mantelreliquie v. St. Martin in z.B. einer Hofkapelle). Dieser ist als einfacher Priester ein Hilfsgeistlicher (Subsidiar/Vizeplebanus) bzw. war in früheren Zeiten Spender der Frühmessen (Frühmessner/Primissar) oder der Privatmessen an einem gestifteten Altar (Altarist). Aufgrund des niedrigen Einkommens waren diese Stellungen oft zusätzlich auch noch mit dem Amt des Kirchenrektors (für die angeschlossene kirchl. Schule) verbunden. Ein Hilfspriester besitzt lediglich das Recht zu assistieren bzw. wie schon oben angedeutet (ausser in Notfällen) allein eine Privatmesse / Frühmesse ohne Beteiligung des Volkes zu leiten und ansonsten zu assistieren. Nach einer Einarbeitungs- und Bewährungszeit von mind. einem Jahr können durch den Bischof alle priesterlichen Sakramente nebst einer Pfarrstelle als Pastor (üblicherweise auch Pfarrer genannt) zugewiesen und per Zelebret (Ausweis) bestätigt werden. Langjährige, verläßliche Priester können Apostolische Vikare oder Bischofsvikare (Gehilfen des Bischofs), Generalvikare, Dekane bzw. Dechanten und Administratoren (Vertreter des Bischofs in mehreren Pfarrgemeinden vor) werden. Diese Ernennungen wirken sich aber nicht auf die Sakramente, sondern nur auf kirchenrechtliche, den Bischof meist vertretende und auf ein höheres Amt vorbereitende Aufgaben aus.

  • Bischof

Der Bischof ist als Episcopus der Hirte des Kirchenvolks und Spender aller Sakaramente, das höchste der Ämter. Üblicherweise beginnen Bischöfe als Hilfs- oder Weihbischöfe (Episcopus auxiliaris), die als Titularbischof auf den Namen einer untergegangenen Diözese ernannt und einem Bischof zu Seite gestellt sind, bis sie eine eigene vorhandene Diözese (Teilkirche) leiten dürfen. Nach langen Jahren dIm Christentum ist ein Geistlicher eine Person, die ein religiöses Amt innehat. Im engeren Sinn ist es die Bezeichnung für einen religiösen Leiter, wie z. B. Priester oder Pfarrer.

Seit dem 15. Jahrhundert ist es die (Standes-)Bezeichnung für den (katholischen) Klerus.er Bewährung und mit Wahl des Bischofskollegiums kann der betreffende Bischof zum Leiter mehrerer Diözesen und Mitglied der Leitung der KKD (Apost. Administrator), zum Erzbischof (Leiter von Erzdiöszesen/mehreren Diözesen), zum Kanzler (stellv. Primus), Primus bzw. Patriarchen/Metropoliten (Kirchenoberhaupt) gewählt und dann ernannt werden. In der röm-kath. Kirche gibt es auch das Amt/die Würde als Kardinal und des Papstes: Der Kardinalstitel entspräche bei uns jenen Mitgliedern der Leitungsebene die den Primus stellen bzw. ihn vertreten oder wählen (und den Suffix cardinalis lat. "wichtig" tragen). Sie sind quasi der (erweiterte) "Vorstand". Die Kirchenführung unterliegt bei uns dem Präses/Primus, der die Stellung eines Patriarchen inne hält.

siehe auch

Hierarchie des Klerus


Die Einleitung stammt aus

Andere Quellen / Wikipedia
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