Bonner Vereinbarung

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Mariotto Albertinelli - Visitation - WGA0129.jpg

Das Bonner Abkommen bildet die Grundlage für die volle Kirchengemeinschaft zwischen den Anglikanischen und den AltKatholischen Kirchen.

Gültigkeit

Obwohl die KKD weder einer dieser Kirchen angehört, noch derzeit Interkommunion mit ihnen besitzt, sieht sie dieses Abkommen als auch für sich zutreffend an.

Zugehörigkeit

Das Bonner Abkommen (The Bonn Agreement)<ref>Presseinformation Stichwort_Bonn_Agreement.pdf des Katholischen Bistums der AltKatholiken in Deutschland Bischöfliche Pressestelle</ref>

1. Jede Kirchengemeinschaft anerkennt die Katholizität und Selbständigkeit der andern und hält die eigene aufrecht. 1. Each Communion recognizes the catholicity and independence of the other and maintains its own.

2. Jede Kirchengemeinschaft stimmt der Zulassung von Mitgliedern der andern zur Teilnahme an den Sakramenten zu. 2. Each Communion agrees to admit members of the other Communion to participate in the Sacraments

3. Interkommunion verlangt von keiner Kirchengemeinschaft die Übernahme aller Lehrmeinungen, sakramentalen Frömmigkeit oder liturgischen Praxis, die der anderen eigentümlich ist, sondern schließt in sich, daß jede glaubt, die andere halte alles Wesentliche des christlichen Glaubens fest. 3. Intercommunion does not require from either Communion the acceptance of all doctrinal opinion, sacramental devotion or liturgical practice characteristic of the other, but implies that each believes the other to hold all the essentials of the Christian faith.

Siehe auch

Quellen

<references />