Interkommunion: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Für das Abendmahl bei der KKD dem Grunde nach zugelassen sind ungeachtet der Herkunft alle Christen, denn Christus selbst hat uns dieses Sakrament als Zeichen seines Leibes und Blutes und damit neuen Bundes hinterlassen. Dies erfordert aber eine von Seiten des Gläubigen einzuhaltende Selbstprüfung: | ||
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+ | * '''Glaube''' ich an Christus, seine Lehren und die hl. Schrift (Und Gott den allmächtigen Vater und den heiligen Geist in Einheit mit ihm?) | ||
+ | * '''Bekenne''' ich mich als Mitglied der einen Kirche Christi (Und bekenne mich vorbehaltlos zu Jesus Christus, bin ich getauft auf ihn?) | ||
+ | * '''Gedenke''' ich Jesu Leib und Blut zu seinem Gedächtnis einzunehmen (Und trete ich recht und würdig in der Intention hinzu?) | ||
+ | * '''Reue''' ich mich meiner Verfehlungen und tue Buße? (Und beichtete ich bewusst, trete ich aufrichtig, bußfertig und friedlich Jesu gegenüber?) | ||
+ | * '''Sehe''' ich die Hostie und den Wein als Jesu Leib und Blut an (und verstehe die Einsetzungsworte und Wandlung, sowie die Warnung ?) | ||
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+ | Sind diese Punkte erfüllt, so sollten die Empfangenden die Kommunion in rechter Gesinnung und Disposition einnehmen. Die keltische Kirche geht beim Empfang der Eucharistie davon aus, das die vorausgegangene Warnung und das Sakraments- und Kirchenverständnis gegeben sind und der Gläubige sich selbst (s.o.) und seinen Platz in der Gemeinschaft als recht disponiert ansieht. '''Das allerdings kann (z.B. bei römisch katholischen Gläubigen, u.U. auch bei Orthodoxen) die Exkommunion nach sich ziehen''', wenn sie mit uns feiern. Leider bestehen hier (noch) keine Interkommunionvereinbarungen, obwohl das Sakramentsverständnis gegeben und unsere Priester (in unserem und altkatholischen Verständnis) erlaubt und korrekt (in Thuc und ak Sukzession) geweiht sind. | ||
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+ | Das ökumenische Verständnis kommt in unseren abgeschlossenen Konkordaten zum Tragen. Die sogenannte [[Bonner Vereinbarung]] sehen wir als zutreffend an und bekennen diese auch in der Eucharistie in der Ökumene. Bei Teilnahme in gemeinsamer (offener) Kommunion mit anderen Kirchen, bei denen das Abendmahl aus verschiedenen Gründen nicht mit unserem Verständnis in Einklang zu bringen ist, sehen wir dies gemeinsame Mahl als Agape (Liebesmahl) an. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 5. Juni 2014, 08:18 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Die Interkommunion bezeichnet die Zulassung zum (gemeinsamen) Abendmahl mit den Angehörigen unterschiedlicher Denominationen.
Andere Kirchen
Interkommunionsvereinbarungen bestehen mit der Celtic Church in Scotland und der Apostolic Celtic Church (ACC) und mit der Celtic Orthodox Unity Church (UCC) in den USA, eine Zusammenarbeit mit allen ökumenisch tätigen Kirchen und Gemeinschaften wird begrüßt.
Zulassung anderer Christen zur Eucharistie
Für das Abendmahl bei der KKD dem Grunde nach zugelassen sind ungeachtet der Herkunft alle Christen, denn Christus selbst hat uns dieses Sakrament als Zeichen seines Leibes und Blutes und damit neuen Bundes hinterlassen. Dies erfordert aber eine von Seiten des Gläubigen einzuhaltende Selbstprüfung:
- Glaube ich an Christus, seine Lehren und die hl. Schrift (Und Gott den allmächtigen Vater und den heiligen Geist in Einheit mit ihm?)
- Bekenne ich mich als Mitglied der einen Kirche Christi (Und bekenne mich vorbehaltlos zu Jesus Christus, bin ich getauft auf ihn?)
- Gedenke ich Jesu Leib und Blut zu seinem Gedächtnis einzunehmen (Und trete ich recht und würdig in der Intention hinzu?)
- Reue ich mich meiner Verfehlungen und tue Buße? (Und beichtete ich bewusst, trete ich aufrichtig, bußfertig und friedlich Jesu gegenüber?)
- Sehe ich die Hostie und den Wein als Jesu Leib und Blut an (und verstehe die Einsetzungsworte und Wandlung, sowie die Warnung ?)
Sind diese Punkte erfüllt, so sollten die Empfangenden die Kommunion in rechter Gesinnung und Disposition einnehmen. Die keltische Kirche geht beim Empfang der Eucharistie davon aus, das die vorausgegangene Warnung und das Sakraments- und Kirchenverständnis gegeben sind und der Gläubige sich selbst (s.o.) und seinen Platz in der Gemeinschaft als recht disponiert ansieht. Das allerdings kann (z.B. bei römisch katholischen Gläubigen, u.U. auch bei Orthodoxen) die Exkommunion nach sich ziehen, wenn sie mit uns feiern. Leider bestehen hier (noch) keine Interkommunionvereinbarungen, obwohl das Sakramentsverständnis gegeben und unsere Priester (in unserem und altkatholischen Verständnis) erlaubt und korrekt (in Thuc und ak Sukzession) geweiht sind.
ökumenisches Verständnis, grundsätzlich
Das ökumenische Verständnis kommt in unseren abgeschlossenen Konkordaten zum Tragen. Die sogenannte Bonner Vereinbarung sehen wir als zutreffend an und bekennen diese auch in der Eucharistie in der Ökumene. Bei Teilnahme in gemeinsamer (offener) Kommunion mit anderen Kirchen, bei denen das Abendmahl aus verschiedenen Gründen nicht mit unserem Verständnis in Einklang zu bringen ist, sehen wir dies gemeinsame Mahl als Agape (Liebesmahl) an.