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ÖRK - ökum. Fürbittkalender  

Diese Woche beten wir für

   

Tagesimpuls Magnificat  

   

Uncategorised

Die KKD ist natürlich keine Internetkirche. Wie viele andere große Kirchen und einige, wenige kleine Kirchen besitzt sie allerdings auch eine ausgeprägte Webpräsenz. Dies ist dem Zeitgeist geschuldet: Selbst die Spiritualität findet heute meist bei Ihnen statt, in den eigenen vier Wänden. Damit sie nicht gänzlich auf ihre Kirche verzichten müssen, haben wir genug Auswahl hier auf unseren Seiten.Hier eine kleine Auswahl:

 

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Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV120px-Wheeled-Triskelion-basic.svg120px-Wheeled-Triskelion-basic.svg

und Angaben gemäß Angaben gemäß § 5 TMG,

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Keltische Kirche in Deutschland  e.V. /SKK
c/o Uwe Eckert (Webmaster)
Saturnstraße 1
59067 Hamm
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Ansprechpartner Technik:

Mobil: 017660381703

Ansprechpartner Kirche:

Ordinariat der Diözese Nordhessen

ordinariat-skk@web.de

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34593 Niederbeißheim

Tel: 01713819308

Mo-Fr. 13:00-15:30
Sa: 10:00-12:00
so: nur nach Absprache




Achtung: Diese Seiten werden im Rahmen der religiösen Selbstdarstellung angeboten.
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Wir unterstützen den ökumenischen Rat der Kirchen  sowie die Aktion "Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens". Beachten sie auch die WCC News unter "News"!

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Empfehlungen und Referenzen:

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Technisches Handwerkzeug des 21. Jahrhunderts in dieser Kirche

Für Sie als aktives Mitglied ist es natürlich unumgänglich und auch selbstverständlich, das sie von anderen Gemeindemitgliedern, Interessenten oder von den Klerikern unserer Kirche erreicht werden können und im Austausch stehen müssen. Aus diesem Grunde geben wir Ihnen hier eine Empfehlung zur Hand, was für eine Ausstattung in technischer Hinsicht sinnvoll und nützlich wäre und welche Basisausstattung wir empfehlen. All diesen nachfolgenden Empfehlungen ist gemein, das diese ihren Geldbeutel schonen und technisch ohne größere Probleme umgesetzt werden können, sofern es möglich ist. Ansonsten rufen sie in unserem Ordinariat an: Wir finden eine Lösung.

minimale IT-Grundaustattung (Basis und veraltete Hardware, Betriebsmittel)

Das absolute Minimum ist ein technisches Gerät, mit welchem sie in das Internet (www) Verbindung halten, verbunden mit einer Zuleitung und einem dementsprechenden (Telefon-)Anschluss:

  • Internet und Telefonzugang (via WLan, Hotspot, ISDN Anschluss, DSL Anschluss, Handy, Satellit oder im Internetcafé/Arbeit)
  • Internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Notebook oder Tablet, Handy, u.U. SmartTV oder als Gast in z.B. Interntcafè)
  • Telefon (Analog, ISDN, Internettelefonie, Handy)
  • ggf. Drucker (möglichst Farbdrucker für Schreiben an Interessenten, Formulare, min. SW Drucker ggf. auch vorgedruckte Formulare über Ordinariat anfordern)
  • Briefkasten (Kein Witz, ein Postfach genügt keineswegs: Wir möchten keine "Briefkasten-Kirche" sein.)

optimale IT-Grundausstattung (moderne Hardware, Betriebsmittel)

  • PC oder Laptop / Tablet mit Mehrprozessorsystem und Videoausstattung (via Webcam und Headset)
  • DSL Leitung 16.000+
  • Neuere Android Handys mit mind. 3G+ und guter Deckung, Internetfähig
  • Telefon (idealerweise an Fritz.box) mit Faxfunktion
  • ggf. Webcam und Headset, sofern separat
  • All-in-One Drucker mit Scanner, Faxfunktion und Drucker in Farbe
  • Shredder (für Datenvernichtung auf Papiere etc., Datenträger, DVD), meist preiswert zu bekommen.

    Wichtiger Hinweis:
    Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen sollten aktive Aufgabenträger (Kleriker oder Gemeindeleiter) der KKD, die persönliche Daten verarbeiten möglichst eine zeitgemäße IT-Grundausstattung benutzen, diese kann in Absprache mit dem Ordinariat besprochen werden.

 

minimale Systemausstattung (ältere Software wie Programme, Betriebssysteme)

  • Linux (Kubuntu, Ubuntu, Lubuntu etc., Debian, Suse usw.), Mac oder Windows.

    Wichtiger Hinweis:
    Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen dürfen aktive Aufgabenträger (Kleriker oder Gemeindeleiter) der KKD nur aktuelle Betriebssysteme mit fortlaufenden Updates des Herstellers nutzen. Aus Kosten und Kompatabilitätsgründen empfehlen wir für diese den Einsatz von Kubuntu/Linux: Dieses System kann ohne Probleme neben einen bestehenden Windowssystem (auch z.B. bis Win10) betrieben werden und ist kostenlos: Es kann auch von Laien installiert werden ggf. beim Ordinariat rückfragen. Ein regelmäßiges monatliches Backup der Daten / Programme wird zwecks Datenverlust dringend angeordnet. Diese Backups sind gesichert über einen Zeitraum eines Vierteljahres aufzubewahren. Faustregel: je öfter sichern, desto besser.

  • Libreoffice (kann neben Linux auch kostenlos unter Windows bezogen werden), Open Office (kostenlos), Microsoft Office, Word, beliebiges Texprogramm (z.B. bei Mac)
  • Mailprogramm oder Zugriff über einen Mailprovider wie Googlemail, Freemail, MSN etc. : Kann auch über Ordinariat gestellt werden!
  • Internetfähiger Browser (Mozilla Firefox, Internet Explorer, Chrome oder Chromium, andere)
  • Handybetriebssysteme die Internetfähig sind (auch ältere)

    Wichtiger Hinweis:
    Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen dürfen aktive Aufgabenträger (Kleriker oder Gemeindeleiter) der KKD nur aktuelle Software zur Vermeidung von Sicherheitslücken oder Angriffen aus dem Internet nutzen (Virenschutz, Firewall oder Fishing via Emails). Auch hier empfehlen wir den Einsatz von Kubuntu/Linux, dessen Software kostenfrei und aktuell ist. Es kann auch auf den ältesten PCs in halbwegs moderner Version sicher betrieben werden.

    Aus Datenschutzgründen
    müssen das Betriebssystem sowie alle Verwaltungsprogramme gegen den unbefugten Zugriff Dritter mit einem Passwort gesichert und der beliebige Zugang ohne Anwesenheit des aktiven Aufgabenträgers zu Ihnen durch eine verschließbare Tür (z.B. Wohnung) versperrt sein. Es ist nicht erlaubt Personaldaten oder Anträge etc. von Mitgliedern ungesichert aufzubewahren, sie sind stets an das Ordinariat zu übermitteln bzw. besonders gesichert aufzubewahren.

optimale Systemausstattung (moderne Software wie Programme, Beriebssysteme)

  • Kubuntu (Version 18.10+) in 64 Bit Version oder alternativ auch Windows 10
  • Einsatz von Virenscanner und Firewall (in obigen Betriebssystemen enthalten bzw. bei Linux streng genommen unnötig)
  • Libreoffice in aktueller Version oder MS Office (365 oder Kaufversion)
  • Eine Cloudsoftware
  • Mailprogramm wie z.B. Thunderbird (Kubuntu) oder Outlook
  • Firefox (für Kubuntu/Linux oder Windows), Internetexplorer (Win10) oder Chrome (Win10) bzw. Chromium (Kubuntu/Linux)
  • Video und Chatsoftware wie Whatsapp, Facebookmessenger, Skype etc.
  • Bildbearbeitungssoftware z.B. Gimp in Linux/Kubuntu, Photoshop, Paintshop (Windows) etc.
  • Android in neuerer Version für das Handy bzw. iPhone

    Wichtiger Hinweis: Aus Kompatibilitäts, Sicherheits- und Datenschutzgründen sollten aktive Aufgabenträger (Kleriker oder Gemeindeleiter) der KKD folgende Software nutzen (alles kostenlos): Kubuntu in neuester Version ab 18.04 (64 Bit bzw. auch noch 32 Bit), Libreoffice und Thunderbird, sowie Android)

Zusammenfassung der technischen Voraussetzungen, Erläuterung

Es ist für sie als Gemeindemitglied wichtig möglichst gut, umfassend und in vielerlei Form informiert zu sein. Da wir uns meist über das Internet austauschen (müssen), sind Emails, Mitteilungen über Webseiten und Chats fast täglich zu erwarten. Ein Telefon ist zusätzlich für persönliche Gespräche ebenso wichtig wie z.B. auch persönliche Briefe (die zwecks Einsparung an Gebühren meist in elektronischer Form kommen). Schreib- und Bilderprogramme sollten sie bei der Kommunikation unterstützen und ihnen auch Eindrücke von Orten, Mitgliedern oder Ausstattung liefern. Da in der heutigen Zeit viel über die elektronischen Medien (w.o. zu sehen) geschieht, sollten sie auch technisch in der Lage sein, dies wenigstens zum Minimum zu geniessen: Im einfachsten Fall über ein preiswertes, internetfähiges Handy, mit dem Ihnen (fast) alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch Gebrauchtgeräte bzw. ältere Handys (via Ebay günstig zu beziehen) könnten ja dienlich sein, sie kosten z.B. mit einer Prepaidkarte aus den Discountern oft nur recht wenig.

Sollten sie noch Fragen haben, wenden sie sich an unser Ordinariat (siehe Kurzwegweiser rechte Seite)


IT_Sicherheitskonzept (wichtigste Punkte)

Wir bitten alle aktiven Mitglieder die BSI Richtlinien für den IT-Grundschutz zu beachten:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Hilfsmittel/MusterUndBeispiele/musterundbeispiele_node.html

Siehe Vereinsbezogen hierzu auch: https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein.pdf

Auszug aus dem IT -Sicherheitskonzept (enthält technische und organisatorische Maßnahmen):

* Automatische Updates im Betriebssystem aktivieren
* Automatische Updates des Browsers aktivieren
* Backups regelmäßig z. B. einmal monatlich (auf lokale externe Festplatte/DVD/USB Stick) bzw. bei Provider dezentral auf sep. Server
* Standard – Gruppenverwaltung (z.B. in Kubuntu / Debian)
* Aktueller Virenscanner/Sicherheitssoftware (in Linux integriert)
* Papieraktenvernichtung mit Standard-Shredder
* Passwortverschlüsselung und Datensicherung durch Passworteingabe

(in fortlaufender Bearbeitung)

IT-Sicherheitskonzept für KKD

Vorwort

Unsere Kirche, obwohl sie klein ist, ist dennoch für ihre IT-Sicherheit verantwortlich. Die IT (Informations- und Kommunikationstechnik) ist sowohl für die Verwaltung, Kommunikation als auch Organisation unserer Kirche und des Vereines unverzichtbar. Vertraulichkeit, Integrität, Bereitstellung und Sicherung und Schutz der Daten für Mitglieder und Mitarbeiter sind daher Grundbedingungen, wie .sie auch schon seit Bestehen der KKD formuliert wurden und wie sie auch im DSGVO vorgeschrieben sind. Stichwortartig ist uns wichtig:

  • Der Datenschutz, damit jeder Einzelne nicht im informellen Selbstbestimmungsrecht über personenbezogene Daten und unseren Umgang damit eingeschränkt wird.

  • Das Datengeheimnis, worauf alle Datenverarbeitende (intern und extern) zu verpflichten bzw. zu unterrichten sind, um im Umgang und in Datenschutzfragen sensibilisiert zu sein.

  • Die Verfahren gemäß § 9 Absatz 1 DSG-EKD umzusetzen, damit Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung sowie Einsicht in Daten gegeben werden können.

  • Die Datenschutzbeauftragten zu bestimmen, die hierüber Auskunft geben können.

  • Geeignete Hard- und Software (siehe techn. Ausstattung) zu definieren, damit Vorgaben erfüllt werden können

  • Die Checklisten zu beachten, die diese Maßnahmen beständig einer Überprüfung unterziehen.

Checkliste

  1. Ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt?

Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner bei Vorfällen und Durchführung die DSGVO betreffend. Er erstellt, prüft und entwickelt Sicherheitskonzepte und gibt ALLEIN Auskunft über alle gespeicherten Daten bzw. Anforderungen. Der Datenschutzbeauftragte findet sich im Menü "Datenschutz, Nutzung" rechts.

  1. Wurden neue Mitarbeiter auf Datenschutzregelungen gem. DSGVO hingewiesen und Verpflichtungen zur Wahrung des Datengeheimnisses unterschrieben?

Die Verpflichtung ist üblicherweise auf dem Eintrittsantrag vorhanden, kann aber auch über ein Formblatt zur Verfügung gestellt werden. Die Unterschrift auf dem Antrag / Formblatt oder bei Schulungen auf einer Liste gilt als verbindliche Verpflichtung und Anerkennung gem. DSGVO.

  1. Gibt es ein Verfahren bei Beendigung der Mitgliedschaft für Mitarbeiter (DSG / DV)?

Alle Mitarbeiter haben bei Beendigung der Mitgliedschaft alle etwaig vorhandenen vertraulichen Daten bzw Datenträger dem Ordinariat zu überstellen, etwaige Kopien und Backups zu vernichten bzw. zuverlässig zu löschen. Dies kann z.B. durch ein Programm (Wipe) oder bei Papier/CD/Scheckkarten auch durch einen Shredder oder dementsprechende Zerteilung geschehen. ID Karten usw. sind zurück zu geben oder durch mittiges Zerschneiden unbrauchbar zu machen. Zugangspasswörter sind durch dreimalige Eingabe ungültig zu machen und deren Löschung zu beantragen. Schlüssel o.ä. für Räume und Plätze sind zurück zu geben.

  1. Sind die Betriebssysteme und Anwendungen aktuell und gesichert?

Ein Update ist z.B. bei Linux/Kubuntu manuell bei Anzeige durch die Softwareverwaltung durch zu führen, bei Windows geschieht dies in der Regel (nach Bestätigung) automatisch. Die Hardware und Software ist jährlich auf Tauglichkeit für die IT und Updatefähigkeit zu prüfen.

  1. Ist eine Benutzer und Rechteverwaltung für die IT realisiert (Passwort/Login/Rechte)?

Auf den Server/n ist dies die Aufgabe des Ordinariats. Heim- oder Einzelplatzrechner sind durch Einrichtung eines Benutzerkontos und Passwortes zu sichern. Die Passworte sind NICHT dem Support mitzuteilen. Eine Übergabe eines PC erfolgt Vorort mittels (geheimer) Eingabe des Vorbenutzers und Aufrufen der Änderungsoption, danach mit (geheimer) Eingabe des Passwortes durch den neuen Benutzer. Adminrechte sollten im System und auf dem Server nur dem Systemadmin zustehen – für jeden Benutzer ist ein separates Benutzerkonto anzulegen!

  1. Sind Virenschutzprogramme (z.B. bei Windows / Linux) installiert?

Unter Windows z.B. sollte AntiVir, Kaspersky, Avira etc. installiert werden. Obgleich unter Linux wenig sinnvoll (weil faktisch fast überflüssig) sollte dort das kostenlose ClamAv installiert sein.

  1. Ist eine Bildschirmsperre mit Passwortschutz/PIN (PC und Mobiltelefon) aktiv?

Die PIN / das Passwort sollte NICHT dem Ordinariat, noch dem Systemadministrator bekannt sein. Im Störungsfall wird ein neues Passwort generiert oder durch den Benutzer / Admin zurück gesetzt und durch den Benutzer direkt danach geändert. Das Passwort sollte aus mind. 8 Buchstaben, zusammengesetzt aus Groß-/Kleinbuchsteben mit Zahlen und Sonderzeichen, bestehen.

  1. Werden Backups durchgeführt und Backup-Datenträger örtlich getrennt aufbewahrt?

Ein Backup der Daten und der Betriebssoftware ist mind. 1x monatlich durchzuführen, bei wichtigen Arbeitsplätzen auch öfter. Bei Servern ist eine tägliche Sicherung, bei häufigen Änderungen auch zwischenzeitlich (ggf. mittels Snapshot/Image), durchzuführen.

Es können die Backups in getrennten Räumlichkeiten, auch als Sicherung (verschlüsselt) in einer speziellen Cloud/Speicher oder auf einem Server oder z.B. auf einem USB Stick aufbewahrt werden. Dies soll einen ausreichenden Schutz bei z.B. Bränden, Hochwasser oder Diebstahl, aber auch Software- oder Hardwarefehlern gewährleisten.

  1. Ist die vorgeschriebene Standartkonfiguration (Hard-/Software wie in techn. Ausstattung beschrieben) für Mitarbeiter vorhanden?

Siehe technische Ausstattung oben!

  1. Wird die Hard- und Software kontrolliert / automatisch upgedatet? (Server und Clients)

Falls möglich ist stets auf die aktuelle Version der betreffenden Software nach Erscheinen via Einstellung zu benachrichtigen und -falls nicht automatisch möglich- manuell upzudaten. Eine Kontrolle sollte stets einmal durch den Systemadmin jährlich stattfinden (bei Heim- / Außenstellen auch ggf. durch Beauftragte). Ältere Programme sind meist unzuverlässig, fehlerhaft oder unsicher und zudem für Viren oder Trojanerangriffe anfällig. Es darf NUR lizenzierte Software betrieben werden.

  1. Werden Handlungsanweisungen zum Löschen und Vernichten von Daten umgesetzt?

Elektronische Daten sind auf Festplatten / USB Sticks etc. via eines speziellen Programmes (z.B. Wipe) zu vernichten. CD und DVD sollten via Shredder / mechanischer Zerstörung (Brechung!) zerstört werden. Papier gehört in den Shredder oder in kleine Stückchen zerteilt und möglichst in verschiedene Müll-/Papiertonnen aufgeteilt. ID Karten o.ä. müssen mechanisch unbrauchbar gemacht werden.

  1. Sind die Räume mit IT Technik verschlossen, wenn Mitarbeiter nicht zugegen sind?

Eine Zugangssicherung sind z.B. einfache Tür- oder Vorhängeschlösser. Nach Verlassen des Raumes bei laufenden IT-Betrieb und Anwesenheit Dritter sind diese abzuschließen und beim IT-System der Bildschirmschoner (Passwort!) einzuschalten. Bei längerer Abwesenheit sind die Systeme herunter zu fahren und die Daten sicher weg zu schliessen. Beim Heimplatz genügt in der Regel das Abschließen des Zimmers / der Wohnung.

  1. Sind etwaige IT-Systeme in öffentlichen Räumen gegen Diebstahl gesichert

Eine Möglichkeit wäre das Anketten oder die Verwendung eine Diebstahlschutzsystems mit z.B. einem Draht. Auch sollte / kann dort ein Bewegungsmelder mit evtl Videobeobachtung eingesetzt werden.

  1. Ist eine Verschlussmöglichkeit z.B. für Schreibtische / Akten vorhanden?

Im Regelfall sind die abschließbare Tische oder eine zus. Sicherung mittels Vorhängeschloss. Beim Heimplatz genügt in der Regel das Abschließen des Zimmers / der Wohnung.

  1. Gibt es eine Regelung zum Austausch der Daten zwischen kirchl. Einrichtungen und Heimarbeitsplätzen?

Persönliche Daten sind stets bei Anfallen dem Ordinariat via Datenträger / Hochladen oder verschlüsselter EMail bzw. Einschreiben zuzuleiten. Sie werden in der Regel NICHT bei Zweigstellen aufbewahrt (siehe DSGVO)

  1. Ist der Zugriff auf das WLAN / LAN (Netzwerk) von Dritten aus abgesichert (WPA2)?

Bei LAN Betrieb sind nur die Ports (Fritz-Box) für den Heimarbeitsplatz oder etwaige Mitarbeiter freizugeben und nach deren Inaktivität/Verlassen wieder zu sperren. Bei WLAN Netzen ist die WPA2 Verschlüsselung mit einem zuverlässigen Schlüssel (kein einfaches Passwort) zu verwenden.
Für Power-LAN ist mindestens eine Verschlüsselung mit AES-128 zu verwenden. Zugriffe sind auf den Server / das LAN nur via SSL/TLS oder VPN einzurichten.

  1. Ist eine Emailverschlüsselung aktiviert?

Hierzu gibt es z.B. unter Linux die Erweiterungen Enigmail / GnuPGP , sowie auch freie Zertifikate (Lets Encrypt). Auskunft darüber gibt das Ordinarat. Emails sind stets mittels SSL/TLS zu übermitteln.

  1. Werden vertrauliche elektronische Daten verschlüsselt bei PC oder Mobiltelefonen aufbewahrt?

Die Daten sind z.B. in einer verschlüsselten Datenbank oder in gezippter Form (7zip/Ark mit 256Bit Schlüssel) mit Passwortsicherungs aufzubewahren. Beim Einsatz mobiler Geräte sind die Festplatten der PC/ Systeme grundsätzlich immer zu verschlüsseln.

  1. Werden Vorfälle und Meldungen richtig gemeldet?

Sicherheitsvorfälle und Meldungen sind direkt dem Datenschutzbeauftragten anzuzeigen, das betreffende System direkt abzuschalten / zu isolieren und der Raum zu verschließen. Ein schriftlicher Bericht über den Vorfall ist mit Zeitangaben und Unterschrift obligatorisch.Verlorene oder gestohlene Geräte müssen z.B. über den Mobilfunkanbieter / auf dem Server gesperrt werden!

 

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Kirchengemeinschaft / Ökumene / Organisation

oikoumene logo colourfkblogoDie Keltische Kirche in Deutschland ist eine ökumenisch ausgerichtete und lebende Kirche. Sie hat sich den Aufruf des Apostels Paulus zu Eigen gemacht, in dem es heißt: " Bemüht euch, die Einheit des Geistes zu wahren durch den Frieden, der euch zusammenhält" Eph 4,3 .
Sie  ist daher offen für ökumenische Begegnungen im Sinne des Gedankens der "Einen Kirche". Eine feste Struktur sorgt dafür, das alle Partikularkirchen und die ökumenische Bewegung in den Weg der Kirche auf höchster Ebene eingebunden sind. Sie unterstützt aktiv oder via Medien den Ökumenischen Rat der Kirchen und die Werte, die jener vertritt und die Freikirchlich-katholische-Bewegung, sowie möchte sich in in lokalen Arbeitsgruppen des Arbeitskreises der christlichen Kirchen sich nach Möglichkeit einbringen.

 OrganigrammKKDNatürlich haben wir für die KKD eine Strukturplanung, nach der wir für die KKD und angeschlossene Gruppen dieses Ziel umsetzen möchten (Siehe nebenstehendes Diagramm).

 

Mitbestimmung ist bei uns aus den Gemeinden heraus üblich, zur besseren Organisation geschieht diese in mehreren Stufen. In den Gemeinden ist dies als unterste der Gemeinderat. Er klärt alle Dinge, die die  Gemeinde betrifft, natürlich auch die Rückmeldungen und Beschlüsse des Kirchenrates.

Der Kirchenrat, in dem alle Gemeinden und die Leitung mitwirken, wirkt als mittlere Ebene. An ihn werden einerseits alle Theman aus den Gemeinderäten getragen, andererseits auch alle Themen, die der Kirchenkleitung entstammen. Er muß als Bindeglied Abstimmungen durchführen, die Themen beraten und -sofern es organisatorischen Dinge sind, diese nach Möglichkeit umsetzen und regulieren. Auch wird er Rückmeldungen aus den Gemeinden sammeln und diese auch an die Kirchenleitung geben und vice versa.

Die hohe Ebene ist die Kirchenleitung der jeweiligen Teilkirche, die muß letztendlich als Glaubensbewahrer und höchstes Gremium Vorschläge und Abstimmungen beraten und sie umsetzen oder ihrerseits Anordnungen und Vorschläge zu Abstimmungen in den Kirchenrat vorbringen. Sie stimmt dies mit dem Leitungsrat harmonisch ab und informiert diesen.

Als höchste Ebene ist der Leitungsrat vorgesehen, welcher aus den höchsten Bischöfen der einzelnen Teilkirchen besteht. Er besitzt zumeist beratende und abgleichende Funktion zwischen den Teilkirchen und ist das Bindeglied zur Ökumene.

 

Darüber hinaus stellt die KKD eine Webseite für alle Kirchen des Keltischen Christentums zur Verfügung ( https://celticchurch.net ),
sie wird sich auch in ACK Arbeitsgruppen engagieren.

 

 

 

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Die keltische Kirche in Deutschland e.V. darf sich mit Recht als Kirche bezeichnen. Das ergibt sich aus nachfolgenden Rechten und Definitionen, die wir Ihnen gerne erläutern möchten. Zuerst soll formal die Bezeichnung "Kirche" definiert sein, hierzu folgen einige Definitionen:

Organisatorisch

"Kirche (alemannisch kilche, chile, althochdeutsch chirihha, mittelniederdeutsch kerke,[1] entlehnt aus spätgriechisch κυριακόν kyriakon ‚Gotteshaus‘[2]) ist eine soziale Organisationsform von Religionen.
Der Begriff wurde (nach Heinrich Friedrich Jacobson) durch keltische Christen von Britannien aus nach Mitteleuropa gebracht[1] oder während der konstantinischen Epoche im Christentum der römischen Kolonialstädte (Metz, Trier, Köln) aufgenommen.[2] Er findet seither überwiegend Anwendung auf Religionsgemeinschaften einer christlichen Konfession. Die Ekklesia, die Glaubensgemeinschaft der Christen, ist in verschiedenen Kirchen organisiert." vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Kirche_(Organisation)

Konfessionell

Zur "Kirche" gehörend ist weiterhin eine Gemeinschaft, die "sich zur Predigt des Evangeliums und zur Feier der Sakramente (Taufe und Abendmahl) als Versammlung aller Gläubigen zusammenfinden; die als ihren Herrn und Heiland Jesus Christus bekennen gemäß der Heiligen Schrift, also gemäß der Bibel Alten und Neuen Testaments; die in gemeinsamem Dienst und Zeugnis wirken wollen, also ihren Auftrag zu Diakonie und Verkündigung des Evangeliums in ökumenischer Verbundenheit und nicht gegeneinander erfüllen zur Ehre des dreieinigen Gottes, also in Anerkennung der altkirchlichen, trinitarischen Bekenntnisse", siehe http://www.sekteninformation.de/9.html.

Rechtlich

Das Recht einer Glaubensgemeinschaft ist dem Grundgesetz Art. 140 zu entnehmen, auch bestehend und bezüglich aus den noch gültigen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung (WRV), den Artikeln 136,137,138,139 und 141). Nach der Feststellung in WRV 137,1 "Es besteht keine Staatskirche" ist hierbei durchgängig von "Religionsgesellschaften" die Rede, die sich allerdings auf alle Kirchen, auch auf die sog. Amtskirchen bezieht. "Nach Art. 141 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG werden weitgehende Wirkungsmöglichkeiten allen Religionsgesellschaften eröffnet, unabhängig davon, ob sie sich als Vereine (WRV 137,4) konstituiert haben oder (nach WRV 137,5) Körperschaften des öffentlichen Rechts sind oder wurden." Vgl. hierzu http://www.sekteninformation.de/12.html und https://dejure.org/gesetze/GG/140.html.

Fazit

Letztendlich ist unsere Kirche als "Vereinskirche" aus der Größe heraus organisiert (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_katholische_Kirchen_und_Gemeinden), sie ist nach dem GG Art. 140 berechtigt, ihre Inhalte, Grundlagen und Organisationsform ohne die Erlaubnis anderer selbst zu bestimmen und sie ist konfessionell natürlich -wie alle "großen" Kirchen ebenso ökumenisch und kirchlich tätig. Einen besonderen Bezug bietet die geschichtliche Definition (siehe Einleitung), denn es könnte womöglich sein, das es ohne Bezug zu unserer Tradition keine Kirche im Wortsinn gäbe.

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Timeline

  • Chat

  • Jammsen-rE

    22:29:22

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquy

  • Jammsen-rE

    killed m0nk3y-rE with G36C

  • Jammsen-rE

    gave m0nk3y-rE a headshot with G36C

  • Jammsen-rE

    killed himself o0

Sind Bistümer und Gemeinden auch in meiner Nähe?

Ja, in viele502px-The disciples chosen and sent out PD Wikicommonsn, wenn auch nicht allen Gegenden! Unsere Bistümer sind naturgemäß etwas größer, decken sie doch gleich meist mehrere Bundesländer ab. Es gibt kleinere Gemeinden in einigen Bundesländern, diese aktiven Gemeinden beschränken sich momentan (mit Schwesterkirchen) noch grob auf den Raum Nordrheinwestfalen, Südhessen, Thüringen, Berlin-Brandenburg und Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Weitere Gemeinden, Einzelmitglieder und Interessenten gibt es im In- und Ausland. Momentan ausgebaut und gesucht werden Gemeinden und -leiter in Baden-Würtemberg, südl. Rheinhessen, Baden-Württemberg und den neuen Bundesländern generell.

Sollte einmal keine Gemeinde der KKD in der Nähe sein, so können sie sich als Gast auch einer der dortigen Gemeinden als Gast anschließen oder selbst eine Gemeinde als Gemeindeleiter gründen.

Mitgliederzahlen

CIMG2841

Die kleinste Gemeinde fängt daher bei uns -wie vor einigen Jahren auch in anderen Kirchen oder der Urgemeinde in Jerusalem- in der Diaspora (griech. Verstreutheit) kleiner und kleinster Gemeinden an, in der Fremde, auf Missionsgebiet und daher beim kleinsten, aber dem wichtigsten Teil der Gemeinde dem Gottesvolk, also bei Ihnen.

 Unsere gezählte Mitgliederzahl am Ende 2016 betrug in Deutschland  knapp über 200 (Gemeindemitglieder, Laien und Klerus mitgezählt) und knapp das Doppelte weltweit,  diese sollen in den kommenden Jahren bis 2020 aber mindestens verdoppelt werden. Die schottische Mutterkirche und andere mit der KKD assoziierte und in Interzelebration stehende Kirchen wie die ACC und deren Orden sind von den Zählungen natürlich ausgenommen, diese Zahl dürfte dann erheblich höher sein.

Leitung der Gemeinden

120px-Triquetra-circle-interlacedDie keltische Kirche und ihre Gemeinden sind mehr als die Summe ihrer Teile, es wird ihr Weg nur durch ihre  Mitglieder, den Klerus und die Tradition bestimmt. Die keltische Kirche existiert nicht durch einen einzelnen Orden (auch wenn die Zentrale zur Bündelung von Aufgaben und der Verwaltung zuständig ist), sondern durch die angeschlossenen Gemeinden und Fraternitäten im Einvernehmen mit dem Klerus, so wie es bei uns Brauch ist. Alle sitzen -wie damals die Apostel- an einem Tisch auf gleicher Augenhöhe.Sie selbst können daran Anteil haben, selbst wenn sie berufstätig sind. Die Gemeinden werden in kleinster Form vom Gemeindeleiter geleitet, ein Prediger/Prädikant. Größere Gemeinden haben in der Regel einen Diakon oder Pastor.

 


Wir suchen derzeit noch ehrenamtliche Vertretungen in allen übrigen Bundesländern!

Angebote und Anfragen bitte nur via Email oder Kontakt an unsere Zentrale in Hamm

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