Anmeldung

Füllen sie bitte alle mit * bezeichneten Felder u.a. den vollen Namen und ihre Adresse aus! Sie werden dann kostenlos als Fördermitglied unserer Kirche registriert! Sollte das Captcha bei Registration nicht sichtbar sein, so aktualisieren sie evtl. nochmals die Seite. Scrollen sie unbedingt auch ans Ende dieser Seite, dort können (und sollten) sie den Nutzungsbedingungen zustimmen, diese finden sie unter den Datenschutzbestimmungen mit dem Impressum der Seite, dort finden sie auch den Support (Bei Fehlern bitte per Email benachrichtigen!). Bitte lesen sie die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) gut durch, eine Registrierung ist zur Nutzung unserer Seite zu reinen Informationszwecken nicht nötig (und möglich)!

Eine Registrierung als Mitarbeiter erfordert eine besondere Freischaltung für den Downloadbereich. Bitte schreiben sie ihre Bewerbung per Email an "webmaster@keltischekirche.de"

   
   

DIESE WEBSEITE IST IN ÜBERARBEITUNG - WIR BITTEN UM ETWAS GEDULD  (EINZELNE SEITEN KÖNNEN NICHT ABRUFBAR ODER FEHLERHAFT SEIN!)

   

ÖRK - ökum. Fürbittkalender  

Diese Woche beten wir für

   

Tagesimpuls Magnificat  

   

Mitglieder

Arbeitsausschüsse / Workgroups / Arbeitsbereiche (Bistumskurie/n)

Jede Kirche lebt von der Aufteilung ihrer Ämter und Tätigkeitsfelder auf verschiedene Schultern. Aus diesem Grund haben wir in unserem Bischofskollegium Ausschüsse gebildet, an die sich unsere Mitglieder schriftlich wenden können (per Email oder Brief an die Verwaltungsadresse oder über ihren Diözesan).

Kanon 1-III-2.18 Ständige Ausschüsse des Leitungsrates


Im Folgenden werden die dauerhaften ständigen Ausschüsse des Leitungsrates und deren Aufgaben wie folgt angegeben:

a) Abt. I Ausschuss für die Liturgie:
Ausschuss, der die Liturgien überarbeitet und sie in weitgehender Übereinstimmung mit dem keltisch-katholischen und
unabhängig-katholischen Glauben hält.


b) Abt. II Ausschuss für Diakonie und Sozialwesen:
Ausschuss für Soziale Einrichtungen, Hilfefonts, Häuser und Institute der diakonischen und caritativen Dienste


c) Abt. III Ausschuss für Kommunikation und Medien:
Ausschuss für Beziehungen zu Medien, Nachrichtenabteilung und technische IT Betreuung.


d) Abt. IV Ausschuss für Kunst, Musik und Architektur:
Kunst, Kunstverwaltung und –erhaltung, Förderung der Kirchenmusik, Schola Gregoriana, Architektur, Bauwesen


e) Abt. V Ausschuss für Kirchenrecht (Gerichtshof):
Ausschuss, der Änderungen, Aktualisierungen und Revisionen zu diesem Gesetzbuch der Kanones zur Vorlage bei dem
Kirchenrat zur Verabschiedung vorschlägt und festhält. Eingeschlossen sind eventuell vorhandene Kirchenrechtler, die bei
Rechtsstreitigkeiten zu Rat und Beschluss gezogen werden können.


f) Abt. VI Ausschuss für Personal:
Ausschuss der über Aufteilung und Auslastung von Partikularkirchen sowie über die Strukturierung des Gemeindewesens
und deren Leitung im Inland und Ausland durchführt.


g) Abt. VII Katechetik und Schulwesen:
Schulwesen und Institute, Katechetik, Lehrschriften


h) Abt. VIII Finanzen und Güter und Inventar:
Ausschuss der über Finanzen und Güter Aufzeichnungen führt, Planung und Statistik durchführt, kontrolliert und budgetiert.


i) Abt. IX Archiv und Schriften:
Verwaltung der Kirchenarchive, Verlagswesen und Bibliotheken, Kunst- und Schriftenverwaltung, Erstellung, Bewahrung und
Verlegung von Schriften, Kontrolle der Verwendung, Archive und Historie der Kirche.


j) Abt. X Innere und äußere Angelegenheiten:
Ausschuss für Beziehungen zu anderen Kirchen, für innerkirchliche Problemstellungen, für Sicherheits- und
Sicherungsfragen


k) Abt. XI Weltanschauungstelle / Interreligiöses
Ausschuss für Sekten, neureligiöse Gruppen, andere Religionen

l) Abt XII Weiterentwicklung / Mission / Ideenschmiede
Ausschuss für neue Wege, Mitgliedergewinnung, Mission
(Alle Teile wurden zusammengefasst und neu geordnet)

 

Diskutiert diesen Artikel im Forum (0 Antworten).

Pflichten und Rechte der Mitglieder in der KKD

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus folgenden Werken, die in der Wertigkeit (d.h. also Gültigkeit) unterschiedlich wichtig sind. Die obersten Bestimmungen sind im Kanon der KKD also die Wichtigsten:

  1. Die Satzung der KKD (inklusive rechtlichen Einschlüssen), da rechtlich bindend
  2. Der Codex Iuris Canonis Ecclesia Celticae, da kirchenrechtlich bindend
  3. Die Dekrete der Kirche, sofern sie obiges berühren
  4. Die allgemeinen Grundsätze (siehe FAQ und Kircheninformation)
  5. Die Grundsätze der Gemeindesatzung, sofern auch Gemeinde
  6. Die Vereinsatzung der jeweiligen Gemeinde und Fraternität (rechtlich für den "Orts"verein)
  7. Der Codex / die Regeln / die Tradition der Fraterniät
  8. und abschliessend die Charta der UN, das Recht der BRD etc. (weltlichen Bestimmungen)

Wie man sieht, sollten die Punkte 1-5 zwecks Vermeidung von Mißverständissen gelesen sein oder doch zumindest der Wertigkeit halber der erste Punkt und der Zweite und folgende die Mitgliedschaft betreffend.

 

 

Diskutiert diesen Artikel im Forum (0 Antworten).
   

Kurzwegweiser  

Telefon und Rückfragen:


Webmaster: 0176 603 817 03
Email:         webmaster (ät) keltischekirche.de

Ordinariat der Diözese Nordhessen

ordinariat-skk@web.de

Kaiserstraße 3
34593 Niederbeißheim

Tel: 01713819308

Mo-Fr. 13:00-15:30
Sa: 10:00-12:00
so: nur nach Absprache

Mitglied werden & Gemeinden:

Überblick über die Grundinhalte (klick)

Datenschutz,Nutzung,Impressum

Datenschutz,Nutzung
techn. Austattung / IT-Sicherheitskonzept 
Impressum & Ansprechpartner

Tätigkeiten / Finanzen

Tätigkeiten / detailierte Chronik 

   

GTranslate  

debebghrenfreliwgaitnoplptrorusrskestruk
   

Diese Seite nutzt Cookies und ähnliche Techniken für die Speicherung von Benutzereinstellungen!

Wenn sie in ihrer Browsereinstellung das Setzen von Cookies für diese Seite erlauben, sind sie mit dieser Speicherung einverstanden! Wichtige Informationen (klicken)

Ich bin einverstanden (weiter)
© ALLROUNDER mod. Design by Lugsciath (c) 2018 by Keltische Kirche in Deutschland e.V.